Kündigung auf Basis von "Gefühlen"?

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung auf Basis von "Gefühlen"?

Liebe Leute,

als Personalplaner in einer kleinen Firma hab ich nach kurzer Zeit die erste Kündigung anscheinend mitverursacht - ohne dass das meine Absicht war.

In einem Gespräch mit dem Inhaber der Firma ging es um die Planung der Angestellten. Dabei äußerte ich, dass einer der Angestellten mir etwas unzufrieden vorkommt und anscheinend auch mit einigen Dingen nicht ganz zufrieden ist. Dabei ging es um die Technik, und dass er anscheinend kein großes Vertrauen in die "Führungsebene" hat, und deshalb sich warscheinlich aus seiner Sicht auch nicht viel ändern wird. Gleichzeitig machte ich den Vorschlag ihn etwas in der Arbeit durch zusätzlich geplante angestellte zu entlasten, damit er einfach wieder eine Ecke glücklicher ist.

Der Inhaber hat darauf hin den Angestellten (Aushilfe) gekündigt, mit der Begründung dass er ja anscheinend mit allem unzufrieden ist und auch kein Vertrauen in die Führungsebene zu besitzen scheint. Das basiert unbestritten auf meinen Aussagen, aber ist das schon eine Üble Nachrede oder gar Verleumdung? Bei unserem Gespräch (zwischen dem Angestellten und mir) gab es keine Zeugen, außer nur einen Kollegen, der auch mitbekommen hat, das der Kollege nicht glücklich über die Technik ist.

Ich hab zum einen ein schlechtes gewissen, obwohl der Angestellte sich Sachen erlaubt hat, die ich nicht weitergegeben hatte um ihn nicht in seiner Stelle zu gefährden, zum anderen mache ich mir sorgen, dass er am ende mich deswegen noch anzeigen könnte, dabei stellt sich mir natürlich vor allem die Frage, ob die Aussage "Ich hab dass Gefühl, dass er momentan nicht ganz so zufrieden ist" schon Verleumdung oder üble nachrede sein könnte?

Und für die Zukunft; Wie soll ich mit solchen aussagen von Mitarbeitern umgehen, wenn ich keine Zeugen für das gesagte habe?

Liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Ich sehe weit und breit nichts strafrechtlich Relevantes. Es scheint im Gegenteil zum Job zu gehören, die Geschäftsführung in Personalfragen zu beraten. Ob die nun Mitarbeitergespräche führt oder kündigt, ist deren Entscheidung. Wenn man damit nicht zurecht kommt und unter Gewissensbissen leidet, ist man an der Stelle fehl am Platz.

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Ich sehe weit und breit nichts strafrechtlich Relevantes. Es scheint im Gegenteil zum Job zu gehören, die Geschäftsführung in Personalfragen zu beraten. Ob die nun Mitarbeitergespräche führt oder kündigt, ist deren Entscheidung. Wenn man damit nicht zurecht kommt und unter Gewissensbissen leidet, ist man an der Stelle fehl am Platz.


Danke für deine Antwort. Meine Aufgabe ist ja eigentlich nur die Mitarbeiter in Ihre Schichten einzuteilen, und nicht Kündigungen zu verursachen. Ich bin ein sehr Gewissenhafter Mensch und möchte niemandem Unrecht tun. Genau das ist in diesem Falle für mich die Frage. Mir geht es darum, dass ich aus der Sache rechtlich fein raus bin. Unter all den Umständen die noch dazugehören bin ich auch absolut der Meinung, das der Mitarbeiter nicht tragbar ist. Ich möchte nur nicht, dass der am Ende meint ich hätte das alles nur erfunden, weil ich das nur schwer bis garnicht nachweisen kann. Immerhin sind das ja nur Gespräche gewesen, nichts greifbares.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von loremipsum):
aber ist das schon eine Üble Nachrede oder gar Verleumdung?

Nö, das ist die Meinung des Chefs.



Zitat (von loremipsum):
Wie soll ich mit solchen aussagen von Mitarbeitern umgehen, wenn ich keine Zeugen für das gesagte habe?

Deine Schlüsse daraus ziehen. Und nicht alles 1 zu 1 weitergeben.

Immer bedenken: Du bist nur Personalplaner und kein Persolanler / Personalverantwortlicher.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// In einem Gespräch mit dem Inhaber der Firma ging es um die Planung der Angestellten.
Offenbar arbeitest du an einer Schnittstelle zwischen AG und AN, bist selbst 'bloß' AN und doch dem Boss zugeordnet. Du fühlst dich mies, weil durch oder nach deinen Äußerungen jemand seinen Job verloren hat. Das wirft die Frage auf, was genau dein Job und deine Verantwortung ist - du brauchst eine klare Haltung in dieser Frage, um vor dir selbst zubestehen. Meine Frage, die du dir selbst beantworten musst:
Wo bist du am Ende gar in der Pflicht weiterzugeben, wo du Kenntnisse hast oder Wahrnehmungen - und wo oder wann hältst du besser die Klappe?
Was hat für dich am Ende Vorrang: das Wohlergehen der AN oder das der Firma?

/// "Ich hab dass Gefühl, dass er momentan nicht ganz so zufrieden ist"
/// ... schlechtes gewissen, obwohl der Angestellte sich Sachen erlaubt hat, die ich nicht weitergegeben hatte um ihn nicht in seiner Stelle zu gefährden

n.b.: was 'üble Nachrede' oder 'Verleumdung' ist, hättest du leicht googeln und erkennen können, dass das nicht wirklich Thema sein kann. Deine Rolle und Verantwortung dagegen schon.

-- Editiert von blaubär+ am 11.12.2017 17:23

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