Mietminderung Neubauwohnung

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2018 07:09:57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)
Mietminderung Neubauwohnung

Hallo,

wir haben folgendes Problem:
In unserer Wohnung (Erstbezug) fehlen in 50 Prozent der Steckdosen und Lichtschalter - Kappen. Weiterhin ist die Einstellung der Fußbodenheizung schwer möglich, da auch hier sämtliche Aufsätze fehlen. Wir sind daher derzeit gezwungen zur Einstellung der Fußbodenheizung auf gut Glück an einem kleinen Drehrad was einzustellen, ohne zu wissen, wie warm wir es eingestellt haben. So sieht es aus: https://www.voltus.de/schalterprogramme/hager/up-einsaetze/temperaturregler/hager-wuc75-raumtemperaturregler-einsatz-fuer-fussbodenheizung-mit-led-schalter.html

Der Vermieter sicherte zu, die Mängel binnen zwei Wochen zu beseitigen. Da sich nichts getan hat, haben wir schriftlich den Vermieter aufgefordert die Mängel binnen zwei Wochen zu beseitigen mit der Androhung die Miete zu kürzen, wenn nichts passiert. Von einem Elektriker habe ich erfahren, dass der Gebrauch einer Steckdose bzw Lichtschalters ohne Verblendung gefährlich sein kann.

Wir sind nun an dem Punkt angekommen, dass wir die Miete wahrscheinlich mindern müssen, da sich nichts seitens des Vermieters rührt und dies das einzige Druckmittel wäre, damit in unserer Wohnung endlich alles einwandfrei funktioniert und wir nicht uns wie auf einer Baustelle fühlen und uns ständig den Gefahren eines Stromschlages aussetzen müssen und endlich unsere Wohnraumtemperatur passend einstellen können.

Im Vorfeld wurde die Wohnung "besenrein" übergeben. Dies beinhaltete jedoch ausschließlich ein Kehren der Wohnung ohne entfernen der massiven Bauverschmutzungen. Unter besenrein verstehen wir bei Neubau mindestens eine Baustellengrundreinigung. Da der Einzugtermin näher rückte und der Vermieter sich nicht rührte, mussten wir selber Hand anlegen. Das wir solche Probleme haben werden, haben wir nicht mit gerechnet. Ist das in heutiger Zeit bei dem derzeitigen Wohnungsmarkt normal oder haben wir viel Pech gehabt?

In welcher Höhe könnten wir Eurer/ Ihrer Einschätzung nach eine Mietminderung ansetzen? Wären 10 Prozent zu viel?
Vielen Dank
MfG

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1 Antwort
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von shimanu):
Im Vorfeld wurde die Wohnung "besenrein" übergeben.

Und wann ist Vertragsbeginn des Mietvertrages?
Zitat (von shimanu):
Unter besenrein verstehen wir bei Neubau mindestens eine Baustellengrundreinigung

Steht dies auch so im Mietvertrag beschrieben, oder ist es der Wunschgedanke?
Zitat (von shimanu):
Steckdosen und Lichtschalter - Kappen.

Es gibt keine Kappen.
Steckdosen bestehen aus Zentralscheibe und Abdeckrahmen, Schalter aus Wippe und Abdeckrahmen.
Steckdosen ohne Zentralscheibe dürfen nicht in Betrieb genommen werden, die pauschale Aussage des angeblichen Elektriker ist insofern fachlich falsch.
Zitat (von shimanu):
Wären 10 Prozent zu viel?

Das wird hier im Forum keiner beantworten können, zuviel Minderung kann auch wieder schnell den Auszug bedeuten.

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