Hallo,
ich bin Arbeitnehmer bei einem Insolventenarbeitgeber, mein Vertrag lief bis zum 30.11.2017. Ich habe bereits Insolvenzgeld für September und Oktober erhalten. Nun wurde das Verfahren am 01.November eröffnet, somit muss ich meine Gehalt für November beim Insolvenzverwalter einfordern. Jetzt ist das Problem das ich bis heute (04.12.2017) keine Lohnabrechnung bekommen habe, die Abrechnung wurde von mir bereits angefragt, aber gerührt hat sich bisher noch nichts.
Muss der Insolvenzverwalter auch nach der Eröffnung des Verfahrens die Lohnabrechnungen ausstellen?
Wenn Nein, wie soll ich meine Forderung ohne Lohnabrechnung geltend machen?
Oder habe ich gar keine Ansprüche mehr auf mein Gehalt vom November, obwohl mein Vertrag in diesem Monat noch lief?
Und wenn meine Forderung rechtskräftig ist, kann ich damit rechnen das ich 100% des Gehaltes erhalte?
Ich freue mich schon jetzt auf eure Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
Marian
-- Editiert von fb479732-15 am 04.12.2017 11:03
Kriege ich Lohnabrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahren?
4. Dezember 2017
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Frage vom 4. Dezember 2017 | 10:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kriege ich Lohnabrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahren?
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2017 | 08:24
Von
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