Kinderunterhalt und alleiniges Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Noyan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderunterhalt und alleiniges Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo 123rechtforum Leute,

1 Sohn, 10 Jahre hat zu ca. 55% Aufenthalt bei der Kindesmutter(KM) und zu ca. 45% der Tage beim Kindesvater(KV).
Gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sohn ist mit Hauptwohnsitz bei der KM angemeldet.
Sohn hat beim KV ein komplett eingerichtetes eigenes Kinderzimmer inkl. Spielzeug, Bücher, Kleidung etc.für deren Anschaffung er selbst aufgekommen ist.
Die Hälfte aller Schulferienferien ist der Sohn abwechselnd bei dem KV und die andere Hälfte bei der KM.
KV und KM haben Kinderfreibeträge je zu Hälfte auf der Steuerkarte, KM das Kindergeld.

KV zahlt freiwilligen (nicht gerichtlich festgelegten) Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abzgl. Kindergeld für den Sohn.
außerschulischen Aktivitäten (Fussballverein und Karate) werden vom KV bezahlt.

KV verlangt, dass KM ALLE Kosten (Kleidung, Schule, Schulmaterial, Taufe, Konfession, Schülerfahrkarten, Schulessen etc.) ALLEINE trägt und verlangt, dass KM dem KV außerdem noch Schuhe/Kleidung etc. für den Sohn während des Aufenthalts beim KV zur Verfügung stellt.

Die KM ist zur Zeit teilzeitbeschäftigt Angestellt.

Die Situation ist seit 8 Jahren desaströs und nerven zermürbend.

Fragen:
- Welchen Anspruch auf Kinderunterhaltung (in Bar) hat die KM überhaupt und wie könnte sie diesen geltend machen?
- Kann KM das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht erfolgreich beantragen?
- Liegt hier ein Wechsel-model vor?

Lieber Gruß und vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Der Kindsvater zahlt doch Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Was will die Mutter mehr?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Noyan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin die ("neue") Ehefrau des KVs und wir haben ein Sohn (3 Jahre).
Die KM möchte immer den KV an diversen Anschaffungskosten beteiligen (Schulmaterial/Zahnspange etc.)
Wenn KV sich nicht an den Kosten beteiligen möchte, weil er aus seiner Sicht schon eine Menge zahlt, wird seitens der KM dem KV vorgeworfen ein schlechter Vater zu sein.
Weil er sich die Vorwürfe nicht gefallen lassen möchte, endet es oft in einer Schlammschlacht zwischen den beiden.
KM droht ständig dann im Anschluss das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

- Welchen Anspruch auf Kinderunterhaltung (in bar) hat die KM überhaupt?
- Kann KM so einfach das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht erfolgreich beantragen?

KM droht dann, dass deren gemeinsamer Sohn dann nur noch jedes zweite Wochenende bei uns wäre.
Der 8 jährige Sohn meines Ehemanns ist sehr gerne bei uns und versteht sich mit seinem 3 Jährigen Halbbruder und mir prächtig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nochmals: der Kindesunterhalt ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Ob Sonderbedarf oder Mehrbedarf zu zahlen ist, das wissen wir nicht. Alleiniges Sorgerecht, dafür sehe ich keinen Ansatzpunkt.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Zitat:

- Welchen Anspruch auf Kinderunterhaltung (in Bar) hat die KM überhaupt und wie könnte sie diesen geltend machen?


Ja, kann sie, aber auch sie ist u. U. unterhaltspflichtig im Wechselmodell (Siehe hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-beim-wechselmodell-wer-zahlt-wenn-beide-eltern-das-kind-betreuen_005204.html)
Zitat:

- Kann KM das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht erfolgreich beantragen?


Versuchen kann sie alles, aber nach der Schilderung gibt es keinen Grund, dem KV das Sorgerecht zu entziehen.
Zitat:

- Liegt hier ein Wechsel-model vor?


Ja, da die Betreuungszeiten zumindest annährend gleich sind.


1x Hilfreiche Antwort


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