Infoscore - Mahnbescheid

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
cassandra_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore - Mahnbescheid

Guten Abend liebes Forum,

ich habe heute einen Mahnbescheid durch eine Inkasso-Mahnung von Infoscore erhalten und würde gerne eure Empfehlungen hören.

Hier ein paar Angaben zu meinem "Fall": ich habe Ende 2016 bei einem Onlineversand ein Produkt bestellt und sofort nach Erhalt bezahlt - allerdings direkt auf das Konto der Firma und nicht per paypal. Dies war ein Fehler meinerseits, ich hatte das Vorgehen aus einer früheren Bestellung noch im Kopf und habe das neue Vorgehen per paypal nicht wahrgenommen.

Von Paypal habe ich dann zwar zwei Erinnerungs-Mails bekommen, diese aber für Spam gehalten, weil ich meines Wissens nach keine offenen Rechnungen hatte.

Danach kamen e-mail und Briefe von Infoscore, auf die ich zunächst auch reagiert habe - letztendlich auch damit, dass ich die Rechnung an Paypal beglichen habe und der Versandhändler mir den überwiesenen Betrag zurücküberwiesen hat.

Die mails/Briefe von Infoscore hörten jedoch nicht auf, waren teilweise sehr dubios, "die Klägerin verlangt die Begleichung" und als ich nachgefragt habe, wer die Klägerin sei, hieß es, dass sein sie selber. Langer Rede, kurzer Sinn - ich habe die Schreiben ignoriert, nachdem ich Infoscore habe wissen lassen, dass der Betrag über paypal beglichen ist.

Nun habe ich heute einen Mahnbescheid über 140€ bekommen, den ich natürlich nicht bezahlen möchte. Was mir nicht in Ordnung erscheint ist dass als Antragsteller Paypal genannt wird. Das stimmt ja nur in soweit, dass Paypal anfangs sicherlich Infoscore mit dem Eintreiben beauftragt haben wird. Jetzt ist es aber Infoscore, dass seine Mahngebühren beglichen haben möchte.

Was mache ich am besten? Hilft es wenn ich dem Widerspruch eine offizielle Bestätigung von Paypal beilege, dass sie den Betrag bereits vor geraumer Zeit erhalten haben?

Vielen Dank für eure Rückmeldung!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Nein nur komplett widersprechen und nicht zurückziehen.

Das Mahngericht interessiert keine Stellungnahme, ein etwaiges Verfahren würde vor dem Amtsgericht bei deinem Wohnort geführt.

Aber dazu wird es nicht kommen.

Der Knackpunkt ist folgender:
PayPal arbeitet auf Basis Ihrer AGB. Diese haben allerdings Passagen, welche jedes deutsche Gericht in der Luft zerreissen würde, diese betreffen gerade solche Szenarien wie Deines.
Vor diesem Hintergrund wird PayPal in Form von KSP keine Klage riskieren, denn wenn dort ein Präzedenzurteil fallen würde, könnten zig Kunden auf Basis dessen Klage gegen PP einreichen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Stimme komplett zu.

Ich ergänze mal: Du hast ja nicht einfach so aus Spaß an den Händler überwiesen. Wenn der Händler dir eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung schickt, an ihn zu überweisen, dann macht man es auch. Schließlich will man sich an die Zahlungsaufforderungen halten und solange nicht ausdrücklich erklärt wird, dass Paypal die Forderung aufgekauft hat, ist diese Zahlung schuldbefreiend gewesen.

Dass der Händler mit dem Stellen der Rechnung Unfug getrieben hat und Paypal ihm ebenfalls das Geld überwiesen hatte, er sich also doppelt bedient hatte, ist alleine ein Problem, was zwischen Paypal und dem Händler zu klären ist. Dass so etwas bei Paypal (und auch beispielsweise Amazon) immer wieder gerne auf dem Rücken der Kunden ausgetragen wird, ist jrusitsich gesehen einfach nur Unfug.

Daher ergibt sich auch aufgrund der Gesetze (Annahmeverzug usw.), dass das Einschalten eines Inkassos absurder Unsinn war und nicht dein Problem. Wenn Paypal seine Händler nicht im Griff hat, dann ist das deren Problem.

P.S.: Dieses Phänomen mit der Verirrung wegen den Rechnungen, die die Händler mitschicken, haben wir schon öfter mal im Forum gehabt. Normalerweise gehört auf die Rechnung dick und fett "Bereits via Paypal bezahlt, 0,00€ Restsumme" oder sowas. Dann weiß man, wie die Bezahlung funktioniert und überweist dann nur noch an Paypal bzw. sorgt dafür, dass die Paypal-Lastschrift funktioniert. Bei anderen Händlern mit solchen Marktplätzen (ich kenne da beispielsweise Otto und Real) funktioniert das auch problemlos.

-- Editiert von mepeisen am 16.11.2017 07:13

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
cassandra_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr beiden,

vielen Dank für eure super schnellen Rückmeldungen!

