Krankheit im Urlaub

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ekki0211
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)
Krankheit im Urlaub

Bin Bundesbeamter (Teelkom Deutschland) und war während meines Uraubs 3 Tage krank ohne Attest. Unsere Sekretärin ist nun der Auffassung, dass ich ab dem ersten Tag der Krankheit während des Urlaubs ein Attest hätte vorlegen müssen. Eine "Gutschrift" für drei Tage Urlaub gibt es somit nicht. Mir ist diese Regelung neu, war aber auch noch nie während des Urlaubs krank gemeldet. Eine individuelle Attest- Regelung für mich gibt es nicht.
Habe die Sekretärin gebeten, mir die entsprechende Regelung der Telekom/ Bundesbeamtengesetze zuzusenden. Was meint ihr, hat sie recht?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Im Urlaub muss tatsächlich ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Der Arbeitgeber muss auch nur ein Attest von einem Arzt aus einem Land akzeptieren, der ist das mit Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Ich habe allerdings auf die Schnelle keine Rechtsgrundlage dafür gefunden, aber so scheint die allgemeine Lesart zu sein.

Daher scheint Ihre Personalerin Recht zu haben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von Ekki0211):
Was meint ihr, hat sie recht?

Wie wäre es denn, den Spieß einfach mal umzudrehen und sie nach ihrer Rechtsgrundlagezu fragen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
axelmax
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

Dann wird sie mit § 9 BUrlG antworten:

"Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."

Gruß
Alex

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#4
 Von 
Ekki0211
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja, so wird es sein. Hätte am ersten Tag das Attest liefern müssen und nicht am vierten. Vielleicht gibt es als Bundesbeamter Telekom noch einen vom Bundesurlaubsgesetz abweichenden Passus.
**** happens! Mal schauen, welche Regelung die Sekr. Anführt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)

Die wird wohl dies hier aufführen:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlv/BJNR002430954.html
Und zwar Paragraph 9.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die wird wohl dies hier aufführen:

Naja, bei Beamten gibt es ja durchaus einige Sonderegelungen. Da wäre halt die Frage ob das bei ihm auch so wäre ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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