Mieterhöhungsverlangen - Letzte Erhöhung keine 15 Monate her

5. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Mieterhöhungsverlangen - Letzte Erhöhung keine 15 Monate her

Werte Community,

Ich habe eine erneute Mieterhöhung meines Vermieters zum 01.01.2018 erhalten.
In dieser steht dieser Hinweis: Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist


Nun. Die Miete ist nicht seit 15 Monaten unverändert, denn die letzte Mieterhöhung ist vom 01.10.2016.
Somit sind noch keine 15 Monate erreicht.

Ist dieses Mieterhöhungsverlangen somit zulässig?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von iceone):
Ist dieses Mieterhöhungsverlangen somit zulässig?

Nun, das Verlangen selbst ist zulässig.

Nur muss der Mieter dem Verlangen nicht nachkommen und der Vermieter kann es gerichtlich nicht durchsetzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Seit wann genau ist die Miete unverändert?

Wenn das am 1.10.2016 war, ist der 1.1.2018 genau 15 Monate nach Eintritt der letzten Erhöhung. Die Frist passt meiner Meinung nach.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Seit wann genau ist die Miete unverändert?

Wenn das am 1.10.2016 war, ist der 1.1.2018 genau 15 Monate nach Eintritt der letzten Erhöhung. Die Frist passt meiner Meinung nach.


Sehe ich genauso

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Robert78123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kommt darauf an:
Wenn in den letzten 15 Monaten bereits eine Anpassung an die ortsübliche Miete war, dann geht es nicht.
Wenn in den letzten 15 Monaten nur Anpassungen wegen Modernisierung waren, dann werden die nicht mitgezählt (auch nicht bei der maximalen Erhöhung). Quelle: https://rechtecheck.de/maximale-mieterhoehung-fristen/#modernisierung

-- Editiert von Robert78123 am 15.11.2017 15:36

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