Hallo. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag folgende Kündigungsfrist: 2 Monate zum 15. oder Monatsende. Nach 2 Jahren Zugehörigkeit greift Par.622 Abs. 2 BGB. Ich bin seit 1 Jahr in der Firma und muss kurzfristig wechseln (Mobbing). Danke für Antworten.
Kündigungsfrist 2 Monate
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatDanke für Antworten. :
Tja, nur worauf? Eine Frage wäre da doch ganz hilfreich ...
vergessen. Frage: ist die Kündigungsfrist rechtens ( die lang)
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Ja, die Kündigungsfrist ist rechtens.
Da benötigt man den Wortlaut der Klausel.
Es kommt nämlich darauf an, ob diese verlängerte Frist für beide gilt. Dann wäre sie durchaus gültig.
Der Wortlaut ist: Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Monaten zum 15. oder zum Ende des kalendermonats kündigen. Soweit das Arbeitsverhältnis länger als 2 Jahre bestanden hat, gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 622 Abs 2 BGB . Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages bleibt hiervon unberührt.
ZitatDer Wortlaut ist: Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Monaten zum 15. oder zum Ende des kalendermonats kündigen. :
Zitatist die Kündigungsfrist rechtens ( die lang) :
Gültig. Sieht auch Harry so:
ZitatEs kommt nämlich darauf an, ob diese verlängerte Frist für beide gilt. Dann wäre sie durchaus gültig. :
Vielen Dank für die Informationen. Es gibt ja immer noch den Weg des Aufhebungsvertrages.
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