Kein Widerrufsrecht AGB Flirtano GmbH Vertrag fristgerecht gekündigt bei 14 - tägiger "Schnupperprem

6. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Kein Widerrufsrecht AGB Flirtano GmbH Vertrag fristgerecht gekündigt bei 14 - tägiger "Schnupperprem

Hallo,
zu meinem Fall: ich schloss am 20.11.2016 einen Vertrag über eine 14-tägige Schnuppermitgliedschaft auf der Website milfs.de betrieben durch die Flirtano GmbH Bremen ab. Diese hatte eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. In den AGB wurde das Widerrufsrecht zum Erlöschen gebracht, da der Dienstleister als Plattformbetreiber ja sogleich mediale digitale Inhalte zur Verfügung stellt also seinen Vertrag erfüllt.
Ich kündigte via Email mit eindeutiger Willenserklärung dass ich keine Verlängerung der Mitgliedschaft wünsche am 26.11.2016. Am 02.12.2016 kam die Benachrichtigung, die Kündigung wäre am 28.11.2016 eingegangen und die Mitgliedschaft ende nun am 05.06.2017. Sie verlängerte sich somit um 6 Monate a 89,90€. Fraglich ist warum die Kündigung zwei Tage später und einen Tag nach Fristende eingegangen sein soll?
Gut ich kam also zu der Überlegung, dass die Testmitgliedschaft noch läuft und zwar bis zu 04.12.2016. Ich widerrief also in Bezug auf die sechsmonatige Vertragslaufzeit und beharrte gleichzeitig auf fristgerechte Kündigung der Probemitgliedschaft. Da der Dienstleister ja für den Vertrag ab dem 05.12.2016 noch keine Dienstleistung erbracht haben konnte, konnte auch noch nicht ein wie auch immer gearteter Ausschluss meines Widerrufsrechts, bei einem eigentlich nicht zu existierenden Vertrag, eintreten.
Des Weiteren entzog ich das Lastschriftenmandat für mein Bankkonto. Es folgte keine Reaktion. Ich wiederholte den Vorgang ein zweites Mal am 03.12.2016 - die Schnuppermitgliedschaft lief noch - keine Reaktion. Am 07.12.2016 soll nun trotz Entzuges des Lastschriftenmandates die Abbuchung des ersten Beitrages von 89,90 € erfolgen. Ich hole mir diese zurück.

Ich verlangte am 03.12.2016 auch die Löschung meines Profils und der Daten bei der Firma. Eine Löschung meinerseits war nicht möglich. Eine Überprüfung am 04.12.2016 ergab, das Profil ist weiterhin aktiv. Danach habe ich mich nicht mehr eingeloggt um keine Vorwände einer Dienstnutzung zu liefern im Rahmen des ab 05.12.2016 angeblich bestehenden Vertrages.
In Schriftform habe ich übrigens nie die AGB noch Vertragsunterlagen per Email zugesandt bekommen nur auf der Website gesehen.

Ich bin mit meinem Latein am Ende. Bin ich denn in meinen Verbraucherechten gänzlich rechtlos geworden, nur weil die Firma meint sie bekäme die Kündigung zwei Tage später was nicht den Tatsachen entspricht? Verliere ich Widerrufsrechte für Leistungen die noch gar nicht eingetreten sind und mit dessen Eintreten ich sie gar verlieren würde?
Bitte helft mir!

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31 Antworten
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#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Kennt milfs.de Ihre Postanschrift?

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja von der Flirtano GmbH ist als Betreiberin die Postadresse im Impressum angegeben. Postalisch ist allerdings keine Frist mehr einhaltbar.

-- Editiert von Raider2013 am 07.12.2016 09:23

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Kann es sein, dass du ein bisschen was auf deren Seite missverstanden hast? Denn hier hast du zumindest schon mal die Frage von vundaal76 nicht verstanden. Kündigung per Mail ist immer schlecht, denn man kommt in Zugzwang wenn man den Erhalt der Mail beweisen soll. Die erste Mail kam aber an, denn es wurde ja darauf geantwortet. Die Kündigung sollte also wirksam sein. wenn du nachweisen kannst, dass diese vor dem 28.11 dort eingegangen ist.

Zitat (von Raider2013):
Diese hatte eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. In den AGB
wurde das Widerrufsrecht zum Erlöschen gebracht, da der Dienstleister als Plattformbetreiber ja sogleich mediale digitale Inhalte zur Verfügung stellt also seinen Vertrag erfüllt.
Da es sich um wiederkehrende Informationsbereitstellungen handelt ist der Widerruf eben nicht erloschen, denn der Anbieter hat den Vertrag somit noch gar nicht vollständig erfüllen können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Das ist aber denen ihre Widerrufsbelehrung auf welche die sich berufen bezogen auf die 14-Tage

8. Widerrufsbelehrung

8.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, flirtano GmbH, Am Dobben 147a, DE-28203 Bremen, service@flirtano.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

8.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

8.3 Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher 1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und 2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Ende der Widerrufsbelehrung


Für den 6 monatigen Vertrag, habe ich dafür nie meine Zustimmung gegeben und hab auch klar denen gegenüber an drei Tagen deutlich gemacht ich wünsche keine Ausführung des Vertrages, ich widerrufe alles mit Bezugnahme auf fristgerechte Kündigung.

-- Editiert von Raider2013 am 07.12.2016 10:53

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Beantworte nochmal die Frage von vundaal. Ist DEINE Adresse bekannt? Sprich: Hast du DEINE Adresse bei der Registrierung angegeben?

Wie war deine Mail vom 26.11.2016 formuliert?

Zitat:
Gut ich kam also zu der Überlegung, dass die Testmitgliedschaft noch läuft und zwar bis zu 04.12.2016

Sie lief sogar bis 5.12., denn der 4. war ein Sonntag. Insofern war dein Widerruf aus BGB-Sicht in Ordnung. Denn im BGB steht, dass bei Feiertagen entsprechend der nächste Werktag als Fristende gilt.

Zitat:
Ich bin mit meinem Latein am Ende.

Aus meiner Sicht: Widerruf war rechtzeitig. Selbst wenn die Mail vom 26.11. falsch formuliert wurde, war durch die weiteren Mails klar, wie diese auszulegen ist. Das Argument mit dem Aushebeln der Widerrufsfrist wegen Angebots digitaler Inhalte dürfte völliger Quatsch sein. Das bezieht sich auf tatsächliche Videokäufe, Live-Streams u.ä. (Beispiel: Kinofilm-Einzelbestellung auf sky) und, da würde ich mir sehr sicher sein, nicht auf irgendeine Kontaktseite oder einen Abodienst zum beliebigen Abruf von solchen Dingen.

Unsicher ist ggf. ob die den Zugang deiner klarstellenden Mails bestreiten. Deswegen sollte man nochmal die Formulierung deiner ersten Mail checken, deren Zugang von denen bestätigt wurde.

-- Editiert von mepeisen am 07.12.2016 10:53

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Meine Kündigungsmail:

Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft auf der Website milfs.de registriert unter der sendenden Mail Adresse b*****@hotmail.de bzw. der ID ESD0L187. Weitere Abbuchungen eines Beitrags sind ihrerseits nicht vorzunehmen bzw. es ist keine Verlängerung des Abonnements vorzunehmen. Erneute Abbuchungen werdet von mir zurück gebucht werden. Des Weiteren mache ich für die aufgelaufene Verlängerung meiner Drei Tages Mitgliedschaft von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch.



Mit freundlichen Grüßen

Man antworteteam 28.11.2016:

Liebes milfs.de Mitglied,

wir haben Ihre Kündigung erhalten und bedauern es, dass Sie milfs.de nicht länger in vollem Umfang nutzen wollen. Ihre Kündigung haben wir eingetragen, so dass Ihre Premium-Mitgliedschaft wunschgemäß am 05.06.2017 endet.

Ihr Profil bei unserem Dienst bleibt bestehen und kann weiterhin im Rahmen der regulären Mitgliedschaft mit eingeschränkten Funktionen genutzt werden.

Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, erneut Premium-Mitglied zu werden.

Ihr milfs.de Team

Meine Antwort am 02.12.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,



ich machte eindeutig von meinem 14-taägigen Widerrufsrecht gebrauch! Ich ersuche Sie die Mitgliedschaft ab sofort und nicht erst zum 05.06.2017 zu kündigen.



Mit freundlichen Grüßen

Man berichtige mich es handle sich um eine14-tägige:

Hallo Frau/Herr B*****,

durch den Erwerb am 20.11.2016 der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei milfs.de wurde ein Vertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Durch Angabe Ihrer Zahlungsdaten und das Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie sich mit der Bezahlung des fälligen Beitrages einverstanden erklärt.

Sie haben eine 14-tägige kostenpflichtige Test-Mitgliedschaft zum Preis von € 1,00 gebucht. Die Mitgliedschaft verlängert sich, sofern Sie nicht von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, um ein sich daran anschließendes reguläres 6-monatiges Abonnement für € 89,90 pro Monat.

Wir haben Ihre Kündigung am 28.11.2016 vermerkt. Unter der Berücksichtung der Kündigungsfrist (7 Tage) endet Ihr Abonnement am 05.06.2017.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr milfs.de Team

Ich reagierte gleich am 0212.

Sehr geehrte Damen und Herren ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass ich meine Kündigung fristgemäß per email am 26.11.2016 versandt habe. Wann Sie diese zur Kenntnis nehmen halte ich für irrelevant.

Und ein paar minuten später :

Sehr geehrte Damen und Herren,



um den E-Mail Verlauf zusammenzufassen, Sie haben mir bestätigt dass meine Testmitliedschaft 14 Tage beträgt. Meine Kündigung für meine Mitgliedschaft auf der Website Milfs.de, das umfasst meines Erachtens auch die kostenfreien Angebote habe ich am Samstag den 26.11.2016 um 15:54 per E-Mail erklärt. Ergänzend dazu, dass ich keine Verlängerung des Abos wünsche. Die registrierte E-Mail Adresse sowie mein Name waren ebenso angegeben. Die Kündigung erfolgte Ihren AGB gemäß für Mitgliedschaften von 14 tägiger Dauer innerhalb von 7 Tagen, in meinem Falle von 6 Tagen. Somit ist nach Ihren AGB die Kündigung rechtmäßig.

Mit freundlichen Grüßen

Und nochmal erweitert ein paar minuten später am 03.12.

Sehr geehrte Damen und Herren,



um den E-Mail Verlauf zusammenzufassen, Sie haben mir bestätigt dass meine Testmitliedschaft 14 Tage beträgt. Meine Kündigung für meine Mitgliedschaft auf der Website Milfs.de, das umfasst meines Erachtens auch die kostenfreien Angebote habe ich am Samstag den 26.11.2016 um 15:54 per E-Mail erklärt. Ergänzend dazu, dass ich keine Verlängerung des Abos wünsche. Die registrierte E-Mail Adresse sowie mein Name waren ebenso angegeben. Die Kündigung erfolgte Ihren AGB gemäß für Mitgliedschaften von 14 tägiger Dauer innerhalb von 7 Tagen, in meinem Falle von 6 Tagen. Somit ist nach Ihren AGB die Kündigung rechtmäßig. Ebenso ist mit meiner Kündigung meine Profillöschung verbunden gewesen, da Sie die gesamte Mitgliedschaft umfasste. Da eine selbstständige Löschung meinerseits nicht möglich ist, fordere ich Sie ausdrücklich auf dieses unverzüglich zu tun: Löschung meines Profils, Löschung des E-Mail-Versandes von Benachrichtigungen der Website und dieses unter Beachtung der Mail vom 26.11.2016.



Mit freundlichen Grüßen

und die letzte Mail am 03.12.


Sehr geehrte Damen und Herren,



bezugnehmend auf mein Kündigungsschreiben vom 26.11.2016 versandt per E-Mail um 15:54 und die Korrespondenz vom 02.11.2016 weise ich Sie darauf hin, 1) meine Kündigung binnen der von Ihnen gesetzten Kündigungsfrist von 7 Tagen, bei einem 14 tägigem Probeabo am 26.11.2016 durch eindeutige Erklärung auf Nichtverlängerung des Abos eingehalten wurde sowie 2) Das Widerrufsrecht ist mir für ein von Ihnen angeführtes Abo von 6 Monaten a 89,90€ nicht durch meinen Verzicht zu entziehen, da unter Beachtung der Laufzeit des Testabos von 14 Tagen die Laufzeit des Nachfolgeabos erst am 04.12.2016 in Kraft treten würde. Eine Leistungserbringung ihrerseits ist daher noch nicht für das von mir beanstandete Abonnement eingetreten wodurch die Gültigkeit meines Widerrufsrechts nicht beeinflusst wird.


Somit mache ich unter Einbeziehung meiner fristgemäßen Kündigung der 14 tägigen Premoummitgliedschaft vom 26.11.2016 zuzüglich von meinem Widerrufsrecht für ein folgendes Abonnement von 6 Monaten beginnend am 05.12.2016 endend am 05.06.2017 Gebrauch. Da die Vertragserfüllung für das ab am 05.12.2016 gültige Abonnement zum heutigen Tage noch nicht eingetreten sein kann ist mein Widerruf statthaft.


Des Weiteren entziehe ich Ihnen hiermit meine Einwilligung des Einzuges weiterer von Ohne geforderter Beträge von meinem bei Ihnen Bankkonto. Spätestens mit Ablauf der 14-tägigen Premium Mitgliedschaft vom 20.11.2016 sind sämtliche meiner bei Ihnen hinterlegten Daten zu löschen (Emailadresse, Profil, Sperrung des Zugangs zur Website die registrierte Mailadresse sowie meine Adressdaten). Die Löschung ist bis spätestens 14.11.2016 durchzuführen



Mit freundlichen Grüßen


Also was ist an meiner Willenserklärung nicht zu verstehen? Meine Verzögerung von 5 Tagen auf den ihr Schreiben vom 28.11.
zu reagieren war die Zustellung deren Mail als Junkmail




-- Editiert von Raider2013 am 07.12.2016 11:19

-- Editiert von Raider2013 am 07.12.2016 11:24

-- Editiert von Raider2013 am 07.12.2016 11:30

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

meiner Meinung nach ziemlich eindeutig. Spätestens am 02.12. hast du ja klar gestellt dass ein Widerruf gewünscht ist. Das war fristgemäß und durch den Verlauf ist der Zugang bewiesen. Die Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts sind meiner Meinung nach nicht erfüllt.

Ich würde das Lastschriftmandat entziehen und bereits erfolgte Abbuchungen zurückbuchen. Für den Nutzungszeitraum kann man anteilig eine Berechnung auf Tagesbasis aufstellen und den resultierenden Betrag als Wertersatz überweisen. Auf mehr besteht kein Anspruch.

In der Folge braucht man starke Nerven und sollte sich auf diverse Drohbriefe einstellen, die aber alle nicht relevant sind. Nur einem Mahnbescheid widersprechen. Erfahrungsgemäß wird aus diesen Kreisen selten bis gar nicht geklagt, da ein Erfolg vor Gericht aussichtslos ist (Parship und co. haben schon viele Niederlagen kassiert)

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich fühle mich durch deren "Auslegung" durch die irgendwie komplett entrechtet nach deren Meinung.... :dau:

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Die Kuendigung wurde an einem Samstag per E-Mail uebersandt. Da der Betrieb ueber das Wochenende wahrscheinlich nicht besetzt ist, duerfte sie aber erst am darauf folgenden Montag dort zugegangen sein. Da war die vierzehntaegige Frist aber schon vorbei.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von CAM):
Die Kuendigung wurde an einem Samstag per E-Mail uebersandt. Da der Betrieb ueber das Wochenende wahrscheinlich nicht besetzt ist, duerfte sie aber erst am darauf folgenden Montag dort zugegangen sein. Da war die vierzehntaegige Frist aber schon vorbei.



Das ist doch egal. Er hat am 26.11.2016 den Vertrag widerrufen.

Ich sehe hier auch kein Erlöschen des Widerrufsrechts.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Dürfen denn dann Sonntage in die Kündigungsfrist mit eingerechnet werden? Würde man das so nehmen so ist es je nachdem wann der Vertrag abgeschlossen wurde recht variabel in der Länge der kündigungsfrist. Schließe ich montags einen Vertrag ab, kann er ja nur binnen 5 Tagen gekündigt werden weil am Wochenende keiner arbeitet. Schließe ich einen Vertrag am Dienstag, so habe ich volle 7 Tage, so eine Logik kann nicht haltbar sein.

Übrigens steht bei denen in den AGB wörtlich "eine Woche" was auch die nicht Werktage dann einschliest.

-- Editiert von Raider2013 am 07.12.2016 15:14

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Raider2013):
.....hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft auf der Website milfs.de registriert unter der sendenden Mail Adresse b*****@hotmail.de bzw. der ID ESD0L187......
Das war schlecht! Denn du möchtest den Vertrag ja widerrufen und nicht kündigen. Ich könnte mir allerdings durchaus vorstellen, dass man diese Mail dennoch als Widerruf werten könnte, denn unbedarfte Verbraucher genießen eine Art Welpen Schutz. Sicher bin ich mir aber nicht. Aber egal, am 02.12 hast du das richtig gestellt und man hat dir auch auf deine Mail geantwortet. Der Widerruf ist somit ganz klar fristgerecht vor Ablauf eingegangen.
Die haben auch nicht geantwortet, dass die Kündigung am 28. eingegangen ist, sondern dass die Kündigung am 28 vermerkt wurde. Du verwürfelst hier also unterschiedliche Dinge miteinander!
Ich würde nun den Schriftverkehr aufheben und alle Abbuchungen rückgängig machen lassen. Die werden dich mit Forderungen terrorisieren. Diesen würde ich an deiner Stelle ganz gelassen entgegensehen. Lediglich auf gerichtliche Mahnschreiben solltest du reagieren und diesen widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Die Kuendigung wurde an einem Samstag per E-Mail uebersandt. Da der Betrieb ueber das Wochenende wahrscheinlich nicht besetzt ist, duerfte sie aber erst am darauf folgenden Montag dort zugegangen sein. Da war die vierzehntaegige Frist aber schon vorbei.


Das ist ja nun Blödsinn. Im Falle einer Kündigung würde das Fristende auf den Montag fallen, also rechtzeitiger Zugang.

Im Falle eines Widerrufs zählt ohnehin nur das rechtzeitige Absenden.

Wie man es dreht und wendet: Es war auf jeden Fall fristwahrend!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Was mich ja noch beschäftigt, ist denn der Abs. 8.3 der Widerrufsbelehrung eingebettet in die AGB denn zulässig?

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ja, absolut. Aber das trifft hier überhaupt nicht zu und ist daher völlig irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

War nur so ne Frage. Also ich werde mich nun prinzipiell auf mein bisheriges Vorgehen wenn es zu einem Mahnbescheid kommt. Wird alles schön gespeichert extern auf stick ☺

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Das war schlecht! Denn du möchtest den Vertrag ja widerrufen und nicht kündigen.
Die haben auch nicht geantwortet, dass die Kündigung am 28. eingegangen ist, sondern dass die Kündigung am 28 vermerkt wurde.


Das passt schon. Er wollte ja ursprünglich die 14-tägige Probemitgliedschaft kündigen, was spätestens 7 Tage vor Ablauf geschehen sollte. Da die Mitgliedschaft am 20.11. begann, war Fristende der 27.11. Und da das ein Sonntag war, verschob sich die Frist gem. §193 BGB auf den 28.11. Da sie ihm die Kündigung zu diesem Tag bestätigt haben, würde ich auch an der ursprünglichen Kündigung festhalten.

Zitat (von Raider2013):
Somit mache ich unter Einbeziehung meiner fristgemäßen Kündigung der 14 tägigen Premoummitgliedschaft vom 26.11.2016 zuzüglich von meinem Widerrufsrecht für ein folgendes Abonnement von 6 Monaten beginnend am 05.12.2016 endend am 05.06.2017 Gebrauch. Da die Vertragserfüllung für das ab am 05.12.2016 gültige Abonnement zum heutigen Tage noch nicht eingetreten sein kann ist mein Widerruf statthaft.


Den unterstrichenen Teil interpretiere ich als Festhalten an der Kündigung und den Widerruf würde ich als hilfsweise ansehen. Von daher würde ich ebenfalls wie bereits genannt weiter vorgehen und Inkasso oder Mahnbescheid gelassen entgegensehen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Kann ich das ignorieren oder soll ich reagieren?


Mahnung

Ihr Abonnement auf milfs.de
Fehlgeschlagene Zahlung mit der IP-Adresse: 77.243.183.82
flirtano GmbH / milfs.de
Vorgangsnummer: COL-23215-937305 (bitte stets angeben)
08.12.2016

Sehr geehrte(r) Frau/Herr .....,

unter Verwendung der E-Mail-Adresse baderfe@hotmail.de haben Sie am 20.11.2016 auf milfs.de eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen.

Ihre erworbene Mitgliedschaft: Abonnement 6 Monate (vorher Test-Mitgliedschaft 14 Tage)
Ihre IP Adresse zum Zeitpunkt der Anmeldung lautet: 77.243.183.82

Der Einzug der folgenden Beträge in einer Gesamthöhe von 89,90 € schlug fehl:

04.12.2016: 89,90 € / Mitgliedsbeitrag milfs.de

Sie schulden nunmehr den fälligen Betrag in Höhe von 89,90 € zuzüglich 7,50 € Mahngebühren und bitten Sie, diesen innerhalb von 10 Tagen bis spätestens 18.12.2016 zu begleichen:

Gesamtbetrag
Verwendungszweck

Kontoinhaber
Kreditinstitut


Bankleitzahl
Kontonummer
IBAN
BIC 97,40 €
COL-23215-937305

flirtano GmbH
Deutsche Postbank AG
Überseering 26
DE-22297 Hamburg
20010020
37270208
DE07200100200037270208
PBNKDEFFXXX


Die einzige Möglichkeit, das automatische Mahnverfahren zu beenden, besteht darin, den Mahnbetrag in voller Höhe innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen. Sollten Sie die Zahlungsfrist nicht einhalten oder den Mahnbetrag nicht in voller Höhe begleichen, wird das Mahnverfahren automatisch an ein Inkassounternehmen übergeben, was jedoch zu weiteren, von Ihnen zu tragenden Mahnkosten führt.

Bitte vermeiden Sie weitere Kosten durch einen pünktlichen Geldeingang, bis spätestens 18.12.2016.

Bitte lesen Sie bei Fragen in jedem Fall zuerst die unten stehenden Informationen zu dieser Mahnung!

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel Fischer
milfs.de Forderungsmanagement

--
milfs.de ist ein Service der

flirtano GmbH
Am Dobben 147a
DE-28203 Bremen

Registernummer: HRB23062
Registergericht: Bremen
Umsatzsteuer Identifikationsnummer: DE245276839



Informationen zum Mahnverfahren von flirtano GmbH

I. Wer ist die Firma flirtano GmbH?
II. Ein wirksamer Vertrag liegt vor
III. Kündigung des Vertrages
IV. Inkassoverfahren

I. Wer ist die Firma flirtano GmbH?
Die Firma flirtano GmbH ist Betreiber einer der großen Online-Kontaktbörsen. Weitere Infos erhalten Sie unter milfs.de.

II. Ein wirksamer Vertrag liegt vor
Durch den Erwerb am 20.11.2016 der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei milfs.de wurde ein Vertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Durch Angabe Ihrer Zahlungsdaten und das Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie sich mit der Bezahlung des fälligen Beitrages einverstanden erklärt.
Sie haben eine 14-tägige kostenpflichtige Test-Mitgliedschaft zum Preis von € 1,00 gebucht. Die Mitgliedschaft verlängert sich, sofern Sie nicht von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, um ein sich daran anschließendes reguläres 6-monatiges Abonnement für € 89,90 pro Monat.

III. Kündigung des Vertrages
Wir haben Ihre Kündigung am 28.11.2016 vermerkt. Unter der Berücksichtung der Kündigungsfrist (7 Tage) endet Ihr Abonnement am 05.06.2017.

IV. Inkassoverfahren
Bei nicht erfolgter Zahlung wird Ihr Fall an ein externes Inkassounternehmen übergeben, was zu zusätzlichen und von Ihnen zu tragenden Gebühren führt. Mit dem Inkassounternehmen können Sie individuell angemessene Ratenzahlungen veinbaren. Falls es zur Einleitung eines Inkassoverfahrens kommen sollte, kann es zu einer reduzierten Kreditwürdigkeit und Einträgen bei Auskunfteien wie z.B. Schufa, KSV, ZEK oder IKO kommen. Bei Zahlungsverweigerung gegenüber dem Inkassounternehmen wird darüber hinaus ein gerichtlicher Mahnprozess eingeleitet, der zur Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher führen kann. Die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren addieren sich dann zu den zuvor aufgelaufenen Kosten und sind in voller Höhe von Ihnen zu tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kann man ignorieren.

