Mietwagen: Selbstbehalt bei Wildunfall und VK mit SB

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
xxstoney
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietwagen: Selbstbehalt bei Wildunfall und VK mit SB

Liebe Experten,
folgende Unklarheit stellt sich mir: ich habe einen Mietwagen gemietet, der Vertrag sieht vor, Vollkasko mit 975 EUR SB. Nun lief mir ein Reh ins Auto und der Vermieter besteht auf der Zahlung der SB, bzw. behält diese ein, da bereits bei Anmietung auf der kreditkarte blockiert. Nun gibt es m.E. zwei mögliche Sichtweisen:
a) Abschluß des Mietvertrages regelt zweifelsfrei die SB, ein Wildunfall wird von der TK getragen, die Bestandteil der VK ist. Also ist SB fällig
b) Der Mietvertrag regelt: "Sie haften nicht für Schäden und Verluste, die Sie nicht zu vertreten haben." Aus einem Urteil des AG Leverkusen vom 22.11.2013 (Az. 25C486/12) ergeht, dass der Vermieter den SB an den Mieter zurückzuzahlen hatte. Der Mieter hatte einen Wildunfall, woraufhin der Mieter den SB einbehielt. Zur Begründung des Urteils auf Herausgabe der SB führt das Gericht an, dass eine Regelung, wonach der SB bei einer zufälligen und unverschuldeten Verschlechterung des Mietgegenstandes geschuldet werden soll einer ausdrücklichen Regelung bedarf. Diese ist in meinem Fall nicht gegeben. Weiter begründet das Gericht, dass eine Verschlechterung der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch vom Mieter nicht zu vertreten ist. Eine solche Verschlechterung fällt dem Vermieter zur Last, der das Eigentum und wirtschaftlichen Nutzen und Risiko an der Mietsache trägt. Entscheidend ist allein, ob der Mieter die Verschlechterung verschuldet hat. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Verschlechterung unverschuldet, d.h. durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist.
Kennt jemand den aktuellen Stand der Rechtssprechung in dem Fall und kann mir einen rat geben, wie ich mich verhalten soll, also SB Rückzahlung einklagen oder besser nicht?
Besten Dank für gute Hinweise

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Wildschaden ist in der Regel ein Teilkaskoschaden, und hat geringere SB.
Hier könnte ein Anwalt ansetzen, ganz ohne SB wird man nicht heraus kommen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen