Kann mein Arbeitgeber, nach der Kündigung in der Probezeit, das Gehalt kürzen?

17. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Löwius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann mein Arbeitgeber, nach der Kündigung in der Probezeit, das Gehalt kürzen?

Hallo, ich bin bei meinem neuen Arbeitgeber, nach 14 Tagen meiner Zugehörigkeit, gekündigt worden, da ich nach diesen 14 Tagen krank wurde. Ist der Arbeitgeber berechtigt, das vereinbarte Gehalt aufgrund dieser Kündigung zu kürzen? Viele Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Aufgrund der Kündigung nicht.

Allerdings muss er für Krankheitstage, die innerhalb der ersten 6 Wochen auftreten keine Lohnfortzahlung leisten.
Diese wird von der KK übernommen. Dazu musst du allerdings mit deiner AU bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Allerdings muss er für Krankheitstage, die innerhalb der ersten 6 Wochen auftreten keine Lohnfortzahlung leisten.


4 Wochen sind's.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Kleine Korrektur:
innerhalb der ersten 4 Wochen (nicht 6) nach Arbeitsantritt besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.
D.h. für AU-Tage muss der Arbeitgeber in den ersten 4 Wochen nichts zahlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Stimmt. War heute wohl doch noch zu früh

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Löwius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die informativen Antworten.
Heißt das jetzt, das ich bei meiner Krankenkasse, mit einem entsprechendem
Formular, den Lohnausfall für die 14 Tage meiner Krankschreibung anfordern kann ??
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Ja. Dazu muss der entsprechende Teil der AU bei der KK eingereicht worden sein und der AG muss dieser dann mitteilen, was du in dieser Zeit verdient hättest

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Das Krankengeld ist aber etwas weniger als der Lohn, den man verdient hätte.
D.h. eine gewisse finanzielle Einbuße wird man nicht vermeiden können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Löwius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die nützlichen Informationen.
Ich bin schwer begeistert und wünsche noch
einen raffinierten Tag ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Löwius):
Vielen Dank für die informativen Antworten.
Heißt das jetzt, das ich bei meiner Krankenkasse, mit einem entsprechendem
Formular, den Lohnausfall für die 14 Tage meiner Krankschreibung anfordern kann ??
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


Und denk dran, dass dein Chef die Bescheinigung/Antrag für EINEN MONAT, nicht wie bei mir, eine Woche (rofl!) ausfüllen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Cotton):
Zitat (von Löwius):
Vielen Dank für die informativen Antworten.
Heißt das jetzt, das ich bei meiner Krankenkasse, mit einem entsprechendem
Formular, den Lohnausfall für die 14 Tage meiner Krankschreibung anfordern kann ??
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


Und denk dran, dass dein Chef die Bescheinigung/Antrag für EINEN MONAT, nicht wie bei mir, eine Woche (rofl!) ausfüllen muss.

Berechnen tut das die KK alleine. Da braucht es keinen Chef, der da rumpfuscht.


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Löwius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja okay, vielen Dank ....

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