@Jonathon, wofür steht "KSP"? =)

@mepeisen, du schreibst, ich hätte das Geld nicht zum Spaß an den Händler überwiesen - was stimmt :) Aber was ich aus Unachtsamkeit falsch gemacht habe, war, dass ich zuerst direkt an den Händler überwiesen habe und sowohl die paypal Mahnung ignoriert habe und mir erst bewusst geworden ist, dass was falsch gelaufen ist, als die Post vom Inkasso kam. Obwohl ich danach das Geld an Paypay überwiesen habe und mir vom Händler zurückgeholt habe, besteht die Inkasso auf ihre Mahngebühren.

Daher noch mal meine Frage: wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche - da wird doch die Inkasso nicht aufgeben? Deren Sätze sind doch total übertrieben und ja, sie haben mir tausend mal auf verschiedenen Formen angeboten den Betrag zu begleichen. Dieser Betrag variierte aber immer und außerdem sprachen sie immer von ihrer Klientin... die aber die selber sind... daher fällt es mir schwer so was ernst zu nehmen.

Also... noch mal... was passiert, wenn ich widerspreche?

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du hast im Grunde genommen gar nichts falsch gemacht, selbst wenn paypal als die einzig mögliche Zahlungsmethode angegeben sein sollte, denn der Vertrag besteht nur zwischen Dir und dem Händler. Der Händler hat Deine Zahlung akzeptiert, damit ist die Schuld beglichen.

Fraglich ist nur, wie paypal hier überhaupt ins Spiel gekommen ist, denn ohne aktive Aufforderung von Dir kann paypal ja nicht mit der Zahlung an den Händler in Vorleistung gehen.
Insoweit scheint mir Dein Post noch nachbesserungswürdig.

Ich vermute - aber wirklich nur vermute - dass Du paypal unbewusst beauftragt hast. Dann wäre der Sachverhalt mit dem Inkasso allerdings anders als bisher zu bewerten.

Berry

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#5
 Von 
cassandra_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Berry, danke für deine Rückmeldung.

Wie im Eingangspost erwähnt,

Zitat:
ich hatte das Vorgehen aus einer früheren Bestellung noch im Kopf und habe das neue Vorgehen per paypal nicht wahrgenommen.
Ich habe Bestellung auf Rechnung gewählt und bin dann einfach so vorgegangen, wie bei früheren Bestellungen und habe direkt an den Händler überwiesen, nicht an paypal.

Insofern ja, unbewusst habe ich paypal beauftragt.

Wie ich auch geschrieben habe, habe ich meine Schuld dann auch mit Paypal beglichen und das Geld vom Händler zurückgefordert und bekommen.

Wie bewertest du die Situation mit diesen Angaben?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
wofür steht "KSP"? =)

KSP ist eine Anwaltskanzlei, die Paypal sehr gerne als Inkasso einschaltet. Sprich: Deren Name. Wofür das genau steht, kann man ggf. googlen. Ich weiß es auch nicht so genau, ist aber auch egal.

Zitat:
Aber was ich aus Unachtsamkeit falsch gemacht habe

Der Knackpunkt ist, dass dies gar keine Unachtsamkeit war ;-)
Du hast eine Zahlungsaufforderung an den Händler bekommen und dich dran gehalten. Du wusstest nicht, dass er das Geld doppelt kassiert. Woher auch ;-)

Zitat:
Obwohl ich danach das Geld an Paypay überwiesen habe und mir vom Händler zurückgeholt habe, besteht die Inkasso auf ihre Mahngebühren.

Das hättest du nicht mal machen müssen. Paypal ist selbst Schuld. Die hätten sich das selbst vom Händler zurückholen müssen. Wie gesagt: Diesen Konflikt auf dem Rücken der Kunden auszutragen und dafür noch Inkassos zu engagieren ist rechtlicher Unsinn. Eine Abtretung wird nicht klar angezeigt, somit war deine Zahlung an den Händler schuldbefreiend.

Schuldbefreiend bedeutet: Deine Schulden waren zu jedem Zeitpunkt getilgt. Wenn Paypal nun Geld will, hat das keine Rechtsgrundlage mehr. Denn selbst wenn das nun eingeklagt wird, du darfst dann immer zu Recht einwenden "Ich habe das längst an den Händler bezahlt, so wie er mich mittels Rechnung aufgefordert hatte".

Erst wenn es ein klares Verhaltensmuster gäbe mit dem von mir oben angesprochenen Vermerk auf der Rechnung, dass du ausschließlich an Paypal zu zahlen hast, erst dann musst du dich mit Paypal auseinandersetzen, weil dann eine Abtretung indirekt oder deutlich genug angezeigt wird.

Zitat:
da wird doch die Inkasso nicht aufgeben?
Vielleicht nicht. Sie werden lustige Briefe schreiben. Für alles andere gibt es meiner Meinung nach einfach keinen Rechtsgrund.

Zitat:
Insoweit scheint mir Dein Post noch nachbesserungswürdig.

