Mietminderung wegen Loch in der Zimmerdecke

21. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vivalaphilipp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Loch in der Zimmerdecke

Hallo Zusammen. Ich bewohne ein WG Zimmer, bei welchem es im Dezember letzten Jahres (!) von der Decke getropft hat. Auf meinen Hinweis hin, wurde die Zimmerdecke an der Stelle in einem Hauruck-Verfahren kurz mal eben aufgerissen. Mir wurde weder zuvor etwas davon gesagt, noch hielt man es für nötig, die umliegenden teuren elektronischen Geräte und Möbel abzuhängen. Jedenfalls war mein komplettes Zimmer von einer ordentlichen Staubmasse bedeckt, die ich in 3 Stunden Arbeit selbst beseitigt habe.

Das eigentliche Problem ist jedoch das Loch in meiner Zimmerdecke, welches seit nun bald einem Jahr nicht beseitigt wurde. Ich habe direkten Einblick in die Räumlichkeiten meiner Nachbarn über mir und hätte ich nicht selbst ein Kissen als Dämmung angebracht, dann könnte ich bis heute von meinem Bett aus alles sehen und hören, was meine Nachbar da über mir treiben. Ich habe bereits mehrfach um rasche Reparatur gebeten, es passierte nichts. Im Juni 2017 habe ich angekündigt, dass ich ab Juli 2017 eine Mietminderung von 25% meines Zimmerpreises durchführe, da ansonsten nichts zu passieren scheint. Diese wurde für den Monat Juli auch von den Vermietern akzeptiert.

Seit dem ist nichts weiter passiert. Ich zahle weniger Miete, das Loch und der Dreck an den Wänden von der Baumaßnahme bestehen weiter fort ....

Was würdet ihr mir raten? Ist eine erneute Mietminderung machbar? Ich habe zahlreiche Email, auch mit Fotos, an die Vermieter geschickt in den letzten Monaten und nichts tut sich.

Danke für eure Hilfe/Ratschläge

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Die Mietminderung kann solange - und auch rückwirkend - erfolgen, wie der Mangel besteht.
Wobei ich nicht weiß, ob 25% angemessen sind, könnte ich mir bei einem WG-Zimmer aber durchaus vorstellen.

Wurde die Mietminderung akzeptiert oder nur hingenommen?
Und was ist mit den Monaten ab Juli?

Eventuell, da kenne ich mich aber nicht aus, wäre es erlaubt einen Handwerker zu beauftragen und die Miete um diese Summe zu kürzen. Da müsste man aber definitiv erstmal nachweisbar (mit Einschreiben) Fristen setzen.

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#2
 Von 
Vivalaphilipp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mietminderung wurde nur hingenommen und auch nur für den Monat Juli. Seitdem überweise ich jedoch weiterhin den monatlich gekürzten Betrag (um 25%) und es kam keine Rückmeldung mehr. Es kommt mir so vor, als würde man die Minderung weiter in Kauf nehmen und dafür kümmert sich niemand mehr darum. Daher auch meine Frage, wie iches weiter vorgehen könnte, bzw. ob eine erneute Anhebung der Mietminderung rechtens wäre, um den Druck aufrecht zu erhalten, damit mal etwas geschieht ?

Danke schon mal für die rasche Rückmeldung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der Grad der Minderung berechnet sich nach dem Grad der Nutzungseinschränkung.

25 % halte auch ich für ziemlich fett, allerdings geht aus Ihrem Post nicht hervor, welche Größe dieses Loch hat.

Wie stellt sich denn der Vermieter zum Mangel? Evtl. weiß er ja gar nicht, dass die HW das Loch nicht verschlossen haben.

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#4
 Von 
Vivalaphilipp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht auch weniger um die Größe des Lochs, vielmehr um die mangelnde Privatsphäre. Wie gesagt, ich kann in die Räume meiner Nachbarn schauen und hören. Die Hausverwaltung hat den Vermieter immer CC gesetzt.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Ich würde empfehlen, schriftlich und nachweisbar ein Aufforderung zur Mängelbeseitigung bis zum (Datum+14Tage) dem Vermieter zuzustellen. Am einfachsten geht das, wenn ein Zeuge das Schreiben liest, eintütet und beim Vermieter in den Briefkasten steckt bzw. als Einwurfeinschreiben zur Post gibt. Dann kann der Zeuge Inhalt und Eingang bzw. Absendung des Schreibens bezeugen. Im Schreiben kann man durchaus noch ankündigen, dass man bei fruchtlosem Verstreichen der Frist einen Anwalt mit Klageeinreichung beauftragen wird.

Das sollte man dann auch tun. Selber solltest du meiner Meinung nach keinen Handwerker beauftragen.

Im übrigen sehe ich diese MIetminderung durchaus kritisch. Wenn ich das richtig sehe, wurde inzwischen um eine komplette Monatsmiete gemindert. Ich möchte dringend raten, November und folgend nicht mehr zu mindern (zumindest nicht mehr ohne Rücksprache eines Anwaltes). Denn dann droht die Kündigung, weil mehr als eine Miete gemindert wurde. Sollte die Mietminderung nämlich unberechtigt oder überhöht sein udn sollte dies für den Mieter erkennbar gewesen sein, dann ist das einfach ein Mietrückstand. Und dieser kann wegen § 569 (3) 1. BGB bei mehr als einem Monat zur fristlosen Kündigung berechtigen. Kann, aber nicht muss.

Daher ist bei Minderungen in gewisser Höhe immer Vorsicht angesagt. Nicht-Reaktion des Vermieters kann auch bedeuten, dass dieser einfach auf die richtige Höhe zur Kündigung wartet. Und das wäre ungut. Daher würde ich zur Sicherheit nicht mehr mindern. Wenn der Vermieter in der Frist nicht reagiert, solltest du eh einen Anwalt aufsuchen. Den kannst du dann auch zur Mietminderung befragen.

Ich sehe die Mietminderung im übrigen auch wegen des Zeitablaufes kritisch. Irgendwann tritt Verwirkung ein und das kann nach mehr als 6 Monaten (Dezember-Juli) der Fall sein. Auch hier wieder kann und nicht muss.

Nachtrag: Aufforderung sollte an den Vermieter gehen und zusätzlich als Kopie an die Verwaltung! Nachweisbar muss aber nur der Zugang beim Vermieter sein.



-- Editiert von cauchy am 21.10.2017 10:54

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