Hallo, ich wollte kurz nachfragen, ob meine Annahme richtig ist, dass in folgendem Fall die Kündigungsfrist 6 Wochen beträgt (nach Ablauf der probezeit).
Folgende Angaben sind im Arbeitsvertrag gegeben (öffentlicher Dienst, TVöD):
-Übernahme vom Azubi ins Angestelltenverhältnis
-befristet vom 26.06.2017 - 30.06.2018
-folgender Wortlaut beim Thema Kündigung:
"Nach Ablauf der Probezeit ist vorzeitige Kündigung nur zulässig, wenn Arbeitsverhältnis für längere Zeit als 12 Monate vereinbart ist. Für die Vertragsdauer von mehr als einem Jahr beträgt Kündigungsfrist sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats."
Es sind ja theoretisch 12 volle Monate und ein paar Tage. Somit gehe ich von den sechs Wochen Kündigungsfrist aus.
Aber zählen die paar Tage überhaupt mit oder werden nur volle Monate gerechnet?
Denn wenn nicht, wären es gerade mal zwölf Monate und somit wäre es nicht mehr als ein Jahr und die Frist von sechs Wochen würde nicht gelten oder?
Vielen Dank im voraus.
Kündigungsfrist 6 Wochen?
7. Dezember 2017
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Frage vom 7. Dezember 2017 | 15:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist 6 Wochen?
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 15:38
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
/// .. wenn Arbeitsverhältnis für längere Zeit als 12 Monate vereinbart ist
Es sind 369 Tage und damit 'längere Zeit als 12 Monate'. Also korrekt gefolgert: K-Frist gilt - sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats
#2
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 15:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat/// .. wenn Arbeitsverhältnis für längere Zeit als 12 Monate vereinbart ist :
Es sind 369 Tage und damit 'längere Zeit als 12 Monate'. Also korrekt gefolgert: K-Frist gilt - sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats
Vielen Dank!
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