Der Knackpunkt ist, dass Paypal hier einen relativ neuen Dienst seit zwei Jahren oder so anbietet. Händler können hier (völlig jenseits eBay und Co) über Paypal die Bezahlung abwickeln inkl. Käuferschutz/Verkäuferschutz. Je nach Händler (und wie gesagt je nach Rechnung) stiftet das Verwirrung, denn nicht immer ist klar, dass das direkt über Paypal abgewickelt wird und die Abtretung ist nirgendwo klar ersichtlich. Die steht nur in dem Kleingedruckten weit unten in den Paypal-AGB.

Dieselbe Verwirrung gibt es ja auch ab und zu bei Amazon, wenn ein Händler sich nicht an die Richtlinien hält und im Amazon-Marketplace ebenfalls zusätzliche Rechnungen schreibt.
Bei den von mir angesprochenen Otto und Real funktioniert das meinem Wissen nach anders. Da gibt es immer nur exakt eine Rechnung mit dem Logo der "Dachmarke" des Marktplatzes. Und diese eine Rechnung liegt im Paket drin und wird von Otto bzw. Real verwaltet. So zumindest war das bei den bisherigen Bestellungen von mir. Die haben das deutlich besser im Griff als Paypal.

-- Editiert von mepeisen am 17.11.2017 07:19

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
cassandra_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

mepeisen: DANKE!

Du schreibst, dass Infoscore weiter lustige Briefe schreiben wird - das habe ich auch gedacht :) Aber jetzt habe ich eben diesen Mahnbescheid am Hals.

Ich habe die schriftliche Bestätigung von paypal, dass seit April für sie alles in Ordnung ist (d.h. da hatte ich das Geld an sie überwiesen und vom Händler zurückbekommen).

Infoscore will jetzt die Mahngebühren haben und ich will denen keine 140€ zahlen. Ich finde das eine vollkommen überzogene Forderung und habe ihnen auch mitgeteilt, dass der Fall für Paypal abgeschlossen ist. Sie schrieben danach, dass ihre Mandantin mir Ratenzahlungen o.ä. anbieten würde - ist wohl gelogen, denn Paypal will ja nichts mehr von mir. Als ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, meinte sie, dass sie mit Mandantin sich selber gemeint hätten. Is' klar.

Davon ab, würde ich mich über eine Einschätzung freuen: Kann ich den Mahnbescheid zurückweisen oder besteht die Gefahr, dass das in einem Gerichtsverfahren endet? Hat Infoscore Anspruch Mahngebühren zu erhalten?

Danke & einen schönen Samstag!

-- Editiert von cassandra_ am 18.11.2017 07:57

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Einem Mahnbescheid kann man via Kreuzchen widersprechen... Dann sind die genauso weit wie vor dem Mahnbescheid... Wo ist das Problem?

Zitat:
Infoscore will jetzt die Mahngebühren haben

Na und? Kinder kriegen auch nicht immer, was sie wollen. Schon gar nicht am Süßigkeitenregal im Supermarkt.

Zitat:
Als ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, meinte sie, dass sie mit Mandantin sich selber gemeint hätten

Hast du das schriftlich? Wie ist der exakte Wortlaut? Das würde mich durchaus mal interessieren, denn je nach Situation könnte das durchaus strafrechtlich relevant sein. Ich denke da an betrug, aus diversen gründen heraus.

Zitat:
Kann ich den Mahnbescheid zurückweisen oder besteht die Gefahr, dass das in einem Gerichtsverfahren endet?

Ein Anwalt schaut erst drüber, wenn es an die Klagebegründung geht. Dass die das so weit getrieben haben bedeutet also erst mal nix. Dass es weitergeht, ist sehr unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.

Allerdings wie gesagt: Du hast schuldbefreiend an den Händler gezahlt, weil dieser dich dazu aufgefordert hat. Eine Abtretung wurde dir nie so klar angezeigt und den Konflikt zwischen Händler und Paypal zu lösen war eigentlich nie deine Aufgabe. Daher würde ich sagen, dass es 0 Gründe für eine Forderung der Paypal oder der Infoscore oder sonst wem gegen dich gibt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cassandra_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch mal danke. Hab zwischenzeitlich mit nem Anwalt gesprochen.

Der hat mir auch zum Widerspruch geraten, da die Forderung beglichen ist und ich die Bestätigung darüber schriftlich von Paypal habe.

Bin gespannt, ob oder wie es weitergeht... :o)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Omer1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cassandra_,

Wie ist die Sache bei dir nun gelaufen? Habe ein Ähnliches Problem, nur das Paypal Infoscore quasi im Mahnbescheid die beglichene Hauptforderung erwähnt. War im Verbraucherschutz und sie meinten, ich solle die Gesamtsumme überweisen, da die Inkassokosten gerechtfertigt seien. Im Ernst?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von Omer1):
Hallo cassandra_,

Wie ist die Sache bei dir nun gelaufen? Habe ein Ähnliches Problem, nur das Paypal Infoscore quasi im Mahnbescheid die beglichene Hauptforderung erwähnt. War im Verbraucherschutz und sie meinten, ich solle die Gesamtsumme überweisen, da die Inkassokosten gerechtfertigt seien. Im Ernst?


Schreib doch bitte mal auf, was im Einzelnen alles vom Inkasso gefordert wird.

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