Hallo,
ich war zwei Wochen krank. In der ersten Woche hat mich meine Hausärztin krank geschrieben. Da diese aber in der zweiten Woche im Urlaub war, ging ich zu meiner Heilpraktikerin. Die Heilpraktikerin schrieb mich dann die zweite Woche krank.
In meinem Arbeitsvertrag steht nicht, daß ich nur von einem Arzt eine Krankmeldung bringen darf. Ich arbeite schone wieder seit 3 Wochen und in dieser Zeit wurde mir auch nicht mitgeteilt, daß eine Krankmeldung vom Heilpraktiker nicht anerkannt wird.
Jetzt wurde mir für die zweite Woche 5 Tage Urlaub abgezogen.
Ich das rechtens?
Krankmeldung abgeben, trotzdem wurde Urlaub abgezogen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Krank schreiben kann jeder. Die Frage ist, ob eine "Jedermannskrankschreibung" von wem wie anzuerkennen ist. Normalerweise erkennen Krankenkassen (zumindest die gesetztlichen) nur die Krankschreibungen an, die auf dem speziellen Formular (ich meine es ist als 1a registriert) ausgeführt werden. Und nur diese förmlichen AUBs muss der Arbeitgeber anerkennen. Den Rest kann er anerkennen, das sollte aber vorher erfragt werden.
wirdwerden
Vielen Dank für die Antwort.
Mein Arbeitgeber hat es nicht geschafft innerhalb von drei Wochen mit mitzuteilen daß eine solche Krankmeldung nicht anerkannt wird.
Ich habe die Krankmeldung noch in der gleichen Woche abgegeben in der ich krank war.
Hätte mein Arbeitgeber mich nicht sofort darauf hinweisen müssen? Dann hätte ich ja noch zu einem Vertretungsarzt gehen können!
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Der Heilpraktiker hätte dich eigentlich darauf aufmerksam machen müssen, dass seine "Krankschreibung" nicht automatisch überall gültig ist und du dies mit dem AG würdest absprechen müssen. Dem AG kann man nichts vorwerfen. Er hat einen Wisch bekommen mit dem er nichts anfangen kann. Mehr als ein Schmierzettel ist das nämlich nicht. Anstatt dir eine Abmahnung wegen unerlaubtem Fernbleiben von der Arbeit zu erteilen hat er dir Urlaub abgezogen. Diesem kannst du nun natürlich widersprechen, da er dies ja auch nicht mit dir abgesprochen hat. Die Alternative ist, dass dir der Urlaub wieder gutgeschrieben wird und du unerlaubt gefehlt hast. Dir darf dann also das Gehalt gekürzt werden.
Das Beibringen einer AUB ist eine Bringschuld. Der AG muss dich auf gar nicht hinweisen. Dass die "Krankschreibung" des Heilpraktikers nicht ausreicht hätte dir eigentlich in dem Moment klar sein müssen, als er dir nicht, wie dies bei einem Arzt der Fall gewesen wäre, eine AUB auf dem entsprechenden Formblatt übergeben hat.
-- Editiert von -Laie- am 08.03.2018 09:27
Es geht ja auch noch um was anderes, nämlich um die Zeit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Krankenkassen erkennen nur die offiziellen AUBs an. D.h., der AG kann länger auf den Kosten für einen Mitarbeiter sitzen. Und Unwissenheit hat noch nie vor etwas geschützt. Es muss doch aufgefallen sein, dass das "Formular" völlig anders aussieht.
wirdwerden
Hallo Zusammen,
das war nicht das erste mal, daß ich vom Heilpraktiker eine Krankmeldung vorgelegt habe.
Bisher hat nie einer was gesagt, also gehe ich davon aus, daß die AUB anerkannt wird.
Auch wenn Sie natürlich anders aussieht.
Nur weil gewisse ungesetzliche Zustände duldet, heisst das nicht, dass man hieraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann. Die Großzügigkeit hatte eben jetzt ein Ende. Und, wie geschrieben, es geht ja auch um die Anerkennung der Fehlzeiten durch die Krankenkasse. Da kann der AG vielleicht mal großzügig sein, wenn absehbar ist, dass da nichts weiteres kommt. Aber jetzt ist er es eben nicht mehr.
wirdwerden
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