Infoscore Consumer Data und alte Daten

3. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Angestellte123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 17x hilfreich)
Infoscore Consumer Data und alte Daten

Hallo liebe Fories,

Ich brauche wieder mal eure Einschätzung.

Ich habe mir eine Selbstauskunft von der Infoscore angefordert und bin nun erstaunt, dass ich überhaupt noch einen Kaugummi kaufen kann ;) . Im Ernst, ich habe mehrere Einträge, aus dem Jahr 2013/2014, mit dem Vermerk

Zitat:
Einstellung des Inkasso-Mahnverfahrens wegen Aussichtslosigkeit

Ich wollte dann das dies gelöscht wird und man teilte mir mit, dass dies nicht gelöscht wird weil es nicht bezahlt wurde (wohlgemerkt es ist nicht tituliert).
Ich habe dann bei dem Inkasso angerufen und mal nachgefragt, was das sein soll. Die "nette" Dame teilte mir dann mit, dass ich einen Teil der Forderung bezahlt hätte (etwas mehr als die Hälfte der Forderung) und ich teilte ihr dann mit, dass ich auch auf der Überweisung immer angegeben habe
Zitat:
nur Hauptforderung
worauf sie meinte sie trennen das nicht.

Ich habe also einige Einträge, wo 1. Nur noch Inkassokosten offen sind und 2. Die alle spätestens Ende diesen Jahres ohnehin verjährt wären. Kann das wirklich sein, dass solche Einträge nicht sogar gelöscht werden müssen?

Ich danke für eure Einschätzung

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Wurde die restliche Forderung jemals nachweisbar von dir zurückgewiesen? Wenn das nicht der Fall ist und noch gewisse Voraussetzungen erfüllt sind ist der Eintrag sachlich nicht zu beanstanden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Angestellte123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich habe das damals immer im Verwendungszweck angegeben, also Nur Hauptforderung Gebühren werden nicht akzeptiert.
Aber darüber hinaus, verjährt die Forderung doch jetzt dann eh, Oder?

-- Editiert von Angestellte123 am 03.11.2017 14:43

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Angestellte123):
Ich habe also einige Einträge, wo 1. Nur noch Inkassokosten offen sind und 2. Die alle spätestens Ende diesen Jahres ohnehin verjährt wären. Kann das wirklich sein, dass solche Einträge nicht sogar gelöscht werden müssen?


Die dreijährige Löschfrist beginnt erst nach Abschluss des Jahres, in dem der Eintrag erledigt worden ist.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
und noch gewisse Voraussetzungen erfüllt sind ist der Eintrag sachlich nicht zu beanstanden.


Und genau das ist der Punkt, der zu überprüfen ist.

Zitat (von Angestellte123):
Aber darüber hinaus, verjährt die Forderung doch jetzt dann eh, Oder?


Wenn die Zahlungen in 2014 gelistet worden sind, tritt eine Verjährung zum 01.01.2018 ein - es sei denn der Gläubiger beantragt rechtzeitig den Erlass eines Mahnbescheides oder erhebt Zahlungsklage.

Zitat (von Angestellte123):
Einstellung des Inkasso-Mahnverfahrens wegen Aussichtslosigkeit


Abgesehen von diesem Vermerk stehen dort wichtigere Informationen: Nämlich wer wann die Meldung über welchen Betrag veranlasst hat. Und ggf. steht dort noch etwas mehr. Entscheidend ist ob der Melder (vermutlich das Inkassounternehmen) den Eintrag in eigenen Namen oder fremden Namen vorgenommen hat bzw. ob es sich hier um eine eigene oder fremde Forderung handelt.

In dem klassischen Fall, bei der ein Inkassounternehmen im fremden Auftrag eine fremde Forderung beitreibt, werden nach meiner Einschätzung oft eben die Voraussetzungen für einen Eintrag nicht erfüllt - weil die nötige Ermächtigung für den Eintrag fehlt oder diese Unwirksam ist oder das berechtigte Interesse nicht vorhanden oder der Eintrag einfach falsch vorgenommen werden (fehlende Angaben hinsichtlich dem Gläubiger).

Sie dazu hier https://de.wikipedia.org/wiki/Inkassounternehmen_(Deutschland)#Daten.C3.BCbermittlung_an_Auskunfteien

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Textvorschlag: "Werte Schufa. Einträge aus 2013 sind ohnehin verjährt und ganz grundsätzlich zu löschen. Alle anderen Einträge sind in der unstrittigen Höhe längst bezahlt und ansonsten vollständig bestritten. Ich diskutiere hier auch nicht. Sie haben 14 Tage Zeit, die verjährten Einträge rückstandslos zu löschen und die übrigen Einträge als erledigt zu kennzeichnen, sowie zu verhindern, dass diese Einträge erneut gemeldet werden. Ich verweise auf das BDSG und darauf, dass sie zwingend inhaltliche Fehler, wie beispielsweise eine falsch gemeldete Forderungshöhe oder sachliche Fehler korrigieren müssen. Die Wertung 'aussichtslos' liegt nicht daran, dass ich nicht zahlen könnte. Sie liegt daran, dass die Forderungshöhe falsch ist und nicht eingeklagt werden kann. Bei Weigerung behalte ich mir weitere Schritte gegen Sie vor (Beschwerde beim Ombudsmann, Klage auf Löschung). Etwaiger entstandener Schaden wird von Ihnen wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit zu bezahlen sein."

Und wenn das nicht hilft, würde ich das an den Schufa-Ombudsmann mal schicken. Normalerweise bekommt man so etwas dann raus bzw. auf erledigt gestellt.

Es mag ja sein, dass die Schufa sagt, sie trennt das nicht. Aber das juckt niemanden. Wenn eine falsche Forderungshöhe gemeldet wird, dann ist das ein Fehler, der von der Schufa korrigiert werden muss.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Angestellte123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 17x hilfreich)

Kurzes Feedback für euch. Hat alles hervorragend geklappt. Vielen, vielen Dank für eure Hilfe :cheers:

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Glückwunsch und danke für die Rückmeldung.

Für die Nachwelt: Ich habe mir das nochmal durchgelesen und weiß wirklich nicht, wieso ich hier vom Ombudsmann fasele oder von der Schufa.
Natürlich gibt es einen Schufa-Ombudsmann, aber die ICD hat nichts damit zu tun und ist eine eigenständige Auskunftei.
Vielleicht hatte ich auch eigentlich den Datenschutz im Sinn. Da muss irgendwas an dem Tag schief gelaufen sein, passiert mal :-)

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