Mieterhöhung nach Fensteraustausch

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
tapsi508
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Mieterhöhung nach Fensteraustausch

Im letzten Jahr bezogenen Haus wurden alle Fenster komplett ausgetauscht.
Alte Fenster waren zum Teil sehr undicht und sehr alt ( Doppelfenster ).
Zu den neuen Fenstern kamen Rollläden und aussen Fensterbänke.
Keller sowie Garagenfenster wurden ebenfalls ersetzt. Alte Fenster weit über
30 Jahre und älter. Vermieter rechnet von kompletter Summe 11% für Mieterhöhung.
Neue Fenster sind keine Lärm oder Wärmeschutzfenster. Ist diese 11% von allem rechtens?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Du findest die wesentlichen Informationen in § 559 BGB , § 559a BGB und § 559b BGB .

Kurzzusammenfassung: Die Erhöhung muss rechtzeitig angezeigt und ausreichend erläutert werden. Insbesondere sind Drittmittel und vor allem Kosten für ohnehin notwendige Erhaltungsmaßnahmen aufzuführen und zu begründen.

Da die alten Fenster offenbar eh erneuerungsbedürftig waren, wird man sehr genau schauen müssen, was wirklich unter Modernisierung und was unter Erhaltungsmaßnahmen fällt.

Die aktuelle Frage ist jedoch, wie du reagieren solltest. Wenn die Mieterhöhungserklärung die notwendigen Informationen nicht enthält, so würde ich nachweisbar und per Fristsetzung den Vermieter auffordern, eine korrekte Erklärung abzugeben und insbesondere zu erläutern, wie hoch der Anteil der Erhaltungsmaßnahmen ist. Schwierig wirds, wenn innerhalb der Frist keine ausreichende Erklärung eintrudelt.

Eine Modernisierungsmieterhöhung benötigt nämlich keine Zustimmung des Mieters, sondern tritt, wenn denn alles korrekt angekündigt und berechnet wurde, automatisch in Kraft. Wenn alles korrekt ist und du dennoch die erhöhte Miete nicht zahlst, kommst du also in einen Mietrückstand und das ist nicht wirklich gut. Daher würde ich empfehlen, im Zweifel einen Anwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein aufzusuchen, wenn du mit der Erläuterung des Vermieters nach Ablauf deiner Frist nicht zufrieden bist. Ein Fachmann kann dann versuchen einzuschätzen, ob die Erklärung des Vermieters ausreicht und welche Schritte für den Mieter sinnvoll sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tapsi508
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort . Wissen Sie zufällig was mit den Kosten für Rollläden und Fensterbänke(aussen) ist.
Und ob Keller und Garagenfenster mit einberechnet werden können in die 11%.

Rollläden wurden nicht nachträglich eingebaut , sondern auch wie Fenster getauscht. Holz gegen Plastik und
die andere Hälfte Plastik gegen Plastik .

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Ich habe absichtlich recht allgemein geantwortet. Es gibt Fragen, die man in einem Forum meiner Meinung nach nicht sinnvoll beantworten kann. In § 555b BGB sind Modernisierungsmaßnahmen sehr allgemein aufgeführt. Da kann so gut wie alles drunterfallen. Entscheidend werden hier nicht einzelne Maßnahmen sein, sondern die Kosten der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen. Die könnten nehmen sehr erheblich sein, wenn die Fenster bereits sanierungsbedürftig waren. Aber das ist aus der Ferne absolut nicht zu beurteilen. Dazu muss man Einblick in die Unterlagen nehmen und genau prüfen, welche Arbeiten welche Kosten verursacht haben.

Im übrigen könnte auch noch relevant sein, dass du offenbar erst vor kurzem eingezogen bist. Wenn die Arbeiten da schon absehbar gewesen sind, hätte man dich vor Anmietung meiner Meinung nach darüber informieren müssen. Wurdest du darüber und über die geplante Mieterhöhung informiert?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.373 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen