Mietminderung wegen Rohrbruch

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jayjay1981
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Rohrbruch

Hallo
Ich hoffe hier auf Rat für mich und meinen Nachbarn über mir. Folgendes ist passiert:
Am samstag vor zwei Wochen sind mir Wasserflecken an der Decke des Badezimmers aufgefallen. Ich bin sofort hoch zu meinem nachbarn und hab dort nachgefragt ob etwas passiert ist, der verneinte. Ich hab dann am Montag (es gibt keine Notrufnummer) beim Zwangsverwalter angerufen und den Schaden gemeldet. Montag nachmittag kam dann ein Klempner der sich alles anschaute und man entschied zusammen mit der Gebäudeversicherung erstmal am Freitag nur die Badewannenversiegelung zu erneuern. Samstag fing es dann an aus zwei stellen der wand zu tropfen. Hab dem Klempner sofort auf den AB gesprochen, der mich dann am montag zurückrief. Nächster Einsatz war dann am Mittwoch, wo es mittlerweile schon aus 4 stellen tropfte. Ein Leckorter kam woraufhin der Klempner die Badewanne rausriss und dann das Leck (T-Stück der Kaltwasserzuleitung) reparierte.
Seitdem tropft es nicht mehr und mein Nachbar ist ohne Duschmöglichkeit.
Heute wieder angerufen, da sich seit gestern leicht Schimmel bei mir bildet.
Die Versicherung hat heute morgen erst das OK gegeben dass getrocknet werden darf. Wahrscheinlich erst bei meinem Nachbarn damit die Wanne wieder rein kann und danach bei mir. Vor morgen werden die wohl nicht mit der Trocknung anfangen. Trocknungsdauer wahrscheinlich pro Wohnung 1 Woche, hat man uns gesagt.
Wir haben uns jetzt überlegt ob man wegen dieser Mängel (besonders mein Nachbar der dann 2 Wochen oder mehr keine Duschmöglichkeit hat) und wegen der Lärmbelästigung der Bautrockner die Miete gemindert werden kann obwohl der Hausverwalter alles in die Wege leitet und wenn ja, in welchem Umfang?
Ich hab auch noch 4 Kinder, davon zwei jüngere wo ich dann besonders aufpassen muss damit sie nicht an das Gerät gehen. Man kann nämlich meine Badezimmertür nicht abschließen. Die ist so verzogen dass man sie mit kraft zuziehen kann aber abschließen geht nicht.
Wie rechnet man das nachher mit den Stromkosten die der Bautrockner verbraucht. Ich dachte an Fotos vorher und nachher machen? Oder gibt es da Pauschalen?
So das war jetzt ein Riesentext und ich hoffe uns kann jemand Tipps geben, da wir uns mit dem Thema garnicht auskennen.
Danke im Vorraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Jayjay1981):
Wie rechnet man das nachher mit den Stromkosten die der Bautrockner verbraucht. Ich dachte an Fotos vorher und nachher machen? Oder gibt es da Pauschalen?

Es gibt mehrere Methoden
- es wird ein Unterzähler montiert
- Abrechnung nach Verbrauch (steht i.d.R. auf dem Gerät) mal Betriebsstunden (Profigeräte haben oft sogar Betriebsstundenzähler)
Ich kenne es so, dass die Trocknungsfirma ein Aufstell-/Inbetriebnahmeprotokoll (ggf. mit Zählerständen erstellt)., Ansonsten fragt man halt danach.

Man kann auch zusätzlich zwecks Gegenkontrolle vor Inbetriebnahme den Stromzählerstand notieren und nach Abbau wieder - ggf. zusammen mit dem Menschen der Trocknungsfirma.

Mietminderung: muss angemessen nach dem Mass der Gebrauchsbeeinträchtigung sein. Ohne die tatsächliche Beeinträchtigung zu kennen und vor allem, weil eine zu hohe Minderung auch negative Folgen haben kann, ggf. selbst suchen - z.B. hier bereits ergangene Urteile als Anhaltspunkt "von 8-100%"
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsfragen/Mietminderung_bei_Wasserschaden_Um_wie_viel_darf_die_Miete_gemindert_werden.d346.html
oder einen Anwalt fragen.
Eleganter ist es, den Vermieter zu fragen, was er bzw. seine Versicherung anbietet.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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