Mediamarkt verweist in Gewährleistungsfall auf Hersteller

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fooba123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Mediamarkt verweist in Gewährleistungsfall auf Hersteller

Guten Morgen.

Folgendes Problem:
Ich habe vor (inzwischen) gut 6 Monaten eine Virtual Reality Brille (HTC Vivle, 777€, Rechnungsdatum 31.05.2017) online bei Mediamarkt gekauft.
Einer der Controller wachte vor 1-2 Monaten nicht mehr auf. (Über Nacht geladen, am nächsten Morgen ging er nicht mehr an)
Ich habe das komplette Gerät am 30.10.2017 mit beiden Controllern zwecks Inanspruchnahme meiner Gewährleistung zu einer MM-Filiale gebracht. Ich unterschrieb so einen wenn-es-kein-gewährleistungsfall-ist-kostets-geld-Wisch, man nahm mir nur den defektern Controller ab und man würde sich in ein paar Wochen melden.
Ein paar Wochen vergingen und ich wurde nervös, fand dann aber die Abholmail von Google als "Phishing" klassifiziert im Spamfolder. (MM versendet als mediamarkt.de von einem Server, der sich als mediamarkt-saturn.com meldet, eine RTF-Datei im Anhang)

Ich wollte gestern die Ware abholen und bekam meinen defekten Controller zurück. "Leider ist nur eine direkte Abwicklung über den Hersteller möglich".
Ich stellte nochmal klar, dass ich nicht die Herstellergarantie, sondern meine gesetzliche Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen möchte. Das sei auch alles gut und schön, ich müsse mich trotzdem direkt an HTC wenden.
Ich fragte, ob sie sich da sicher sei, da ich ja einen Kaufvertrag mit MediaMarkt habe. Ja, Sie könne da nichts für mich tun.

Ich habe kurz überlegt, ob ich ihr die ersten Google-Treffer zu dieser Frage zeigen oder mit einem Anwalt drohen wollte, habe mich dann aber dagegen entschieden, vom Security Personal rauseskortiert zu werden. Was soll man machen, wenn die Antwort einfach "Nein und tschüss" ist?

Jetzt sind natürlich auch die 6 Monate um. Natürlich kann ich nicht nachweisen, dass der Defekt ein Herstellermangel ist. Wie sollte ich jetzt vorgehen?
Ich habe natürlich auch wenig Lust für einen Streitbetrag von vielleicht 200€ einen Anwalt einzuschalten.
Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass MM behauptet, ich hätte nach Garantie gefragt, [Vielleicht können sie es sogar durch oben genannten Wisch belegen ich weiß nicht mehr, ob Garantie oder Gewährleistung auf dem Fomular stand... auf meinem Abholschein steht auch "Anspruch aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder Herstellergarantie"] wäre dabei auf den Hersteller verwiesen worden und hätte jetzt keine Gewährleistung mehr. [bzw Gewährleistung, bei der ich den Herstellungsmangel nicht nachweisen kann].

-- Editiert von Fooba123 am 05.12.2017 08:10

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Fooba123):
sondern meine gesetzliche Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen möchte.

Die gibt es seit Jahren nicht mehr, nur noch Sachmängelhaftung.
Zitat (von Fooba123):
Natürlich kann ich nicht nachweisen, dass der Defekt ein Herstellermangel ist. Wie sollte ich jetzt vorgehen?

Der Mangel muss bei Übergabe vorhanden sein. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, somit müsste man eben ein Gutachten erstellen lassen.

Zitat (von Fooba123):
Ein paar Wochen vergingen und ich wurde nervös, fand dann aber die Abholmail von Google als "Phishing" klassifiziert im Spamfolder.

Dafür kann kein Händler was dafür, das ist eigenes Verschulden wenn man solche Emailanbieter hat.

Was spricht denn gegen die Garantie des Hersteller?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Der Mangel muss bei Übergabe vorhanden sein. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, somit müsste man eben ein Gutachten erstellen lassen.


Der Mangel wurde rechtzeitig angezeigt, somit muss der Händler nachweisen, dass der Mangel erst nach Übergabe entstanden ist.

Zitat:
Das sei auch alles gut und schön, ich müsse mich trotzdem direkt an HTC wenden.


Nö, musst du nicht. MM ist dein Ansprechpartner. Deren Verhalten kann als klare Verweigerung verstanden werden, womit z.B. der sofortige Rücktritt aus meiner Sicht gerechtfertigt wäre.

Zitat:
Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass MM behauptet, ich hätte nach Garantie gefragt


Aus meiner Sicht kein Problem, da sich aus der Gesamtsituation ergibt, dass du eindeutig die gesetzliche Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen wolltest

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fooba123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vorweg: Vielen Dank für die Hinweise!

Zitat (von 0815Frager):

Die gibt es seit Jahren nicht mehr, nur noch Sachmängelhaftung.

Danke für das Update. Aber wir scheinen letztendlich dasselbe zu meinen: Die Rechte, die ich als Kunde habe, sollte mein gekauftes Gerät innerhalb der ersten Jahre einen Mangel haben. Ich entschuldige mich für mein veraltetes, laienhaftes Vokabular.


Zitat (von 0815Frager):

Zitat (von Fooba123):
Natürlich kann ich nicht nachweisen, dass der Defekt ein Herstellermangel ist. Wie sollte ich jetzt vorgehen?

Der Mangel muss bei Übergabe vorhanden sein. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, somit müsste man eben ein Gutachten erstellen lassen.

Der Mangel war ja bei der Übergabe an Mediamarkt am 30.10. vorhanden. Ich habe Zeugen, dass der Defekt im Oktober bereits vorhanden war. Aber ich befürchte, dass nach der ersten Ablehnung durch Mediamarkt ein neuer Fall daraus wird, sodass beispielsweise das heutige Datum zählt?


Zitat (von 0815Frager):

Zitat (von Fooba123):
Ein paar Wochen vergingen und ich wurde nervös, fand dann aber die Abholmail von Google als "Phishing" klassifiziert im Spamfolder.

Dafür kann kein Händler was dafür, das ist eigenes Verschulden wenn man solche Emailanbieter hat.

Seine E-Mails Domainfremd zu versenden ist aus IT-Sicht schon wirklich SEHR fragwürdig. Aber das ist auch nicht der Punkt, in dem ich Hilfe brauche :)


Zitat (von 0815Frager):

Was spricht denn gegen die Garantie des Hersteller?

Über die Herstellergarantie bezahle ich unter Anderem die Versandkosten ins Ausland. Außerdem scheint es mir falsch, daß der Händler sich vor seiner Verantwortung drückt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fooba123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank auch am fm89.

Die Hauptfrage scheint jetzt zu sein: Was mancht ein Normalsterblicher ohne Anwaltliche Unterstützung, um seine Reklamation bei Mediamarkt durchzukriegen?
Mit einem Anwalt zu drohen, hat sowetwas Lächerliches und Unbeholfenes. Auch werden die sicherlich keine Lust haben, mit mir über Gesetzestexte zu diskutieren, zumal die Frau am "Service" eventuell nicht einmal die Macht hat, gegen das "nur Direktabwicklung möglich" auf dem Reparaturschein vorzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Fooba123):
Seine E-Mails Domainfremd zu versenden ist aus IT-Sicht schon wirklich SEHR fragwürdig.

Nö, da kennt man sich bei großen Konzernen vielleicht zu wenig aus.
Zitat (von Fooba123):
Auch werden die sicherlich keine Lust haben, mit mir über Gesetzestexte zu diskutieren,

Auch das stimmt, dafür haben die ihre Rechtsabteilung in Ingolstadt.
Zitat (von Fooba123):
Mit einem Anwalt zu drohen, hat sowetwas Lächerliches und Unbeholfenes.

Man kann ja versuchen sich an die Zentrale zu wenden, wobei eben hier wohl ein Schreiben vom RA mehr bewirken wird.
Zitat (von Fooba123):
Über die Herstellergarantie bezahle ich unter Anderem die Versandkosten ins Ausland.

Echt ist Sömmerda jetzt schon Ausland, eine ganz neue Tatsache.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fooba123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich versuche wirklich, etwas Hilfreiches in Deinen Antworten zu entdecken...

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Fooba123):
Seine E-Mails Domainfremd zu versenden ist aus IT-Sicht schon wirklich SEHR fragwürdig.

Nö, da kennt man sich bei großen Konzernen vielleicht zu wenig aus.

Du sagst "nö", ich sag "joa". Unkenntnis ist ja im Allgemeinen eine sehr schlechte Ausrede. Wer keine Ahnung von E-Mails hat, sollte vielleicht keinen eigenen E-Mailserver betreiben. Ich drifte ab. Wie gesagt: Die "Phishing"-Mail ist nicht der Punkt.

Zitat (von 0815Frager):

Zitat (von Fooba123):
Über die Herstellergarantie bezahle ich unter Anderem die Versandkosten ins Ausland.

Echt ist Sömmerda jetzt schon Ausland, eine ganz neue Tatsache.


Sömmerda mag im Inland liegen, ich habe nie behauptet, Sömmerda würde im Ausland liegen. Die geographische oder politische Zuordnung Sämmerdas ist weder eine neue, noch eine alte Tatsache. Was hat Sömmerda überhaupt damit zu tun?

Ich soll das Paket laut HTC jetzt nach Mogosoaia verschicken. Das liegt übrigens in Rumänien.

-- Editiert von Fooba123 am 05.12.2017 11:46

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Wenn Du alles besser weisst, kann man Dir schlecht helfen.


Zitat (von Fooba123):
Aber wir scheinen letztendlich dasselbe zu meinen: Die Rechte, die ich als Kunde habe, sollte mein gekauftes Gerät innerhalb der ersten Jahre einen Mangel haben.
Hier scheint Dein Missverständnis zu liegen.

Die Sachmängelhaftung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe der Ware an Dich (und nicht von Dir zurück an den Händler) - im Sinne einer Momentbetrachtung.

Du hast Das Teil rund 6 Monate vor Rückgabe gekauft und es hat (Unterstellung) zunächst monatelang tadellos funktioniert.

Das deutet sehr stark darauf hin, dass die Sachmängelhaftung nicht greift. Der Fehler könnte schon bei Übergabe latent vorhanden gewesen sein und sich duch die Nutzung verstärkt und somit erst später bemerkbar gemacht haben. Dass wird aber schwer nachzuweisen sein.

Der Verweis vom MM auf die Herstellergarantie (Dauerbetrachtung) ist da sicher nicht verkehrt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Soweit sich der Defekt innerhalb der ersten sechs Monate gezeigt hat, liegt die Beweislast beim Verkäufer.

Ich bin bei der Einschätzung ganz bei fm89.

Die Gewährleistung halte ich auch für allgemein vorteilhafter als Garantie. Die Rechtsfolgen der Gewährleistung sind denen der Garantie in aller Regel überlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Fooba123):
Wer keine Ahnung von E-Mails hat, sollte vielleicht keinen eigenen E-Mailserver betreiben.

Die Media/ Saturn Gruppe hat schon immer den gleichen Server, und es ist nicht an zu nehmen, das sich ein Konzern wegen einem Kunden ihre EDV umstellt.
Zitat (von Fooba123):
Ich soll das Paket laut HTC jetzt nach Mogosoaia verschicken.

Der Hinweis auf den Ort in DE kann man vielleicht im Netz finden.
Zudem werden meist die Geräte gleich gegen neue ausgetauscht, worauf man sonst bei der Sachmängelhaftung keinen Anspruch hätte.
Jedoch wer alles besser weis, sollte seinen Weg gehen und dann Geld für den RA investieren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ich denke es wäre wichtig herauszufinden, was genau man bei

Zitat (von Fooba123):
Ich unterschrieb so einen wenn-es-kein-gewährleistungsfall-ist-kostets-geld-Wisch

unterschrieben hat.

Wichtig wäre es nachzuweisen, dass man zum damaligen Zeitpunkt eine Abwicklung auf Sachmängelhaftung (im Volksmund auch nach 15 Jahren noch gerne Gewährleistung genannt) verlangt hat, oder nicht. Steht im ungünstigen Fall auf diesem Wisch sinngemäß "ich wünsche mir, dass MM meinen Garantieansprüche umsetzt", würde ich dazu tendieren, es jetzt dabei zu belassen.
Sollte man davon abgesehen damals die Schadenbehebung auf Sachmängelhaftung gefordert haben, würde ich jetzt den Verkäufer dazu auffordern (Einschreiben, Frist min. 14 Tage) die Ware zu reparieren, bzw. nachzuweisen(!), dass es sich bei dem Schaden nicht um einen Fall der Sachmängelhaftung handelt. Entsprechend der Reaktion müsste man dann weiter schauen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Selbst das würde ich für gegenstandslos erachten. Zur Auslösung der Gewährleistungsansprüche genügt es, wenn dem Verkäufer der in Rede stehende Defekt bekannt gemacht und ihm Gelegenheit eingeräumt ist, sich darum zu kümmern. Ohnehin fragwürdige Versuche, Kunden in eine prinzipiell nachteilige Richtung zu lenken, schaden meines Erachtens der Gewährleistung nicht, die ja nicht aus der Welt ist, bloß weil man daneben noch vermeintlich eine Garantieabwicklung wünscht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fooba123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die unterschiedlichen Einschätzungen (ganz besonders Droitteur, fm89 und Guruhu)

