Hallo zusammen ich habe da mal ne fargen
Darf mich ein arbeitgeber wengen angeblicher Verführung von Minderjähriger (was nicht Stimmt) Kündign?
Folgen?
Also das war so Ich (25j) war auf meiner Ausbildungsstätte und es ist ein Campingplatz mit einem Restaurant und da ich ein patenkind habe (12j) habe ich von einer Camperrin ihren Sohn angesprochen (15j) ob er mit in ein schwimmbad BZW Therme möchte weil er noch 2 wochen ferien hatte.
Meine Chefin hat das mit bekommen und Ich wurde nach 3 Tagen Gekündig mit der Begrundigung Verführung von minderjähriger
Was soll ich jetzt machen
-- Editiert von Moderator am 09.12.2017 13:15
-- Thema wurde verschoben am 09.12.2017 13:15
Kündigung wegen Verführung von Minderjähriger
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Am besten gehst du zu einem Anwalt und reichst Klage gegen die Kündigung ein. Und ich würde die Eltern deines Patenkindes bitten, eine Erklärung aufzusetzen dass der Fall sich so abgespielt hast wie du es geschildert hast. Am besten auch die Eltern des Jungen, wenn du weisst, wer das war.
Dein Verhalten war sehr naiv. Dein Patenkind hätte den Jungen besser fragen sollen. Oder du mit deinem Patenkind dessen Eltern. Ich weiss auch nicht ob ein 15jähriger mit einer 12jährigen Schwimmen möchte. Aber das zu hinterfragen führt zu weit.
Am besten gehst du zu einem Anwalt und reichst Klage gegen die Kündigung ein. Wenn man das schon rät, sollte man auch erwähnen, daß der Anwalt bezahlt werden muß, und zwar in jedem Falle, d. h., auch wenn der TE gewinnt.
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Die mutter war ja da bei
Wann genau war eigentlich diese Kündigung (Datum)?
Steht in dem Kündigungsschreiben wirklich 'wegen Verführung Minderjähriger'? (Oder steht da nur die Kündigung ohne Begründung und der Grund ist dir sozusagen geflüstert worden?)
Und handelt es sich um eine ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist oder um eine fristlose Kündigung?
Wenn ich lese Campingplatz und Restaurant, frage ich mich, ob es sich um einen Kleinbetrieb handelt. Also ob dort zusammengerechnet mehr als 10 Leute in Vollbeschäftigung arbeiten (entsprechend mehr, wenn TZ-Stellen zusammen zu rechnen sind).
Und dann schreibst du noch, deine Chefin habe das mitbekommen .. Wirklich nur die Chefin - oder stehen oder stecken die Eltern des Jungen dahinter??
Wenn an dem Vorwurf nichts dran ist, muss er aus der Welt - sonst kann dir das später noch zu schaffen machen. Eine Kündigungsschutzklage kannst du auch direkt beim Arbeitsgericht und ohne Anwalt einreichen. Du wirst zwar nicht deine Stelle retten, vielleicht aber einen ordentlichen Abgang und ein ordentliches Zeugnis herausschlagen können.
Wenn nix dran ist, ist der Vorwurf allemal ehrenrührig. Eine Kündigung deswegen könnte als willkürlich gelten. Selbst wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt, sind willkürliche Kündigungen dann doch nicht erlaubt.
Jedenfalls hast du genau 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung, dich dagegen zu wehren.
-- Editiert von blaubär+ am 09.12.2017 13:53
Zitat:und Ich wurde nach 3 Tagen Gekündig
3 Tage nach was?
3 Tage nach dem Vorfall oder 3 Tage nachdem Du dort angefangen hast zu arbeiten?
Wenn Letzteres kann man Dich auch völlig ohne Grund kündigen, da Du dann noch in der Probezeit warst (ausgehend davon, dass im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart ist)
Zitat:und Ich wurde nach 3 Tagen Gekündig
3 Tage nach was?
3 Tage nach dem Vorfall oder 3 Tage nachdem Du dort angefangen hast zu arbeiten?
Wenn Letzteres kann man Dich auch völlig ohne Grund kündigen, da Du dann noch in der Probezeit warst (ausgehend davon, dass im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart ist)
naja 3 tage nach dem 1 .8 2017 und ich war ein halbes Jahr da
Und jetzt?
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