Hallo,
Mein Vater besitzt eine Eigentumswohnung und überlegt diese an meinem Bruder kostenfrei zu übertragen. Momentan ist der Name meines Vaters im Grundbuch eingetragen. Das Haus wird noch per Kredit abbezahlt. Angenommen, die Bank stimmt dem Grundbuchwechsel zu und mein Bruder erklärt sich bereit die Restschuld des Kredits zu übernehmen, müssten mein Vater oder Bruder irgendwelche anderen Kosten (Notarkosten, Schenkungssteuer, Bankgebühr, Bearbeitungsgebühr, etc.) bezahlen? Das Haus hat hat ca. einen Marktwert von ca. 150 000,- €. Mein Vater würde dann nicht mehr im Grundbuch eingetragen sein wollen.
Danke im Voraus für eure Antworten.
Kosten bei einem Grundbuchwechsel einer Immobilie
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
[QUITE]Angenommen, die Bank stimmt dem Grundbuchwechsel zu...
Die Bank muss der Übertragung nicht zustimmen. An dem zugrunde liegenden Darlehen ändert sich nichts.
Zitat:müssten mein Vater oder Bruder irgendwelche anderen Kosten (Notarkosten, Schenkungssteuer, Bankgebühr, Bearbeitungsgebühr, etc.) bezahlen?
Wenn sich kein anderer findet, ja dann müsste einer von beiden die mit der Übertragung verbundenen Kosten zahlen.
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"Wenn sich kein anderer findet, ja dann müsste einer von beiden die mit der Übertragung verbundenen Kosten zahlen."
Und welche Kosten würden entstehen und in welcher Höhe?
Auf jeden Fall Kosten für Notar und Grundbuchamt. Rest weiß ich nicht. Die Bearbeitungsgebühr der Bank kann man vermutlich auch nur dort erfragen.
Bei einem Hauswert von 150.000 € beträgt die Eintragungsgebühr beim Grundbuchamt 354 € plus - je nach Bundesland- eine Gebühr für die Fortführung des Katasters. In meinem Bundesland beträgt die "Katastergebühr" 35 % der Eintragungsgebühr.
Notarkosten: 708 € für den Vertrag plus Kopiekosten plus Postpauschale und MwSt, ev. noch ein paar Euro für die Einsicht ins Grundbuch..
Je nach Vertragsgestaltung (ist z.B. Haftentlassung des Vaters aus dem Kredit geplant und soll der Vater durch entsprechende Regelungen (wie z.B. Umschreibungsantrag soll erst nach Vorlage der Haftentlassungserklärung der Bank gestellt werden) geschützt werden, kann noch eine 0,5 Gebühr von 177 € dazukommen.
Soll der Vater aus der Haft entlassen werden, kann es sein, dass die Bank verlangt, dass der Übernehmer sich der persönlichen Zwangsvollstreckung unterwirft. Das geht nur notariell und auch dafür fällt eine Gebühr an.
Die Übertragung alleine kann - wie cruncc1 schon sagte, ohne Zustimmung der Bank erfolgen.
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