Schade, dass ich besserwisserisch rüberkomme.

Ein paar letzte Klarstellungen:
- Der HTC Support will es nicht nach DE zurückgesendet haben, unabhängig davon, was 0815Frager "im Netz findet". (Offenbar sind Handys und VR-Brillen nicht gleichzusetzen. Danke dennoch für die Recherche.)

- "hat schon immer den gleichen Server" ist schlichtweg falsch: Umfragen gehen über mediamarkt-survey.com, Bestellbestätigungen kommen über mediamarkt.de, Marketing über mailer213.agnitas.de. Der Abholschein offenbar "Gesendet von: mediamarkt.de, Signiert von: media-saturn.com".

- "wegen einem Kunden ihre EDV umstellt" - Zu unterstellen, ich sei der einzige Mediamarktkunde mit Google-Adresse, ist vielleicht auch ein Bisschen aus der Luft gegriffen.

- "Zudem werden meist die Geräte gleich gegen neue ausgetauscht, worauf man sonst bei der Sachmängelhaftung keinen Anspruch hätte." Ich will gar kein neues.. ich will ein funktionstüchtiges.

Ich möchte sagen: Fast alles was 0815Frager schreibt ist nicht nur nicht besonders hilfreich, sondern auch Halbwissen oder kompletter Quatsch.

Vielen Dank an alle anderen User (Auch wenn ich Sir Berry nicht ganz nachvollziehen kann, da ja in den ersten 6 Monaten meines Wissens die Beweislast beim Händler liegt).
Ich beiße in den sauren Apfel, wickel das über HTC ab und hoffe auf Kulanz. (Portokosten)
Schade, dass man offenbar wirklich einen Anwalt bräuchte, um "Gewährleistung" beim Händler geltend zu machen.

Eigentlich ist es ja an etlichen Stellen zu finden:
Die Möglichkeit, den Kunden zur Geltendmachung seiner Mängelgewährleistungsansprüche direkt an den Hersteller zu verweisen, besteht allerdings nicht. Es handelt sich dabei um Ansprüche, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Hersteller hat.
http://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=7697&print=1

Viele Grüße,
Michael


-- Editiert von Fooba123 am 05.12.2017 14:15

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Fooba123):
Schade, dass man offenbar wirklich einen Anwalt bräuchte, um "Gewährleistung" beim Händler geltend zu machen.


Braucht man ja nicht (zwingend). Wie aber ja schon festgestellt wurde ist die Service Kraft, ohne ihr zu nahe treten zu wollen, vermutlich einfach zu schlecht ausgebildet, oder mit zu wenigen Kompetenzen versehen. Daher wäre es vielleicht ratsam sich einen kompetenten Ansprechpartner zu suchen. Die Garantie kann man ja im Zweifel immer noch in Anspruch nehmen, falls ein Rechtsstreit nicht angemessen erscheint.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Es ist eher ein allgemeines Problem, inwieweit es einem möglich oder man gewillt ist, sich ohne Rechtsanwalt durchzusetzen. Das Recht kann ja nichts dafür, wenn da ein (vermuteter) Gegner sich sträubt und auf Zwang besteht^^ Genau dafür sind doch unsere Gerichte (und Anwälte) schließlich da.
Du könntest es zur Not auch ohne Anwalt erledigen. Es ist aber verständlich, dass man dann gern den anderen Weg geht; er kann aber in Zukunft für dich nachteilig sein.

Du hättest übrigens durchaus einen Anspruch auf ein "neues" Gerät (man kann sicher darüber streiten, ob ein Refurbished dem entspricht). Grob gesagt könnte eine Reparatur wirtschaftlicher sein, dann kann der Fall anders liegen; wenn der Hersteller jedoch im Rahmen der Garantie ebenfalls austauschen würde, scheint es so unwirtschaftlich ja nicht zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

MM steht hier klar in der Gewährleistungspflicht solange diese nicht ein Fremdverschulden nachweisen können. Der Mangel wurde 5 Monate nach Kauf angezeigt, es besteht also Beweislastumkehr. Die Nacherfüllung wurde, meiner Meinung nach, zu Unrecht verweigert.
Um weiter zu kommen solltest du nun einen Anwalt einschalten.

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#16
 Von 
Fooba123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Alles klar. Vielen Dank nochmal.
Ich hatte jetzt nochmal den Abteilungsleiter der Reklamation am Telefon. Dieser sagte mir:
"Sie haben das Gerät ja 5 Monate genutzt, es liegt keine Anfänglichkeit vor, daher ist eine Gewährleistung ausgeschlossen".

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Es steht im frei, diesen Standpunkt zu vertreten. Aufgrund der im Gesetz formulierten Beweislastumkehr ist aber stark davon auszugehen, dass die Gesetzgeberin in dem Umstand allein, dass eine Sache fünf Monate funktioniert hat, gerade kein Indiz dafür sieht, dass die Sache anfänglich völlig in Ordnung war.

Bevor ich es mir allein nicht zutraue, würde ich wahrscheinlich ebenfalls zum Anwalt raten. Ansonsten umgekehrt: bevor ich das Risiko scheue, ihn zusätzlich zahlen zu müssen, würde ich es wenigstens im Alleingang versuchen :D

PS: Es ist wohl klar und unnötig zu erwähnen, dass des Abteilungsleiters Rechtsansichten nicht unbedingt neutral sein müssen^^

-- Editiert von Droitteur am 05.12.2017 15:34

1x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Fooba123):
"Sie haben das Gerät ja 5 Monate genutzt, es liegt keine Anfänglichkeit vor, daher ist eine Gewährleistung ausgeschlossen".
Das ist KEIN Beweis dafür, dass ein Schaden nicht zumindest latent vorlag. Diese Aussage alleine ist unsinnig und dient nur dazu Kunden abzuwimmeln.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Fooba123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe den Kram jetzt doch im MM abgeben "dürfen".

Neuer Mitarbeiter, neue Aussage: Bei dem Hersteller machen wir eigentlich keine Gewährleistungssachen, weil das der Kunde direkt mit HTC ausmachen muss. Auf Garantie können wir das aber sehr gerne für Sie einschicken, dauert nur eben länger als wenn der Kunde es selber macht.

Ich habe ihm gesagt, dass ich das gerne auf Gewährleistung hätte, weil ich ja bei Garantie den Versand zahlen müsste.

Er kümmere sich darum. Ich sagte ihm, solange es für mich kostenlos sei, würde es mir nichts ausmachen, wie er für Reparatur/Ersatz sorgt. Der Kosten-Wisch deckt übrigens Sachmängel UND Garantiefall ab, es geht also nicht hervor, was von beidem der Kunde eigentlich wahrnimmt.

Ich bin gespannt was dabei rauskommt, habe aber jetzt erstmal Ruhe :) Gerne darf ein Mod den Thread schließen, bevor die Mailserverdiskussion zu sehr ausartet.

an Flo Ryan:
Hast du wohl Recht. Landet aber trotzdem im Spam. Ist aber -wie gesagt- eigentlich überhaupt nicht Bestandteil meines Anliegens. Der Mann in der Reklamation hat bestätigt, dass "sehr viele Kunden" dieses Problem haben. Aber wie gesagt: Ist egal, hab die Adresse whitelisted.

Danke an alle!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das übliche "Abwimmel-Spiel" dieser Unternehmen.
Wer billig kauft, muss mit so was rechnen. Da wird auch am Service gespart.

Ansonsten ist der Händler in der Pflicht, immerhalb der Beweislastumkehr zu beweisen - und nicht nur wie hier - stoisch zu behaupten das es kein Fall der Sachmänglehaftung wäre.


Wenn die Filialenn sich weigern, hilft ein Schreiben an die Zentrale. Mit Zustellnachweis, Fristsetzung nach Datum und der Androhung das ganze dann per Anwalt gerichtlich klären zu lassen.
Da sitzen Leute die das gar nicht wollen - weil die sich damit auskennen und wissen das sie auf verlorenem Posten stehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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