Kündigung zum Ende der Probezeit während Arbeitsunfähigkeit-muss Urlaub ausbezahlt werden?

13. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerWegistdasZiel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zum Ende der Probezeit während Arbeitsunfähigkeit-muss Urlaub ausbezahlt werden?

Hallo zusammen,
bin bis zum Ende des Jahres zeitgleich Ende der Probezeit (6 Monate) leider seit 3 Monaten krank geschrieben,bereits im Krankengeldbezug, eine Wiedereingliederung für den AG nicht zielführend...
Arbeitszeitszeit 30h/ 4-Tage Woche.Meiner Berechnung nach fallen 9,9 Urlaubstage an.Meine Frage wäre jetzt, ob der Arbeitgeber diese ausbezahlen muss, weil ich sie ja nicht mehr nehmen kann und wenn wie sich die Berechnung gestaltet.

Danke im Voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nach dem BUrlG stehen Ihnen für ein Arbeitsverhältnis, dass genau 6 Monate bestanden hat (da darf wirklich kein Tag dran fehlen) lediglich 8 Tage Urlaub zu bei einer 4-Tage-Woche. Wenn Sie auf 9,9 Urlaubstage kommen, muss Ihnen also vertraglich ein höherer Anspruch zugesichert worden sein, als der gesetzliche. Wenn man hier Ihre Rechnung nachvollziehen soll, müssen wir aber wissen, was in Ihrem Vertrag insgesamt zum Urlaub steht. (Nicht nur der Umfang des Urlaubs, auch Regelungen zur Abgeltung oder ähnliches) Wichtig wäre auch mitzuteilen, von wann bis wann Sie beschäftigt waren oder sein werden.

Wenn Sie den Urlaub bis zum Beendigungstermin nicht mehr nehmen können, dann ist zumindest der gesetzliche Urlaub abzugelten. Für übergesetzlichen Urlaub kann es Sonderregelungen geben.

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#2
 Von 
DerWegistdasZiel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eidechse,
Danke für die schnelle Rückmeldung, Arbeitsverhältnis vom 24.06.- 31.12.
Gerade bemerkt, dass ich 2 Tage Urlaub überlesen habe...
Es sind 22 Tage Jahresurlaub, käme dann auf 10,9, also 11 Tage, wenn ich richtig gerechnet habe.
Muss ich wahrscheinlich schriftlich einfordern, oder? Mit Frist...

Grüße

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Wenn man hier Ihre Rechnung nachvollziehen soll, müssen wir aber wissen, was in Ihrem Vertrag insgesamt zum Urlaub steht. (Nicht nur der Umfang des Urlaubs, auch Regelungen zur Abgeltung oder ähnliches)


Diese Infos fehlen noch. Wie gesagt, Ihre Rechnung kann nicht nachvollzogen werden, ohne die konkreten Formulierungen im Anstellungsvertrag zu kennen.

Es wäre im Übrigen auch von Vorteil, wenn Sie Ihren Rechenweg mal mitteilen würden. Wie man nämlich bei 22 Tagen Jahresurlaub auf die "krumme" Zahl von 10,9 kommt, ist mir schleierhaft.

Da das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat, wäre im Übrigen auch noch von Interesse, ob zuvor ein anderes Arbeitsverhältnis bestanden hat und welche Urlaubsansprüche man dort entweder durch Urlaubsgewährung oder aber -abgeltung für 2017 erhalten hat.

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#4
 Von 
DerWegistdasZiel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Rechenweg
Jahresurlaub : 12 ( anteilige Berechnung) x 6 (gearbeitete Monate) = 10,9, (ab 0,5 wird aufgerundet meines Wissens nach) also 11.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Also anders gesagt 22 : 2. Das sind dann aber genau 11.

Aber wie bereits gesagt, ob das richtig ist, können wir alle nicht sagen, weil die von mir angefragten Infos noch fehlen.

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#6
 Von 
DerWegistdasZiel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, zuvor kein Arbeitverhältnis...

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Lesen Sie eigentlich die Beiträge der hier Antwortenden vollständig? Ich glaube nicht, denn sonst hätten Sie eigentlich die noch fehlenden Informationen zum genauen Vertragswortlaut gegeben.

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