Die Aussage mit den Inkassogebühren ist absurder Blödsinn. Wenn man alles streitig gestellt hat, gibt es Inkassogebühren, die man zahlen muss. Und zwar ganz grundsätzlich nicht.

Zitat:
Falls es zur Einleitung eines Inkassoverfahrens kommen sollte, kann es zu einer reduzierten Kreditwürdigkeit und Einträgen bei Auskunfteien wie z.B. Schufa, KSV, ZEK oder IKO kommen.

An diesem Punkt würde ich überlegen, ob man zur Polizei geht und die Betreiber wegen gewerblichen Betruges und Nötigung anzeigt.
- Gewerblichen Betrug mit der Begründung, dass die absichtlich mit dem Widerrufsrecht und der Probe-Mitgliedschaft täuschen. Dass die trotz Einhalten der Fristen absichtlich den Vertrag verlängern und das Widerrufsrecht u.ä. verweigern.
- Nötigung mit der Drohung über Inkassokosten und vor allem mit der Drohung der Eintragung in Auskunfteien. Das ist ein empfindliches Übel und zudem: Du hast das ganze streitig gestellt und da ist keine Relativierung drin. Da steht also nicht "Es gibt keinen Auskunftei-Eintrag, wenn sie widersprechen".

Dem Anbieter würde ich dann schreiben "Herzlichen Glückwunsch. Sie wurden wegen gewerblichen Betruges und Nötigung angezeigt. Ich diskutiere hier nicht. Bei einem Auskunftei-Eintrag erfolgt eine weitere Strafanzeige und darüber hinaus eine per Anwalt und Gericht erwirkte einstweilige Verfügung zur Löschung des Auskunftei-Eintrages. Weitere Drohungen werden an die Polizei übermittelt. Von einem Inkassoverfahren lasse ich mich nicht beeindrucken. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich sofort via Anwalt widersprechen und die Überleitung in einen Gerichtsprozess beantragen."

-- Editiert von mepeisen am 08.12.2016 15:29

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich würde nochmal einmalig der Forderung widersprechen und in Aussicht stellen, bei weiterem Vorgehen und Einschaltung eines Inkassobüros eine Strafanzeige zu erstatten.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Gestern kam wieder die gleiche Mail rein ich hätt einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und Sie haben am 28.11.2016 die Kündigung vermerkt. Also mittlerweile hab ich drei Mails von drei verschiedenen Daten, die Paragraph 193 BGB stützen.

-- Editiert von Raider2013 am 09.12.2016 09:21

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich möchte jetzt Anzeige erstatten, da ich weiterhin "Kontaktvorschläge" per E-Mail bekomme, was nahelegt dass meiner Aufforderung der Profil- und Datenlöschung sowie das Annehmen der Kündigung nicht entsprochen wird. Wie ist nun vorzugehen? Gehe ich einfach zu einer Polizeidienststelle mit dem E-Mailverlauf in der Hand oder wie? Die Drohung mit Inasso und Schufa würde ich auch gegenständlich machen wollen.

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#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Gehe ich einfach zu einer Polizeidienststelle mit dem E-Mailverlauf in der Hand oder wie

Im Prinzip ja.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Raider2013):
Ich möchte jetzt Anzeige erstatten, da ich weiterhin "Kontaktvorschläge" per E-Mail bekomme, was nahelegt dass meiner Aufforderung der Profil- und Datenlöschung sowie das Annehmen der Kündigung nicht entsprochen wird.

Anzeige??? Weswegen??? Wenn die weiter Kontaktvorschläge senden, dann ist es deren Problem. Deine Daten dürfen nicht gelöscht werden, Eine Firma ist in der Pflicht deine Daten für einen gewissen Zeitraum, uzu speichern. Eine Anzeige ist hier nicht zielführend.

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#25
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich glaub du hast mich missverstanden, die Kontaktvorschläge werden gesendet, weil das Profil noch aktiv ist was heißt:

1. Man hat meiner Kündigung immer noch nicht entsprochen
2. Man ist Aufforderung des Löschens meines in der Folge der Kündigung kostenfreien Accounts nicht nachgekommen und stellt mir weiterhin Mails zu die ich damit verbunden auch nicht mehr möchte

Es ist für mich nur ein Anhaltspunkt hauptsächlich für 1.

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#26
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das sind zivilrechtliche Ansprüche, da bringt einem eine Anzeige nichts.

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#27
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich wollte dem Rat von mepeisen folgen, demzufolge ist ja das selbständige Verlängern des Vertrages trotz fristgemäßer Kündigung und die Androhung von Inkasso mit Eintrag bei der Schufa trotz Streitigstellens nicht erlaubt. Für mich ist das ja auch Druck ausüben auf mich das darf doch nicht sein. Ich erkenne die Forderung auf keinen Fall an

-- Editiert von Raider2013 am 12.12.2016 11:32

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#28
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ja, in Bezug auf Drohungen mit Inkassobüros/SCHUFA usw. stimme ich dir da zu, sollte da weiter Druck gemacht werden.

Dass die andere Auffassungen in Bezug auf Kündigung und Widerruf haben, ist aber für sich noch keine Straftat. Man sollte da schon differenzieren und gezielt gegen die wirklich relevanten Sachen vorgehen

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Dass die andere Auffassungen in Bezug auf Kündigung und Widerruf haben, ist aber für sich noch keine Straftat.

Ja und nein.

Ich beziehe mich bei der Argumentation nicht direkt darauf, dass die einfach nur eine abweichende Meinung haben. nach Ansicht des BGH zu "Abofallen" begeht derjenige gewerblichen Betrug, der sich aktiv Mühe gibt, Zahlungspflichten, Vertragslaufzeiten u.ä. so zu verschleiern, dass ein entsprechender Irrtum beim Kunden erzeugt wird.

Zumindest halte ich es nicht für abwegig, diese Argumentationskette hier mal anzuwenden und zu hinterfragen, was die da vor haben.
In den AGB steht ja durchaus der richtige Satz drin "Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden."

Und sie halten sich einfach nicht dran, sondern beharren drauf, dass der Widerruf nicht rechtzeitig abgesandt wurde. Davon abgesehen versuchen sie das Widerrufsrecht widerrechtlich auszuhebeln.

Die eigentliche Täuschung aber besteht darin, das ganze, was eigentlich der Widerrufsfrist entspricht, dann auch noch frecherweise "Schnupperzugang" zu nennen.

Klar, die Argumentation ist vielleicht des Guten zu viel und womöglich wird das nicht weiter verfolgt. Aber zusammen mit der Nötigung hinsichtlich Schufa wirft das ein nicht gerade gutes Bild auf den Anbieter. Nicht zum ersten Mal...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#30
 Von 
Raider2013
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Es geht in die nächste Runde...ignorieren? zweites Mal mit Inkasso gedroht weiter ignorieren der Kündigung und scheinbar arbeiten die auch sonntags(!) also ist denen dann prinzipiell auch meine fristgerechte Kündigung am 26.11. zugegangen also samstags. Das ist alles hochgradig merkwürdig.... Ebenso dass man eine Zahlfrist auf einen Sonntag legt... also heute

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Bei nicht erfolgter Zahlung wird Ihr Fall automatisch an ein externes Inkassounternehmen übergeben. Falls es zur Einleitung eines Inkassoverfahrens kommen sollte, kann es zu einer reduzierten Kreditwürdigkeit und Einträgen bei Auskunfteien wie z.B. Schufa, KSV, ZEK oder IKO kommen.

Bitte beachten Sie, dass wir mit Hilfe der von Ihnen genutzten IP-Adresse 77.243.183.82 die Möglichkeit haben, eine Adressermittlung zu veranlassen und einen gerichtlichen Vollstreckungstitel gegen Sie zu erwirken. Die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren addieren sich dann zu den zuvor aufgelaufenen Kosten und sind in voller Höhe von Ihnen zu tragen und kann bei Nichtzahlung zur Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher führen.

Bitte vermeiden Sie weitere Kosten durch einen pünktlichen Geldeingang, bis spätestens 28.12.2016.

Bitte lesen Sie bei Fragen in jedem Fall zuerst die unten stehenden Informationen zu dieser Mahnung!

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel Fischer
milfs.de Forderungsmanagement

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Registernummer: HRB23062
Registergericht: Bremen
Umsatzsteuer Identifikationsnummer: DE245276839


-- Editiert von Raider2013 am 18.12.2016 13:54

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