Krankheit während Sabbatical

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz478624-21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheit während Sabbatical

Hallo,
aktuell befinde ich mit einem Sabbatical und bin dann leider im November rel. schwer erkrankt (die Krankheit habe ich mir während meiner letzten Dienstreise im September eingefangen).

Die Situation ist wie folgt:
September 2017: 50% Gehalt bei 100% Arbeit
Oktober + November 2017: 50% Gehalt bei 0% Arbeit
Dezember: 2017: 50% Gehalt bei 100% Arbeit

Aufgrund meiner Erkrankung, habe ich nun das Personalwesen meiner Firma kontaktiert. Diese meinte, es sei mein Pech. Eine Kompensation ist nicht vorgesehen. Sehr ärgerlich, da ich nicht nur, meine Zeit nicht wie geplant verbringen kann, sondern auch einiges an Geld verliere (schließlich bin ich aktuell unbezahlt krank). Der Sabbatical-Arbeitsvertrag verliert kein Wort über einen solchen Fall.

Gibt es ein Recht auf Kompensation bzw. geht meine Firma hier rechtens vor? Was meint ihr?

Vielen Dank

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von amz478624-21):
Diese meinte, es sei mein Pech. Eine Kompensation ist nicht vorgesehen.
Wurde nicht vertraglich geregelt wie mit Krankheit im Sabbat Jahr verfahren werden soll? Schlecht! Ärger ist vorprogrammiert.
Meines Wissens nach gibt er hier keine einheitliche Regelung, allerdings scheint es eine unbillige Härte zu sein, wenn der AN durch Arbeitsleistung das Sabbatical vorfinanziert hat, dass er alle Risiken tragen soll. Wenn man sich mit dem AG nicht einigen kann, dann wird es wohl auf eine Klage vor dem AG hinauslaufen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz478624-21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort
Nein, wie geschrieben, wurde dies nicht vertraglich im Sabbatical-Vertrag geregelt. Dieser hat auch nur einen Umfang von 1.5 Seiten.
Gilt dann nicht automatisch mein Hauptarbeitsvertrag, welche nach wie aktiv und gültig ist?
Gibt es weitere Meinungen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
allerdings scheint es eine unbillige Härte zu sein, wenn der AN durch Arbeitsleistung das Sabbatical vorfinanziert hat, dass er alle Risiken tragen soll.


Nach der Aufstellung oben hat der AN den arbeitsfreien November nicht "vorfinanziert", sondern bekommt die 50 % Gehalt im November als Vorschuß, abzuarbeiten im Dezember.

Was soll der AG da "kompensieren"? Der AN wird doch trotz Krankheit wie vereinbart bezahlt im November.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz478624-21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider habe ich den Vertrag nicht ausreichend detailliert widergegeben.

Vertraglich ist festgehalten, dass meine Regelsarbeitszeit von 01.09. bis zum 31.12., 50% der normalen Arbeitszeit beträgt (20 Stunden). Entsprechend wurde mein Gehalt für jedes dieser Monate runtergerechnet.

Weiter wird unter "Verteilung der Arbeitszeit" aufgeführt, dass ich im September und Dezember 100% arbeiten werde und im Oktober und November freigestellt bin.

Weiter steht drin, dass bei einer Krankheitsfall im September und Dezember, mit Gehaltseinbußen oder Nacharbeit zu rechnen ist. Krankheitsfall im Oktober und November wurde nicht erwähnt.

Kann mir nicht vorstellen, dass dies so korrekt ist, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

https://www.experto.de/recht/arbeitsrecht/krank-im-sabbatical-was-tun.html

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
https://www.experto.de/recht/arbeitsrecht/krank-im-sabbatical-was-tun.html


Auch da geht es um ein Sabbatical, das vorgearbeitet wurde. Das scheint beim TE nicht der Fall (für November)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat:
wenn der AN durch Arbeitsleistung das Sabbatical vorfinanziert hat, dass er alle Risiken tragen soll.


Nichts anderes ist das Kleinformat:
Wer während seines Überstundenabbaus krank wird, bekommt diese Stunden nicht mehr gutgeschrieben.
Laut Gesetz wird ausschließlich Urlaub im Krankheitsfall "erstattet".

Kleine Hexe

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.262 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen