Hallo zusammen.
Folgender Fall: Im August diesen Jahres hatte ich eine etwas ernstere Krankheit. Da ich Opiate zu mir nehmen musste, war an Arbeit zunächst nicht zu denken. Die ganze Sache war auch für die Psyche hart, da zunächst nicht klar war, welchen Verlauf die Sache nehmen würde. Hierdurch habe ich 2 Krankmeldungen nicht fristgerecht abgegeben. Ich hatte einfach andere Dinge im Kopf und hab es schlichtweg vergessen. Meine Meisterin wurde stets informiert und war immer auf dem laufenden. Hierfür wurde mir auch direkt, nach einem Personalgespräch, eine Abmahnung um die Ohren gehauen.
Meine Meldungen an die Krankenkasse , habe ich zusammengefasst an eine Zweigstelle gesendet. Dies war um den 20 August. Am 28ten August war besagtes Personalgespräch. In diesem wurde ich auch auf die Pflicht hingewiesen, die Krankmeldungen an die Krankenkasse zu senden ( was ja schon geschehen war). Hintergrund war eine Anfrage der Firma an die Krankenkassen, ob eine Vorerkrankung vorlag. Die Zweigstelle leitet die Krankmeldungen aber wohl nur an die Zentrale weiter, wo diese erst am 4 September registriert wurden. Meine Firma hat mir darauf hin eine Woche Lohn einbehalten, bis die Krankenkasse die Bestätigung über nicht vorliegen einer Vorerkrankung gibt.
Der Eingang der Bestätigung wurde mir bereits bestätigt. Nun sagt mir die Abrechnungsabteilung, das der Lohn erst mit der nächsten Abrechnung korrigiert wird ( Abgerechnet wird immer Anfang des Monats, Lohn kommt zum 15ten). Meine Bitte um vorzeitige Korrektur oder einen Vorschuss wurden beide abgelehnt. Da meine Freundin und ich am We ein paar Tage in Holland verbringen wollten ( einfach um den Kopf nach dem ganzen Mist mal wieder frei zu bekommen), schmerzt das fehlende Geld sehr. Dies wird begründet mit der Nichteinhaltung meiner Pflichten.
Kleine Vorgeschichte: Ich habe mich in einer Güteverhandlung in meinen Arbeitsvertrag "eingeklagt". Es lag ein Fehler in meiner Befristung vor , welcher daraufhin entfristet werden musste. Die Personalchefin hat dies als persönliche Niederlage empfunden und versucht jetzt mit allen Mitteln mich klein zu bekommen.
Mir ist klar, dass ich meinen Pflichten nicht ausreichend nach gekommen bin. Aber dennoch die Frage: Ist die vorgehensweise rechtlich ok, oder kann ich auf eine sofortige Korrektur der Abrechnung bestehen?
Ps: es handelt sich nicht um ein kleines Unternehmen .
Lohneinbehalt nach Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Nun sagt mir die Abrechnungsabteilung, das der Lohn erst mit der nächsten Abrechnung korrigiert wird
Damit geschieht dir kein Unrecht, denke ich. Ein Recht auf sofortige Korrektur sehe nicht.
Völlig in Ordnung. Der Fehler lag ganz klar auf deiner Seite. So wie es aktuell läuft ist es normal. Eine Korrektur zwischen den Lohnzahlungen wäre zwar möglich, aber du hast keinerlei Anspruch darauf. Für die Firma würde das viel Aufwand bedeuten. Warum sollte deine Firma diesen Aufwand betreiben???ZitatMeine Bitte um vorzeitige Korrektur oder einen Vorschuss wurden beide abgelehnt. :
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Das sehe ich ebenso. Zudem würde ich bei Deiner Vorgeschichte sehr empfehlen, in Zukunft extrem penibel vorzugehen und derartige Formalitäten nicht mehr (niemals mehr!) schleifen zu lassen. Das öffnet jedes Mal ein Scheunentor für (im übrigen gerechtfertigte) Maßnahmen seitens der Personalabteilung.
Der Fehler lag definitiv auf meiner Seite, keine Frage. Nur ging es zu diesem Zeitpunkt um die Frage gutartiger oder bösartiger Tumor. Da hatte ich andere Dinge im Kopf und habe es vernachlässigt.
Zukünftig werden AUs immer sofort per Post versendet, direkt nach Ausstellung.
Vielen Dank für die ganzen Antworten.
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