Lohneinbehalt nach Krankheit

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb472470-25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohneinbehalt nach Krankheit

Hallo zusammen.
Folgender Fall: Im August diesen Jahres hatte ich eine etwas ernstere Krankheit. Da ich Opiate zu mir nehmen musste, war an Arbeit zunächst nicht zu denken. Die ganze Sache war auch für die Psyche hart, da zunächst nicht klar war, welchen Verlauf die Sache nehmen würde. Hierdurch habe ich 2 Krankmeldungen nicht fristgerecht abgegeben. Ich hatte einfach andere Dinge im Kopf und hab es schlichtweg vergessen. Meine Meisterin wurde stets informiert und war immer auf dem laufenden. Hierfür wurde mir auch direkt, nach einem Personalgespräch, eine Abmahnung um die Ohren gehauen.
Meine Meldungen an die Krankenkasse , habe ich zusammengefasst an eine Zweigstelle gesendet. Dies war um den 20 August. Am 28ten August war besagtes Personalgespräch. In diesem wurde ich auch auf die Pflicht hingewiesen, die Krankmeldungen an die Krankenkasse zu senden ( was ja schon geschehen war). Hintergrund war eine Anfrage der Firma an die Krankenkassen, ob eine Vorerkrankung vorlag. Die Zweigstelle leitet die Krankmeldungen aber wohl nur an die Zentrale weiter, wo diese erst am 4 September registriert wurden. Meine Firma hat mir darauf hin eine Woche Lohn einbehalten, bis die Krankenkasse die Bestätigung über nicht vorliegen einer Vorerkrankung gibt.
Der Eingang der Bestätigung wurde mir bereits bestätigt. Nun sagt mir die Abrechnungsabteilung, das der Lohn erst mit der nächsten Abrechnung korrigiert wird ( Abgerechnet wird immer Anfang des Monats, Lohn kommt zum 15ten). Meine Bitte um vorzeitige Korrektur oder einen Vorschuss wurden beide abgelehnt. Da meine Freundin und ich am We ein paar Tage in Holland verbringen wollten ( einfach um den Kopf nach dem ganzen Mist mal wieder frei zu bekommen), schmerzt das fehlende Geld sehr. Dies wird begründet mit der Nichteinhaltung meiner Pflichten.
Kleine Vorgeschichte: Ich habe mich in einer Güteverhandlung in meinen Arbeitsvertrag "eingeklagt". Es lag ein Fehler in meiner Befristung vor , welcher daraufhin entfristet werden musste. Die Personalchefin hat dies als persönliche Niederlage empfunden und versucht jetzt mit allen Mitteln mich klein zu bekommen.

Mir ist klar, dass ich meinen Pflichten nicht ausreichend nach gekommen bin. Aber dennoch die Frage: Ist die vorgehensweise rechtlich ok, oder kann ich auf eine sofortige Korrektur der Abrechnung bestehen?

Ps: es handelt sich nicht um ein kleines Unternehmen .

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Nun sagt mir die Abrechnungsabteilung, das der Lohn erst mit der nächsten Abrechnung korrigiert wird

Damit geschieht dir kein Unrecht, denke ich. Ein Recht auf sofortige Korrektur sehe nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von fb472470-25):
Meine Bitte um vorzeitige Korrektur oder einen Vorschuss wurden beide abgelehnt.
Völlig in Ordnung. Der Fehler lag ganz klar auf deiner Seite. So wie es aktuell läuft ist es normal. Eine Korrektur zwischen den Lohnzahlungen wäre zwar möglich, aber du hast keinerlei Anspruch darauf. Für die Firma würde das viel Aufwand bedeuten. Warum sollte deine Firma diesen Aufwand betreiben???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Das sehe ich ebenso. Zudem würde ich bei Deiner Vorgeschichte sehr empfehlen, in Zukunft extrem penibel vorzugehen und derartige Formalitäten nicht mehr (niemals mehr!) schleifen zu lassen. Das öffnet jedes Mal ein Scheunentor für (im übrigen gerechtfertigte) Maßnahmen seitens der Personalabteilung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb472470-25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Fehler lag definitiv auf meiner Seite, keine Frage. Nur ging es zu diesem Zeitpunkt um die Frage gutartiger oder bösartiger Tumor. Da hatte ich andere Dinge im Kopf und habe es vernachlässigt.
Zukünftig werden AUs immer sofort per Post versendet, direkt nach Ausstellung.

Vielen Dank für die ganzen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen