Immobilie Grundbucheintrag und Scheidung.

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
max999
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie Grundbucheintrag und Scheidung.

Angenommen während der Ehe wird eine Immobilie gekauft, diese hat einen wert von 100.000 € Grundbucheintrag 30/70. Wie ist es nach der Scheidung, bekommt dann der eine 30.000€ und der andere 70.000€ vom Verkaufswert? Oder bekommt dann trotzdem jeder 50.000€ (50/50) da man verheiratet ist?
Ich Frage, da einer mehr Eigenkapital (Anfangskapital) hat als der andere und ob man das so regeln kann ?

Sollte es zu einer Scheidung kommen, soll jeder sein Anfangskapital wieder bekommen. wie regelt man sowas?

Danke!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wenn die Ehe der Zugewinngemeinschaft unterliegt, dann ist das im Endeffekt vollkommen egal, ob das während der Ehe erworbene Grundstück 100/0, 30/70 oder 0/100 eingetragen wird. Das Grundstück geht zum Stichtag mit dem dann geltenden Verkehrswert und dem jeweiligen Anteil in das jeweilige Endvermögen ein. Die Differenz des Vermögenszuwachses der Ehepartner wird hälftig ausgeglichen. Und damit partizipieren beide Ehepartner im Prinzip hälftig an der Immobilie.

Im Außenverhältnis bleibt die Aufteilung jedoch erst mal bestehen, so lange bis der Grundbucheintrag geändert wird.

Will man die Immobilie vom Zugewinn ausschließen, dann muss man dies ehevertraglich regeln. Man kann beispielsweise den Güterstand der Ehe ändern. Ein solcher Vertrag bedarf aber der notariellen Beurkundung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
max999
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe ich das richtig:

Wir haben eine Zugewinngemeinschaft:

Anfangskapital am Tag der Ehe:
Mann 30.000
Frau 20.000

Wert Immobilie 100.000

Grundbucheintrag zb. 40/60, 50/50 oder 10/90 jeder bekommt unabhängig vom Grundbucheintrag sein Anfangsvermögen 30.000 bzw. 20.000 zurück, Zugewinn 50.000, davon bekommt jeder 25.000

Zum Schluss hat der:
Mann 55.000
Frau 45.000

Ist das Richtig ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Nö. Du rechnest falsch.

Das Anfangsvermögen ist 30.000 und 20.000

Das Endvermögen ist z.B. 70.000 und 80.000

Jetzt bildest du für jeden Ehepartner die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen: 40.000 und 60.000

Nun bildest du die Differenz: 20.000

Wer mehr hat, gleicht dem anderen die Häfte aus. In diesem Fall zahlt die Ehefrau an den Ehemann 10.000.

Alles klar ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
max999
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay aslo:
Grundbucheintrag 20/80

Mann (80% Grundbucheintrag) anfangskapital 100.000
Frau (20% Grundbucheintrag) anfangskapital 50.000

Haus für 300.000 verkauft

Mann 240.000
Frau 60.000

Differenz zum anfangskapital:

Mann 140.000
Frau 10.000

Differenz 130.000÷2 =65.000

Mann 175.000
Frau 125.000

Richtig ?



-- Editiert von max999 am 01.03.2018 16:15

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von max999):
Richtig ?


Jawoll, jetzt bin ich zufrieden.

Und nun rechne das Ganze mal mit einer anderen Grundbucheintragung etwa 50/50 durch ... und siehe da, wie durch Zauberhand haben die beiden nach dem Zugewinnausgleich auch dann das Endergebnis 175.000 / 125.000.

Warum ist das so ? Ganz einfach: Mann und Frau erwerben die Immobilie für 100.000 + 50.000 = 150.000 Euronen. Dann verkaufen sie die Hütte für 300.000 Euro und machen dabei also einen Gewinn von 150.000 Euro.

Die Idee der Zugewinngemeinschaft ist es, denn "Ertrag der Ehe" hälftig zu teilen. Also kriegen beide 75.000 Euro vom Gewinn ab.

Tja und 100.000 + 75.000 = 175.000 (Mann) und 50.000 + 75.000 = 125.000 (Frau)

So ist das Rechenverfahren "gestrickt". Also, alles elementare Mathematik ! :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
max999
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn man während der ehe eine immobilie kauf und sich der Mann zu 100 % ins Grundbuch schreiben lässt. Dann würde die Frau keinen Cent vom Verkauf des hauses bekommen auch wenn man in eine zugewinngemeinschaft lebt, auch nicht ihre 50%, sehe ich das richtig ???

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Nein, das siehst du nicht richtig !

Der Ertrag der Ehe wird durch den Zugewinnausgleich hälftig geteilt. So steht es doch in meinem Beitrag.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
max999
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wenn mein anfangsvermögen 300.000 waren und ich das Geld genommen habe um das Haus zu kaufen und ich zu 100% im grundbuch stehe. Und das Haus dann auch wieder für 300.000 verkauft wird. Dann würde sie nichts bekommen ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Max.

wenn nur das Haus vorhanden ist, würde sie in deinem Beispiel nicht bekommen.

Du müsstet aber die 300000€ Anfangsvermögen zum Stichtag ( Hochzeitstag) nachweisen.

edy

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen