Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes "Frau X wird mit Wirkung vom...nach dem Tarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe (BVK) Teil II in seiner jeweils gültigen Fassung eingestellt"
Es steht keine Kündigungsfrist im Vertrag.
Ich bin nun seit 6 Jahren in diesem Versicherungsbüro als Bürokraft angestellt und beabsichtige zu kündigen. Wie ist die Kündigungsfrist? Gilt hier die gesetzliche, also 4 Wochen zum 1. oder 15. des Monats?
Vielen Dank vorab für die Antworten.
BiBu
Kündigungsfrist, wenn nichts im Arbeitsvertrag steht?
6. Dezember 2016
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Frage vom 6. Dezember 2016 | 10:54
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist, wenn nichts im Arbeitsvertrag steht?
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 11:03
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Für Sie gilt doch ein Tarifvertrag. Regelmäßig sind in einem Tarifvertrag auch Regelungen zur Kündigung enthalten. Da müssen Sie nachsehen.
#2
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 11:06
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
ZitatGilt hier die gesetzliche, also 4 Wochen zum 1. oder 15. des Monats? :
Zitatnach dem Tarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe (BVK) Teil II in seiner jeweils gültigen Fassung eingestellt" :
Das müsste man im gültigen Tarifvertrag nachsehen.
gruß charly
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 12:17
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
in welchem Tarifvertrag?
#4
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 12:21
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
Zitatin welchem Tarifvertrag? :
Zitat"Frau X wird mit Wirkung vom...nach dem :Tarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe (BVK) Teil II in seiner jeweils gültigen Fassung eingestellt"
gruß charly
#5
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 12:32
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Der ist für Nicht-Mitglieder nicht zugänglich, nur für Mitglieder. Und ich als "kleine" Angestellte kann da auch nicht eintreten... es heisst ja auch Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
#6
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 12:59
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Als Arbeitnehmerin können Sie natürlich nur der Tarifvertrags beitreten, die den Tarifvertrag auf Arbeitnehmerseite geschlossen hat. Das ist ver.di.
Im Übrigen muss der AG Tarifverträge, auf die er Bezug nimmt, zur Einsichtnahme bereit halten. Also an den AG wenden.
#7
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 13:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank, Eidechse!
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