Kündigungsfrist 2 Monate

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ruth1965
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)
Kündigungsfrist 2 Monate

Hallo. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag folgende Kündigungsfrist: 2 Monate zum 15. oder Monatsende. Nach 2 Jahren Zugehörigkeit greift Par.622 Abs. 2 BGB. Ich bin seit 1 Jahr in der Firma und muss kurzfristig wechseln (Mobbing). Danke für Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Ruth1965):
Danke für Antworten.

Tja, nur worauf? Eine Frage wäre da doch ganz hilfreich ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ruth1965
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

vergessen. Frage: ist die Kündigungsfrist rechtens ( die lang)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Ja, die Kündigungsfrist ist rechtens.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Da benötigt man den Wortlaut der Klausel.
Es kommt nämlich darauf an, ob diese verlängerte Frist für beide gilt. Dann wäre sie durchaus gültig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ruth1965
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

Der Wortlaut ist: Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Monaten zum 15. oder zum Ende des kalendermonats kündigen. Soweit das Arbeitsverhältnis länger als 2 Jahre bestanden hat, gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 622 Abs 2 BGB . Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages bleibt hiervon unberührt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Ruth1965):
Der Wortlaut ist: Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Monaten zum 15. oder zum Ende des kalendermonats kündigen.
Zitat (von Ruth1965):
ist die Kündigungsfrist rechtens ( die lang)

Gültig. Sieht auch Harry so:
Zitat (von Harry van Sell):
Es kommt nämlich darauf an, ob diese verlängerte Frist für beide gilt. Dann wäre sie durchaus gültig.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ruth1965
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen. Es gibt ja immer noch den Weg des Aufhebungsvertrages.

1x Hilfreiche Antwort

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