Keine Kaution nach Nebenkostenabrechnung

1. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb487332-2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Kaution nach Nebenkostenabrechnung

Hallo :)
Ich habe ein paar Frage zu meiner aktuellen Nebenkostenabrechnung, bei der fast meine komplette Kaution einbehalten wurde:
Der Vermieter hat mir vor meinem Auszug zugesagt, dass ich bis zum 4. des Folgemonats an dem die Übergabe stattfand Zeit habe, die Wohnung noch zu renovieren. Nun findet sich in der Nebenkostenabrechnung ein Betrag von 165€ aufgeführt, der von meiner Kaution als zusätzliche Mietkosten für diesen Zeitraum abgezogen worden ist.
Ist dies rechtens, wenn dies vorab zu keinem Zeitpunkt weder schriftlich noch mündlich vereinbart worden ist?
Zumal ich absolut nicht nachvollziehen kann, wie dieser Betrag zustande gekommen ist (Ich habe eine monatliche Kaltmiete von unter 300€ gezahlt und die Zähler wurden ja erst am 4. abgelesen und sind somit in den Nebenkosten schon verrechnet).
Desweiteren wurden mir Hausmeisterkosten in Rechnung gestellt: In meinem Mietvertrag ist vereinbart, dass der Mieter mir die Reinigung des Treppenhauses ohne Abmahnumg in Rechnung stellen darf, sollte diese nicht ordnumgsgemäß erledigt werden. Die 3 Jahre davor, war dies nie ein Problem. Ich wurde zu keinem Zeitpunkt darüber in Kenntnis gesetzt, dass man mit meiner Leistung im letzten Jahr unzufrieden war oder, dass nun ein Reinigungsdienst angestellt wurde. Bin ich nun in der Nachweispflicht, dass ich richtig geputzt habe? Ich habe ja nicht jedes Mal ein Foto von der Treppe gemacht. Oder kann ich eventuell sogar einen Nachweis des Vermieters verlangen?
Vielen Dank im Voraus!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb487332-2):
Zumal ich absolut nicht nachvollziehen kann, wie dieser Betrag zustande gekommen ist


Dann mal schriftlich zurückweisen und getrennte NK- und Kautionsabrechnung fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter hat mir vor meinem Auszug zugesagt, dass ich bis zum 4. des Folgemonats an dem die Übergabe stattfand Zeit habe, die Wohnung noch zu renovieren.


Und es war sicher, dass Du überhaupt renovieren musstest? Eine Auszugsrenovierung kann der Vermieter nur in wenigen Fällen verlangen.

Zitat:
Ist dies rechtens, wenn dies vorab zu keinem Zeitpunkt weder schriftlich noch mündlich vereinbart worden ist?


Im Prinzip ja, allerdings nur in Höhe von 4/31 der Monatsmiete.

Zitat:
Bin ich nun in der Nachweispflicht, dass ich richtig geputzt habe?


Nein, den Nachweis muss der Vermieter erbringen. Dazu muss er aber nicht nur nachweisen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt Schmutz vorhanden war, sondern auch, dass der sich schon längere Zeit dort befunden hat.

1x Hilfreiche Antwort

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