Kindesunterhaltszahlung trotz Untersagung des Umgangs mit dem Kind

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
SaSto
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhaltszahlung trotz Untersagung des Umgangs mit dem Kind

Guten Tag Zusammen,

mein Partner hat eine 1,5 Jährige Tochter. Die Tochter lebt nach der Trennung bei der Mutter, die das Sorgerecht für die gemeinsame Kind hat. Die Mutter und mein Partner waren jedoch nicht verheiratet. Mein Partner zahlt regelmäßig den Unterhalt für sein Kind. Die Mutter hat meinen Partner ohne Grund den Umgang mit seiner Tochter untersagt (per WhatsApp). Mein Partner ist über diese Situation sehr bestürzt und weiß nicht mehr weiter.
Daher meine Fragen: Wie kann er dagegen vorgehen? Welche Möglichkeiten gibt es? Ist es rechtens, wenn er den Unterhalt für das Kind kürzt oder einstellt, solange er das Kind nicht sehen darf?

Ich freue mich über rechtlich fundierte Antwort. Vielen herzlichen Dank im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nö, ein Kind darf man nicht verhungern lassen, als Strafsanktion für die Mutter.

Ich würde entweder das Jugendamt oder eine andere Beratungsstelle aufsuchen, dort um Vermittlung bitten, wenn das nicht klappt, hinsichtlich des Umgangs gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

wirdwerden

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo SaSto,

nein Unterhalt kürzen geht nicht.

Er soll das gemeinsame Sorgerecht beantragen und das Umgangsrecht ( notfalls per Gericht) einfordern.

das Jugendamt könnte vermitteln.

edy

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#3
 Von 
nurso123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso hat der Vater kein Sorgerecht? Hat er das unterschrieben? Entzogen worden?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nö, ein Kind darf man nicht verhungern lassen, als Strafsanktion für die Mutter. Und den Unterhalt auf die Steuerzahler abwälzen darf man in dem Fall ebenfalls nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

@ nurso: Sorgerecht ist kein Selbstgänger. Da muss sich der Vater eines nichtehelichen Kindes schon drum kümmern.

wirdwerden

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