Mieterhöhung nach Einreichung der Kündigung vor 3 Monaten

11. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
glouria
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung nach Einreichung der Kündigung vor 3 Monaten

Hallo,
ich kenne mich leider mit dem Mietrecht sehr schlecht aus.
Ich wohne zur Untermiete in einer WG, in der der Vermieter ebenfalls wohnt. Da dies viel Ärger bereitet wollte ich auf den 31.07 ausziehen, als in 5 Monaten und 20 Tagen. Das liegt natürlich weit über dreimonatigen Kündigungsfrist.
Würde ich den Vertrag jetzt kündigen, dürfte der Vermieter noch nach Einreichen der Kündigung eine Mietserhöhung einreichen? Und wenn ja, aus welchen Gründen darf er das und um wie viel Prozent darf es erhöht werden?
Freue mich auf Eure Antworten! Dankeschön!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von glouria):
Würde ich den Vertrag jetzt kündigen, dürfte der Vermieter noch nach Einreichen der Kündigung eine Mietserhöhung einreichen?

Ja, darf er.



Zitat (von glouria):
Und wenn ja, aus welchen Gründen darf er das

Weil er mehr Geld will.



Zitat (von glouria):
und um wie viel Prozent darf es erhöht werden?

Kommt ganz darauf an, weshalb er erhöht.
Normale Mieterhöhungen enden bei 15% (wenn Mietpreisbremse gilt) bzw. 20 %. Bei energetischer Modernisierung gibt es keine Grenze, da darf er 11% der Kosten umlegen.






Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, weshalb er erhöht.
Normale Mieterhöhungen enden bei 15% (wenn Mietpreisbremse gilt) bzw. 20 %. Bei energetischer Modernisierung gibt es keine Grenze, da darf er 11% der Kosten umlegen.
In der Form ist diese Antwort mindestens fehldeutig. Was sollen diese Bruchstücke? Da fehlen soviele Details. dass damit keiner etwas anfangen kann.

Ich mache die Antwort mal kurz: EIne Kündigung schützt nicht vor Mieterhöhungen. Eine solche kann entweder bereits im Vertrag vereinbart worden sein (Staffelmiete) oder sich auf § 558 BGB oder § 559 BGB berufen. Letzteres ist bei einer Untermieter und vor allem wegen des Zeitablaufs praktisch unmöglich. Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete dauert mindestens 2 Monate und ist sehr sorgfältig zu begründen. Den Stress wird sich niemand antun, wenn der Mieter eh auszieht.

Was jedoch passieren kann, dass der Vermieter kündigt. Solltest du ein möbliertes Zimmer gemietet haben, ginge das aktuell mit Wirkung zum Ende Februar. Auch davor würde deine eigene Kündigung nicht schützen. Wenn das Zimmer unmöbliert war, dann ist eine Vermieterkündigung, die früher als deine wirkt, eher unwahrscheinlich. Zummindest wenn du keinen Anlass für eine fristlose Kündigung lieferst.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Eine Mieterhöhung bedeutet eine einseitig Vertragsänderung.
Damit dies möglich ist, bedarf es daher einer gesetzliche Grundlage, welche in vielen Fällen bestehen kann.
Ob dies hier auch so ist, kann man aufgrund der spärlichen Angaben jedoch überhaupt nicht beurteilen.

Außerdem kann eine Kündigung oft vom Mieter abgewendet werden, indem er das Mietverhälnis durch Kündigung beendet.
In der Anwort von Harry wird bewußt das Wort "darf" wiedergegeben, welches zu Fehlinterprätationen führen kann.
Man "darf" in der Regel auch etwas unberechtigtes fordern, aber kann es keineswegs immer durchsetzen.









-- Editiert von Spezi-2 am 11.02.2018 22:06

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von glouria):
Und wenn ja, aus welchen Gründen darf er das und um wie viel Prozent darf es erhöht werden?

Ankündigung drei Monate vorher, und max 20%.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Der Mieterhöhung muss man nicht zustimmen, aufgrund der Mieterhöhung hat man ein Kündigungsrecht.

Ich würde einfach warten bis entweder die Mieterhöhung kommt, oder der Tag wo Sie eh kündigen wollen.

2x Hilfreiche Antwort

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