Mietminderung, 7 x Heizungsausfall in diesem Winter

8. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)
Mietminderung, 7 x Heizungsausfall in diesem Winter

Guten Tag werte Foren-Gemeinde!

Ein Paar Eckdaten:

4,5-Zimmer-Maisonette-Mietwohnung, Warmmiete 1300€.

7 x in diesem Winter Heizungsausfall
5x Warmwasserausfall

Vermieter reagiert jedes mal schnell, innerhalb von maximal 2 Tagen.

Folgende Frage:

Darf ich die Miete mindern? Was hoch (Ihrer Meinung nach) darf die Mietminderung ausfallen? Die Miete setzte ich bereits unter Vorbehalt.

Denn die schiere Menge der Handwerkertermine macht mir langsam (berufstätig) zu schaffen.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Darf ich die Miete mindern?


Ja.

Zitat (von alya_teufelchen):
Was hoch (Ihrer Meinung nach) darf die Mietminderung ausfallen?


Da wird man hier alle möglichen Meinungen zu hören bekommen. Ist auch nicht risikolos. Für Heizung und Warmwasser würde ich mal 75% ansetzen und nur Heizung erstmal außen vor lassen und schauen wie der Vermieter reagiert. Natürlich auf einen Tag bezogen, kommt also nicht allzu viel bei rum.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
7 x in diesem Winter Heizungsausfall
5x Warmwasserausfall

Vermieter reagiert jedes mal schnell, innerhalb von maximal 2 Tagen.


Evtl. wäre da, wenn überhaupt, die Minderung auch nur auf Stunden zu reduzieren, da VM ja wirklich schnell reagiert.

Woran lag es denn, ein- oder zweimaliger Ausfall kann passieren, aber 7 x ist dann schon etwas ungewöhnlich.

Bezgl. der evtl. Höhe einer evtl. Minderung halte ich mich mal zurück, 75 % allerdings halte ich für zu üppig.

-- Editiert von AltesHaus am 08.02.2018 12:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Gehen wir mal von Höchstbeträgen aus. War der Warnwasserausfall zusammen mit der Heizung oder waren das jeweils verschiedene Tage?
Bei "Zusammen" wären pro Tag maximal 100% denkbar.
Bei 7 von 30 Tagen eines Monats (oder war der Ausfall länger?) hat du also maximal Anspruch auf 7/30 der Warmmiete, mithin 300€. Wie gesagt: maximal, ein Richter könnte weniger einschätzen.

Die Handwerkertermine musst du dulden, wenn sie jeweils zum Erhalt der Mietsache notwendig sind.
Wenn die sich aber so häufen, hast du schon das Recht, den Vermieter mal nach Ursachen zu fragen und wenn du glaubst, da wird nicht ordentlich gearbeitet, einen eigenen Gutachter (auf deine Kosten natürlich) mal schauen zu lassen, ob das alles so dem Stand der Lehre entspricht, was die Handwerker da treiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Gehen wir mal von Höchstbeträgen aus. War der Warnwasserausfall zusammen mit der Heizung oder waren das jeweils verschiedene Tage?
Bei "Zusammen" wären pro Tag maximal 100% denkbar.

Es waren unterschiedliche Tagen, 1x gab es in der tat eine Überschneidung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen