Hallo zusammen,
ich habe einen sehr außergewöhnlichen Fall mit meinem Ex-Vermieter. Grundsätzlich hatte ich keine Lust mich mit ihm zu streiten (außer verbal) und habe die Wohnung fristgerecht trotz der absoluten Mängel gekündigt und bin ausgezogen. Nun läuft es doch darauf hinaus.
Was gab es zu bemängeln:
1. Mehr als 3 Monate knapp 1 qm großes Loch in Badezimmer, um Kupferrohrleitung der Heizung frei zu legen - Schaden wurde nicht repariert oder notbedürftig repariert, Fliesen waren laut Angabe des Vermieters nicht mehr erhältlich
2. Das Loch wurde in meiner Anwesenheit von Dritten in die Wand geschlagen, OHNE vorherige Ankündigung. Gefahr war nicht im Verzug. Es war wiederholtes Eindringen in die Wohnung, ohne vorherige Absprache. Kurze Zeit davor wurde einfach mal mein Waschbeckenrohr in meiner Abwesenheit ausgetauscht. Ziemliche Sauerei in der Wohnung.
3. sehr nasse Ecke im Wohnzimmer mit starkem Schimmelbefall. Der Vorbau hat das Wasser nicht ordentlich abgeleitet, wodurch die Wand regelrecht aufgeweicht ist
4. 5 Tage ohne Warmwasser, weil Ölheizung leer lief
5. Zeitweise (2x) wurde das Wasser ohne Ankündigung abgestellt. In dieser Zeit wurde das Bad des Vermieters saniert
6. Pauschale für Heißwasser und Heizung laut eines befreundeten Anwalts zu hoch gewesen. Gibt es da einen Richtwert je qm?
Und nun kommt der absolute Brüller. Mein Ex-Vermieter möchte mir nicht die Kaution in Höhe von 900€ zurück zahlen und 33% einbehalten, weil er das Badezimmer für mehrere 1000€ (anscheinend - Ergebnis nicht gesehen) das Bad renovieren lassen musste und es die Fliesen nicht mehr gab.
Was sagen Sie zu diesem Fall? Wie kann ich vorgehen? Wie soll ich auf seine "faire" Forderung eingehen? Macht es Sinn den Rechtschutz einzuschalten, wenn ich dort einen Eigenanteil von 250€ zahlen muss?
Viele Grüße
Solveig
Kautionsrückzahlung/Mietminderung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatEx-Vermieter :
Also ausgezogen und es gab ein Übergabeprotokoll? Was ist dort festgehalten?
Mietminderung im Nachhinein ist nicht.
Der Vermieter soll über die Kaution abrechnen und dann schickt man ein Einschreiben mit Fristsetzung zur Auszahlung des Restbetrags. Nach Fristablauf Mahnbescheid oder Anwalt.
ZitatWie kann ich vorgehen? Wie soll ich auf seine "faire" Forderung eingehen? Macht es Sinn den Rechtschutz einzuschalten, wenn ich dort einen Eigenanteil von 250€ zahlen muss? :
Viele Grüße
Solveig
Kleiner Tipp am Rande. Der Selbstbehalt bei der RSV kommt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nur bei Niederlage zum tragen. Bei Sieg kann man den von der unterlegenen Partei als kostenersatz einfordern.
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Hallo und vielen Dank für die Auskunft. Das ist schon mal gut zu wissen für mich.Zitat:
Aber um auf meine Fragen zurück zu kommen. Wie stehen die Chancen für mich in diesem Fall? Wie soll ich jetzt reagieren? Bin total unsicher, was am klügsten wäre.
Das Übergabeprotokoll enthält Bilder der Beschädigungen. Dass bauliche Maßnahmen etc. von der Kaution abgezogen werden müssen, wurde nicht festgehalten.
Zitat6. Pauschale für Heißwasser und Heizung laut eines befreundeten Anwalts zu hoch gewesen. Gibt es da einen Richtwert je qm? :
Bei Heizung und Heßwasser gibt es schon lange (2012?) keine Pauschale mehr. Entweder Mehrfamilienhaus, das muss nach Verbrauch abgerechnet werden, oder zusammen mit dem Vermieter unter einem Dach, dann muss nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Zitat:Zitat6. Pauschale für Heißwasser und Heizung laut eines befreundeten Anwalts zu hoch gewesen. Gibt es da einen Richtwert je qm? :
Bei Heizung und Heßwasser gibt es schon lange (2012?) keine Pauschale mehr. Entweder Mehrfamilienhaus, das muss nach Verbrauch abgerechnet werden, oder zusammen mit dem Vermieter unter einem Dach, dann muss nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Vielen Dank für den Beitrag! Eingezogen bin ich 2012. Sowohl der Vermieter, als auch sein Büro wurden über die gleiche Uhr abgerechnet und nach seinem ermessen fair aufgeteilt. Rückzahlungen gab es keine.
Meine Wohnung: 65 m² Wohnfläche
70 € für Heizung/Warmwasser,
sonst. Nebenkosten 90€ (unter anderem Gebäude-Sach-Haftpflichtversicherung, Wasser, Müll, Schornsteinfeger, Wartungskosten) + Mietzahlung Kücheneinrichtung 30€
Liebe Grüße
Solveigh
ZitatWie soll ich jetzt reagieren? :
Erstmal muss die Kautionsabrechnung vorliegen.
Erst mal abwarten und die Füße stillhalten bis die gesetzlichen 6 Moante verstrichen sind oder die Kautionsabrechnung vorliegt.
ZitatMein Ex-Vermieter möchte mir nicht die Kaution in Höhe von 900€ zurück zahlen und 33% einbehalten, :
Das hat er wie genau geäußert? Schriftlich? Genauer Wortlaut?
ZitatErst mal abwarten und die Füße stillhalten bis die gesetzlichen 6 Moante verstrichen sind oder die Kautionsabrechnung vorliegt. :
ZitatMein Ex-Vermieter möchte mir nicht die Kaution in Höhe von 900€ zurück zahlen und 33% einbehalten, :
Das hat er wie genau geäußert? Schriftlich? Genauer Wortlaut?
Per Whatsapp, nachdem er nach Ablauf der Frist eine Mahnung von mir mit einer weiteren 14tägigen Frist erhalten hat.
Zunächst war er der Meinung, ich hätte keine Kaution gezahlt und alles sei gut. Nach meiner Mahnung kam dann das.
Dann bleibe nur noch diese Frage
zu beantworten.Zitat:Genauer Wortlaut?
ZitatDann bleibe nur noch diese Frage :zu beantworten.Zitat:Genauer Wortlaut?
Hier der Inhalt der Nachricht:
„Ich musste das Badezimmer damals aufgrund des Fliesenschadens für einige Tausend € komplett neu fliesen lassen, da es die Sorte der beschädigten Fliesen leider nicht mehr gab. Daher fände ich es fair, wenn ich Dir als Kautionsrückzahlung € 600 überweise, sodass ich Dir nur € 300 abziehen würde.
Würde Dir dann die Summe überweisen, wenn ich am Wochenende wieder aus Florida zurück bin. Ansonsten müsste ich es über das Firmenkonto anweisen lassen und am Wochenende umbuchen, da ich von hier aus nicht überweisen kann.
Bitte um kurzes Feedback."
Der Fliesenschaden ist die Rohrfreilegung, die ich unter Punkt 1 erwähnt habe.
Viele Grüße
Zur Info: Ich habe mir weiteren Rat eingeholt und bin nun wie folgt verblieben:
Das Angebot abgelehnt und auf die Frist verwiesen, die am Montag abgelaufen ist. Wenn die Kaution bis Ende der Woche nicht auf dem Konto ist, wird ein Anwalt eingeschaltet.
Tatsächlich wohl zu Lasten des Vermieters, wenn ich den Streit gewinne.
Ein Glück habe ich genügend Bildmaterial des Schadens und Zeugenaussagen. Ferner ist wohl zu untersuchen, warum der Vermieter den Schaden nicht über die in dem Vertrag erwähnte Versicherung abgerechnet hat. Entweder wurde der Schaden nicht oder unter der Hand behoben. Oder es existiert gar keine Versicherung.
Es ist nun die Reaktion abzuwarten.
ZitatDas Angebot abgelehnt und auf die Frist verwiesen, die am Montag abgelaufen ist. Wenn die Kaution bis Ende der Woche nicht auf dem Konto ist, wird ein Anwalt eingeschaltet. :
Sind denn schon die 6 Monate nach Auszug vorbei?
Zitat:ZitatDas Angebot abgelehnt und auf die Frist verwiesen, die am Montag abgelaufen ist. Wenn die Kaution bis Ende der Woche nicht auf dem Konto ist, wird ein Anwalt eingeschaltet. :
Sind denn schon die 6 Monate nach Auszug vorbei?
Ja, sogar über ein Jahr.
Zitat:Zitat:ZitatDas Angebot abgelehnt und auf die Frist verwiesen, die am Montag abgelaufen ist. Wenn die Kaution bis Ende der Woche nicht auf dem Konto ist, wird ein Anwalt eingeschaltet. :
Sind denn schon die 6 Monate nach Auszug vorbei?
Ja, sogar über ein Jahr.
Na dann, ist doch eigentlich alles im grünen Bereich. Waidmanns Heil.
Hoffen wir mal auf ein baldiges Halali ...
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