Guten Abend,
Ich hoffe hier auf dringende Hilfe!
Mein Freund hat im Oktober '17 einen Job im Betrieb angenommen bei dem ein festgehalt von 2000€ brutto + einer Garantieprovision in Höhe von 1000€ vertraglich vereinbart wurde. Ende Januar teilte der Chef meines Freundes Ihm mit, dass die Umsätze des UN nicht seien wie erwartet und er im rückwirkend für den Monat Januar die provisionsgarantie streicht. Mein Freund erfuhr also einen Tag vor der üblichen Überweisung seines Geldes, dass er 1000€ weniger bekommen wird. aufgrund der wirtschaftlichen Situatione des UN entschliess sich der AG meinen Freund zu kündigen und mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben frei zu stellen.
Nun meine Fragen: ist es rechtlich in Ordnung, dass der AG einfach kurzfristig entscheidet die Garantieprovision zu streichen? Und müsste er diese nicht für den Monat, in dem mein Freund freigestellt wurde, bis zur Beendigung des AV am 28.02.2018 weiterzahlen?
Außerdem fordert der AG die Garantieprovision, die in den vergangen Monaten gezahlt wurde, in Höhe von 3000€ Von ihm zurück. Ist Dies so rechtlich in Ordnung ? Ich hoffe auf schnellen Rat da wir auf das Geld angewiesen sind. Vielen Dank schonmsl !!:)
Kündigung Garantieprovision
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
//// ist es rechtlich in Ordnung, ...
Verträge sind eine zweiseitige Angelegenheit und können folglich auch nicht einseitig geändert werden. Also kommt es wieder einmal darauf an, was genau denn vereinbart worden ist.
Wenn der AV einerseits ein Festgehalt vorsieht, dann aber zudem eine 'Garantieprovision' könnte es ja sein, dass hinsichtlich der Provision Bedingungen gesetzt sind. Was also steht im Vertrag??
Sehe ich wie Blaubär. Eine Provision ist eigentlich immer an Bedingungen geknüpft: Unternehmenserfolg, individuelle Leistung, Zielerreichung, wenig Krankentage, etc.
Ansonsten hätte man keine separate Provision vereinbaren müssen sondern direkt ein Festgehalt in Höhe von 3.000 €.
Auch meine Empfehlung: Arbeitsvertrag prüfen welche Bedingungen für die Auszahlung der Provision oder eine etwaige Rückforderung vereinbart wurde.
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Danke für eure Antworten! Im Arbeitsvertrag steht keine Bedingung! Nur dass zukünftige Provisionen gegen die garantie gerechnet werden. Weder dass etwas zurückgezahlt werden muss, noch sonstiges.
Das Wort Garantie ist ja nun eindeutig. Eine Garantieprovision ist garantiert und immer zu zahlen und das ohne Verrechnung mit einem Erfolg. Was darüber hinausgeht wäre eine Erfolgsprovision. Deshalb steht wohl auch die Anmerkung im Vertrag zur Gegenrechnung.
Also bleibt hier nur, das volle Gehalt incl. Garantieprovision bis zum Ablauf der Kündigungsfrist per Eilantrag beim Arbeitsgericht einzufordern. Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle vor Ort formuliert die Klage kostenlos.
Solche Garantieprovisionen werden ja meist dann vereinbart, wenn das Fixum relativ gering ist und man aber davon ausgehen muss, dass es 3-4 Monate dauert bis das Geschäft anläuft. Sehe das aber auch so, dass der AG hier dann Pech hat.
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