Hallo liebes Forum!
Folgender Sachverhalt:
A verkauft B eine Immobilie im Wert von 500.000 EUR. Im Grundbuch ist eine Grundschuld für C ein Höhe von 450.000 EUR eingetragen. Der Notar schreibt folglich seine Fälligkeitsmitteilung wie folgt:
Käufer B zahlt an Verkäufer A 50.000 EUR und an C 450.000 EUR.
Nun kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht nach.
Wer (A, C oder beide) darf / kann / muss in welche Höhe aus dem Kaufvertrag vollstrecken?
C (der Begünstigte der Grundschuld) hat doch mit dem Käufer B z.B. eigentlich gar keinen Vertrag, oder? A hätte ja gar nicht zu verkaufen brauchen so dass bei C dann auch gar kein Zahlungsanspruch entstanden wäre.
-- Editier von ImmoMakler am 27.09.2017 10:25
Kaufvertrag über eine belastete Immobilie - Käufer im Verzug - Wer hat welche Rechte?
27. September 2017
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Frage vom 27. September 2017 | 10:24
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufvertrag über eine belastete Immobilie - Käufer im Verzug - Wer hat welche Rechte?
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#1
Antwort vom 27. September 2017 | 14:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:C (der Begünstigte der Grundschuld) hat doch mit dem Käufer B z.B. eigentlich gar keinen Vertrag, oder? A hätte ja gar nicht zu verkaufen brauchen so dass bei C dann auch gar kein Zahlungsanspruch entstanden wäre.
So ist es, daher muss A den vollen Kaufpreis vollstrecken.
#2
Antwort vom 27. September 2017 | 14:53
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
D.h. also A vollstreckt sozusagen zum Teil im Namen und / oder Auftrag von B?
Welche Rechte hat denn B (der Begünstigte der Grundschuld) gegen A?
Also wenn jetzt z.B. A die Vollstreckung unterlässt oder in dem Moment einstellt, wo er seinen (kleineren) Anteil bekommen hat?
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#3
Antwort vom 27. September 2017 | 17:35
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:D.h. also A vollstreckt sozusagen zum Teil im Namen und / oder Auftrag von B?
A vollstreckt im eigenen Namen gegen B.
Wurde im Kaufvertrag überhaupt eine Vollstreckungsunterwerfung aufgenommen?
Der Verkäufer sollte sich mit dem Notar in Verbindung setzen. Wenn nicht gezahlt wird und beim Käufer nichts zu holen ist, könnte/sollte man über eine Rückabwicklung nachdenken.
Zitat:Also wenn jetzt z.B. A die Vollstreckung unterlässt oder in dem Moment einstellt, wo er seinen (kleineren) Anteil bekommen hat?
Wenn die Bank den Anteil nicht erhält, bleibt die Grundschuld bestehen und der Kaufvertrag kann nicht vollzogen werden.
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