Kautionsrückzahlung/Mietminderung

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Solveigh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Kautionsrückzahlung/Mietminderung

Hallo zusammen,
ich habe einen sehr außergewöhnlichen Fall mit meinem Ex-Vermieter. Grundsätzlich hatte ich keine Lust mich mit ihm zu streiten (außer verbal) und habe die Wohnung fristgerecht trotz der absoluten Mängel gekündigt und bin ausgezogen. Nun läuft es doch darauf hinaus.
Was gab es zu bemängeln:
1. Mehr als 3 Monate knapp 1 qm großes Loch in Badezimmer, um Kupferrohrleitung der Heizung frei zu legen - Schaden wurde nicht repariert oder notbedürftig repariert, Fliesen waren laut Angabe des Vermieters nicht mehr erhältlich
2. Das Loch wurde in meiner Anwesenheit von Dritten in die Wand geschlagen, OHNE vorherige Ankündigung. Gefahr war nicht im Verzug. Es war wiederholtes Eindringen in die Wohnung, ohne vorherige Absprache. Kurze Zeit davor wurde einfach mal mein Waschbeckenrohr in meiner Abwesenheit ausgetauscht. Ziemliche Sauerei in der Wohnung.
3. sehr nasse Ecke im Wohnzimmer mit starkem Schimmelbefall. Der Vorbau hat das Wasser nicht ordentlich abgeleitet, wodurch die Wand regelrecht aufgeweicht ist
4. 5 Tage ohne Warmwasser, weil Ölheizung leer lief
5. Zeitweise (2x) wurde das Wasser ohne Ankündigung abgestellt. In dieser Zeit wurde das Bad des Vermieters saniert
6. Pauschale für Heißwasser und Heizung laut eines befreundeten Anwalts zu hoch gewesen. Gibt es da einen Richtwert je qm?
Und nun kommt der absolute Brüller. Mein Ex-Vermieter möchte mir nicht die Kaution in Höhe von 900€ zurück zahlen und 33% einbehalten, weil er das Badezimmer für mehrere 1000€ (anscheinend - Ergebnis nicht gesehen) das Bad renovieren lassen musste und es die Fliesen nicht mehr gab.
Was sagen Sie zu diesem Fall? Wie kann ich vorgehen? Wie soll ich auf seine "faire" Forderung eingehen? Macht es Sinn den Rechtschutz einzuschalten, wenn ich dort einen Eigenanteil von 250€ zahlen muss?
Viele Grüße
Solveig

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Solveigh):
Ex-Vermieter


Also ausgezogen und es gab ein Übergabeprotokoll? Was ist dort festgehalten?
Mietminderung im Nachhinein ist nicht.
Der Vermieter soll über die Kaution abrechnen und dann schickt man ein Einschreiben mit Fristsetzung zur Auszahlung des Restbetrags. Nach Fristablauf Mahnbescheid oder Anwalt.

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Solveigh):
Wie kann ich vorgehen? Wie soll ich auf seine "faire" Forderung eingehen? Macht es Sinn den Rechtschutz einzuschalten, wenn ich dort einen Eigenanteil von 250€ zahlen muss?
Viele Grüße
Solveig


Kleiner Tipp am Rande. Der Selbstbehalt bei der RSV kommt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nur bei Niederlage zum tragen. Bei Sieg kann man den von der unterlegenen Partei als kostenersatz einfordern.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
Solveigh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Hallo und vielen Dank für die Auskunft. Das ist schon mal gut zu wissen für mich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solveigh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Aber um auf meine Fragen zurück zu kommen. Wie stehen die Chancen für mich in diesem Fall? Wie soll ich jetzt reagieren? Bin total unsicher, was am klügsten wäre.

Das Übergabeprotokoll enthält Bilder der Beschädigungen. Dass bauliche Maßnahmen etc. von der Kaution abgezogen werden müssen, wurde nicht festgehalten.

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Solveigh):
6. Pauschale für Heißwasser und Heizung laut eines befreundeten Anwalts zu hoch gewesen. Gibt es da einen Richtwert je qm?

Bei Heizung und Heßwasser gibt es schon lange (2012?) keine Pauschale mehr. Entweder Mehrfamilienhaus, das muss nach Verbrauch abgerechnet werden, oder zusammen mit dem Vermieter unter einem Dach, dann muss nach Wohnfläche abgerechnet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solveigh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von Solveigh):
6. Pauschale für Heißwasser und Heizung laut eines befreundeten Anwalts zu hoch gewesen. Gibt es da einen Richtwert je qm?

Bei Heizung und Heßwasser gibt es schon lange (2012?) keine Pauschale mehr. Entweder Mehrfamilienhaus, das muss nach Verbrauch abgerechnet werden, oder zusammen mit dem Vermieter unter einem Dach, dann muss nach Wohnfläche abgerechnet werden.


Vielen Dank für den Beitrag! Eingezogen bin ich 2012. Sowohl der Vermieter, als auch sein Büro wurden über die gleiche Uhr abgerechnet und nach seinem ermessen fair aufgeteilt. Rückzahlungen gab es keine.

Meine Wohnung: 65 m² Wohnfläche
70 € für Heizung/Warmwasser,
sonst. Nebenkosten 90€ (unter anderem Gebäude-Sach-Haftpflichtversicherung, Wasser, Müll, Schornsteinfeger, Wartungskosten) + Mietzahlung Kücheneinrichtung 30€

Liebe Grüße
Solveigh

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Solveigh):
Wie soll ich jetzt reagieren?


Erstmal muss die Kautionsabrechnung vorliegen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Erst mal abwarten und die Füße stillhalten bis die gesetzlichen 6 Moante verstrichen sind oder die Kautionsabrechnung vorliegt.



Zitat (von Solveigh):
Mein Ex-Vermieter möchte mir nicht die Kaution in Höhe von 900€ zurück zahlen und 33% einbehalten,

Das hat er wie genau geäußert? Schriftlich? Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solveigh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Erst mal abwarten und die Füße stillhalten bis die gesetzlichen 6 Moante verstrichen sind oder die Kautionsabrechnung vorliegt.



Zitat (von Solveigh):
Mein Ex-Vermieter möchte mir nicht die Kaution in Höhe von 900€ zurück zahlen und 33% einbehalten,

Das hat er wie genau geäußert? Schriftlich? Genauer Wortlaut?



Per Whatsapp, nachdem er nach Ablauf der Frist eine Mahnung von mir mit einer weiteren 14tägigen Frist erhalten hat.
Zunächst war er der Meinung, ich hätte keine Kaution gezahlt und alles sei gut. Nach meiner Mahnung kam dann das.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Dann bleibe nur noch diese Frage

Zitat:
Genauer Wortlaut?
zu beantworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solveigh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann bleibe nur noch diese Frage
Zitat:
Genauer Wortlaut?
zu beantworten.



Hier der Inhalt der Nachricht:
„Ich musste das Badezimmer damals aufgrund des Fliesenschadens für einige Tausend € komplett neu fliesen lassen, da es die Sorte der beschädigten Fliesen leider nicht mehr gab. Daher fände ich es fair, wenn ich Dir als Kautionsrückzahlung € 600 überweise, sodass ich Dir nur € 300 abziehen würde.
Würde Dir dann die Summe überweisen, wenn ich am Wochenende wieder aus Florida zurück bin. Ansonsten müsste ich es über das Firmenkonto anweisen lassen und am Wochenende umbuchen, da ich von hier aus nicht überweisen kann.
Bitte um kurzes Feedback."

Der Fliesenschaden ist die Rohrfreilegung, die ich unter Punkt 1 erwähnt habe.

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solveigh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zur Info: Ich habe mir weiteren Rat eingeholt und bin nun wie folgt verblieben:
Das Angebot abgelehnt und auf die Frist verwiesen, die am Montag abgelaufen ist. Wenn die Kaution bis Ende der Woche nicht auf dem Konto ist, wird ein Anwalt eingeschaltet.
Tatsächlich wohl zu Lasten des Vermieters, wenn ich den Streit gewinne.

Ein Glück habe ich genügend Bildmaterial des Schadens und Zeugenaussagen. Ferner ist wohl zu untersuchen, warum der Vermieter den Schaden nicht über die in dem Vertrag erwähnte Versicherung abgerechnet hat. Entweder wurde der Schaden nicht oder unter der Hand behoben. Oder es existiert gar keine Versicherung.

Es ist nun die Reaktion abzuwarten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Solveigh):
Das Angebot abgelehnt und auf die Frist verwiesen, die am Montag abgelaufen ist. Wenn die Kaution bis Ende der Woche nicht auf dem Konto ist, wird ein Anwalt eingeschaltet.

Sind denn schon die 6 Monate nach Auszug vorbei?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solveigh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Solveigh):
Das Angebot abgelehnt und auf die Frist verwiesen, die am Montag abgelaufen ist. Wenn die Kaution bis Ende der Woche nicht auf dem Konto ist, wird ein Anwalt eingeschaltet.

Sind denn schon die 6 Monate nach Auszug vorbei?


Ja, sogar über ein Jahr.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Solveigh):
Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Solveigh):
Das Angebot abgelehnt und auf die Frist verwiesen, die am Montag abgelaufen ist. Wenn die Kaution bis Ende der Woche nicht auf dem Konto ist, wird ein Anwalt eingeschaltet.

Sind denn schon die 6 Monate nach Auszug vorbei?


Ja, sogar über ein Jahr.


Na dann, ist doch eigentlich alles im grünen Bereich. Waidmanns Heil.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Hoffen wir mal auf ein baldiges Halali ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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