Konsequenzen bei Kündigung in der Probezeit und fernbleiben

12. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)
Konsequenzen bei Kündigung in der Probezeit und fernbleiben

Hallo zusammen,
Ich würde gern eure Meinung zum folgenden Sachverhalt hören:
Am 6.11 wurde innerhalb der Probezeit zum 20.11 gekündigt, diese wurde mit Zeugen persönlich abgegeben. Aufhebungsvertrag kam leider nicht zustande, da der Verantwortliche nicht zu erreichen war. Nun kann ab 13.11 eine neue Stelle angetreten werden. Diese Stelle ist sehr vielversprechend. Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen wenn man nun die neue Stelle antritt und der alten einfach fernbleibt?
Wie sieht das mit der Steuerklasse aus? Wird man beim neuen AG in Stufe 6 rutschen und wenn, wird man automatisch wieder auf 1 gesetzt? Ich danke schon mal.
Grüße Strige

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das Thema taucht hier im Forum immer Mal wieder in Variationen auf.

- als weitestgehende Möglichkeit könnte der alte AG dir gerichtlich untersagen lassen, den neuen Job anzutreten
- schlechtes Zeugnis
- theoretisch kommt auch Schadensersatz infrage, sofern dem Ex-AG ein Schaden entsteht

Und klaro: erst einmal Steuerklasse VI, für 1 Woche aber auch nicht soo dramatisch

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke Blaubär,
Werde dann hier nochmal Stöbern.

Zwecks dem Schadensersatz, entsteht denn schon ein Schaden, wenn der AG Meine Stelle anderweitig besetzt? Da man für das Fernbleiben natürlich keine Lohnzahlung erwartet, sehe ich da kein Schaden und da es um ein allgemeinverbindlichen Tariflohn geht, gehe ich stark von aus, dass die Vertretung den selben Std. Lohn erhält. Evtl. Der organisatorische Aufwand jemand zu finden? Aber das Problem bestände ja auch bei einer kurzfristigen Krankmeldung.

Arbeistzeugnis etc. sind für die paar Tage diesmal nicht wichtig.
Wie lange brauchen die Gerichte bei so etwas? Denke, dass es zeitlich ziemlich knapp wird.
Die feine Art ist das natürlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn der AG so kurzfristig keine Ersatzkraft als "normalen" AN bekommt, könnte auch ein Leiharbeiter eingesetzt werden. Die sind meist teurer als ein eigener AN.

Ein Vergleich mit dem Ausfall eines AN bei Erkrankungen kann im Übrigen nicht gezogen werden. Im Fall einer Erkrankung bleibt der AN erlaubt seiner Arbeit fern. Da werden schon nicht die Tatbestandsvoraussetzungen einer Anspruchsgrundlage erfüOktober, die Schadenersatz gewähren würde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke Eidechse,
Nagut, hört sich so an, dass erstmal nur das Gespräch mit dem neuen AG die verzwickte Situation auflösen kann.
Vielen Dank
Strige

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Also bei einem neuen AG, der diese gerade mal eine Woche nicht warten kann oder will und stattdessen von seinem neuen Vertragspartner erwartet gegen seinen bestehenden Vertrag zu verstoßen habe ich persönlich kein gutes Gefühl was Vertragstreue angeht.

Ich würde dem neuen AG einfach mitteilen, dass ich aus dem bestehenden Vertrag nicht vorzeitig entlassen werde und daher erst danach bei ihm anfangen kann. Gerne auch mit Rückfrage, die das denn im umgekehrten Fall wäre, dass ein anderer AG einen seiner AN vor Vertragsende haben wollte. Falls das kein Problem darstellen sollte, kann man ja anbieten das auch in den Vertrag mit aufzunehmem :)

Wenn diese Woche aber tatsächlich ein Problem wird, dann müsste man sich gut überlegen, ob man dort arbeiten will.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Also bei einem neuen AG, der diese gerade mal eine Woche nicht warten kann oder will und stattdessen von seinem neuen Vertragspartner erwartet gegen seinen bestehenden Vertrag zu verstoßen habe ich persönlich kein gutes Gefühl was Vertragstreue angeht.

Das Problem scheint hier eher der AN zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Richtig, das Problem lag beim AN^^. Zur Info für euch: Es gab ein Aufhebungsvertrag. Danke euch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen