Immobilienkauf nach nicht gemeldetem Wasserschaden und ohne aushändigten Unterlagen

26. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
dr.Svetlyo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Immobilienkauf nach nicht gemeldetem Wasserschaden und ohne aushändigten Unterlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern erfolgte die Wohnungsübergabe unserer frisch gekauften Wohnung. Bei diesem Termin wurden wir zufällig über einen vor 1,5 Jahre entstanden Wasserschaden mit einer darauffolgenden aufwändigen Sanierung informiert.

Diese Information wurde bei der primären Besichtigungen (Dezember 2016) und der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages (Januar 2017) im Geheimnis bewahren.

Jedoch bekamen wir gestern von dem Verkäufer/Makler weder Wohnungsunterlagen (Energieausweis, Grundrisse, Baupläne, Teilungserklärung, etc.) noch Schadenbehebungs-Beweise.

Auf unsere Nachfrage bekamen wir die Antwort, dass wir alles bereits als abgescannte Kopien (mit schlechter Qualität) bereits erhalten haben. Der Verkäufer versprach uns, dass die Wasserschaden fachgerecht aufgehoben sind, daher er keinen Bericht aufbewahrt hat.

Unsere Sorgen sind:
1. Wir bekamen eine Wohnung nach Wasserschaden. Diese Information wurde uns und vor dem Kauf nicht gegeben.
2. Wir bekamen kein Nachweis über die Wasserschaden-Aufhebung, ggf. kein Gutachten.
3. Wir bekamen keine Wohnungs-Unterlagen im Original.

Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Svetoslav Marinov

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120354 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von dr.Svetlyo):
Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

Als erstes mal nachlesen, was genau von den Unterlagen die ihr vermisst im Kaufvertrag aufgeführt ist und ob und wie diese zu übergeben wären.



Wenn der Schaden fachmännisch behoben ist sehe ich keine Verpflichtung einen Käufer auf alte Schäden hinzuweisen.
Ausnahme: Der Käufer fragt konkret nach Altschäden.

Jetzt die Fragen:
- Habt ihr gefragt, was genau war die Antwort und wie könnte man das beweisen?
- Was genau steht im Kaufvertrag über Mängel?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dr.Svetlyo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort Harry van Sell!

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes mal nachlesen, was genau von den Unterlagen die ihr vermisst im Kaufvertrag aufgeführt ist und ob und wie diese zu übergeben wären.

Alle Unterlagen außer Wasserschaden-Information haben wir als PDF Datei in schlechter Qualität. Besonders schlecht lesbar / unlesbar ist der Grundriss.

Laut Kaufvertrag müssen wir einen Energieausweis ausgehändigt (ich verstehe als Original) bekommen.

Ich erwarte, wenn ich eine Immobilie kaufe, dass alle relevanten Unterlagen (wie Grundriss, Teilungerklärung, Baupläne, etc.) im Original bekomme. Besonders wenn das Gebaude ein Paar Jahre alt ist und der Vorbesitzer (Ersteigentümer) alle Unterlagen hat. Ist er nicht verpflichtet uns die Papiere weiterleiten?

Zitat (von Harry van Sell):
- Habt ihr gefragt, was genau war die Antwort und wie könnte man das beweisen?

Sie sagten: Alles wurde fachmännich von einer Trockungsfirma mit Trocknugsgeräte im einem Zeitraum von 4 Monate gehoben. Dann wurden die Tapeten im ganzen 1.OG und die Kuche (die kaputte Wasserleitung bafand sich in unserer Küche am 1. OG) erneuert, der Parkett musste nicht Repariert/ersetzt werden. Ebenfalls wurde die Wohnung im EG getrocknet und die Tapetten erneuert. Der Laminat der Nachbarin unten müsste nicht repariert werden. Die durchgeführte Kontrollen zeigten keine Feuchtigkeit.
Beweismittel - der Verkäufer vermutet er hat kein, weil beim Umzug die Papiere verloren gegangen sind...

Wir werden und im Kontakt mit unseren Nachbarn setzen und nqch mehr Informationen recherchieren.

Zitat (von Harry van Sell):
- Was genau steht im Kaufvertrag über Mängel?

Nichts, Null, keine Mangel.
Es steht nur, dass der Verkaufer für bekannte und nicht erwähnte Mangel für 5 Jahre haftet und dass er zum Zeitpunkt der Kaufvertragsbeurkundung keine kennt.



Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Schaden fachmännisch behoben ist sehe ich keine Verpflichtung einen Käufer auf alte Schäden hinzuweisen.
Ausnahme: Der Käufer fragt konkret nach Altschäden.

Wir haben doch gefragt, der Makler sagte "Keine Feuchtigkeit, kein Schimmel". Und er wusste, dass die Wohnung wasserschaden hatte, hat uns aber gar nichts gesagt. Dann unterschrieben wir und jetzt übernahmen wir eine Wohnung mit Zustand nach Wasserschaden ohne jegliche Information wie die behoben sind...

-- Editiert von dr.Svetlyo am 26.02.2017 21:53

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120354 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von dr.Svetlyo):
Laut Kaufvertrag müssen wir einen Energieausweis ausgehändigt (ich verstehe als Original) bekommen.

Nicht nur laut Kaufvertrag auch laut Gesetz.
Wenn der fehlt, Notar und Verkäufer informieren (beim Verkäufer mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens)



Zitat (von dr.Svetlyo):
Ich erwarte, wenn ich eine Immobilie kaufe, dass alle relevanten Unterlagen (wie Grundriss, Teilungerklärung, Baupläne, etc.) im Original bekomme.

Hat man diese Erwartung irgendwie vertraglich fixiert?
Falls nicht sieht es schlecht aus. Zumal gewisse Dokumente sowieso nicht im Original vorliegen dürften, sondern nur als Kopie.

Ich würde da mal die Hausverwaltung kontaktieren, entweder sendet die entsprechend Kopien zu oder man nimmt sein Recht auf Einsicht wahr.
Dann kann man sich auch die ganzen WEG-Beschlüsse anschauen und kopieren.



Zitat (von dr.Svetlyo):
Es steht nur, dass der Verkaufer für bekannte und nicht erwähnte Mangel für 5 Jahre haftet und dass er zum Zeitpunkt der Kaufvertragsbeurkundung keine kennt.

Dann hat man eine notariell beurkundete Erklärung, das der Verkäufer die fachgerechte Beseitigung der Altschäden bestätigt hat.
Wenn also etwas in den nächten 5 Jahren auftaucht, das darauf fußt das Altschäden nicht fachgerecht beseititgt wurden, kann man beim Verkäufer entsprechend vorstellig werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von dr.Svetlyo):
Laut Kaufvertrag müssen wir einen Energieausweis ausgehändigt (ich verstehe als Original) bekommen.

Wohl kaum, ein Energieausweis ist für das ganze Haus, man hat jedoch nur eine Wohnung um Haus.
Damit muss man sich mt einer Kopie begnügen, das Original liegt vermutlich bei der Hausverwaltung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wohl kaum, ein Energieausweis ist für das ganze Haus, man hat jedoch nur eine Wohnung um Haus.
Damit muss man sich mt einer Kopie begnügen, das Original liegt vermutlich bei der Hausverwaltung.

Aber nur wenn die Eigentümergemeinschaft einen solchen hat erstellen lassen, wozu sie nicht verpflichtet ist.
Es kann auch sein das der Verkäufer diesen hat erstellen lassen (und auch gezahlt hat), dann sollte er natürlich über das Original verfügen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Doch, die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, den Energieausweis vorzuhalten, sobald ein Eigentümer diesen benötigt (bei Vermietung, Verkauf einer Wohnung).

Der Ausweis wird ja nicht für eine einzelne Wohnung, sondern das Haus erstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120354 Beiträge, 39879x hilfreich)

Kenne das von einer Bekannten, da gab es 15 identische Ausweise: 14 für die jeweiligen Eigentümer und einen für die Verwaltung.

In einem anderen Fall hatte die Verwaltung beim Berater ein Duplikat angefordert.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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