Angenommen während der Ehe wird eine Immobilie gekauft, diese hat einen wert von 100.000 € Grundbucheintrag 30/70. Wie ist es nach der Scheidung, bekommt dann der eine 30.000€ und der andere 70.000€ vom Verkaufswert? Oder bekommt dann trotzdem jeder 50.000€ (50/50) da man verheiratet ist?
Ich Frage, da einer mehr Eigenkapital (Anfangskapital) hat als der andere und ob man das so regeln kann ?
Sollte es zu einer Scheidung kommen, soll jeder sein Anfangskapital wieder bekommen. wie regelt man sowas?
Danke!
Immobilie Grundbucheintrag und Scheidung.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn die Ehe der Zugewinngemeinschaft unterliegt, dann ist das im Endeffekt vollkommen egal, ob das während der Ehe erworbene Grundstück 100/0, 30/70 oder 0/100 eingetragen wird. Das Grundstück geht zum Stichtag mit dem dann geltenden Verkehrswert und dem jeweiligen Anteil in das jeweilige Endvermögen ein. Die Differenz des Vermögenszuwachses der Ehepartner wird hälftig ausgeglichen. Und damit partizipieren beide Ehepartner im Prinzip hälftig an der Immobilie.
Im Außenverhältnis bleibt die Aufteilung jedoch erst mal bestehen, so lange bis der Grundbucheintrag geändert wird.
Will man die Immobilie vom Zugewinn ausschließen, dann muss man dies ehevertraglich regeln. Man kann beispielsweise den Güterstand der Ehe ändern. Ein solcher Vertrag bedarf aber der notariellen Beurkundung.
Verstehe ich das richtig:
Wir haben eine Zugewinngemeinschaft:
Anfangskapital am Tag der Ehe:
Mann 30.000
Frau 20.000
Wert Immobilie 100.000
Grundbucheintrag zb. 40/60, 50/50 oder 10/90 jeder bekommt unabhängig vom Grundbucheintrag sein Anfangsvermögen 30.000 bzw. 20.000 zurück, Zugewinn 50.000, davon bekommt jeder 25.000
Zum Schluss hat der:
Mann 55.000
Frau 45.000
Ist das Richtig ?
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Nö. Du rechnest falsch.
Das Anfangsvermögen ist 30.000 und 20.000
Das Endvermögen ist z.B. 70.000 und 80.000
Jetzt bildest du für jeden Ehepartner die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen: 40.000 und 60.000
Nun bildest du die Differenz: 20.000
Wer mehr hat, gleicht dem anderen die Häfte aus. In diesem Fall zahlt die Ehefrau an den Ehemann 10.000.
Alles klar ?
Okay aslo:
Grundbucheintrag 20/80
Mann (80% Grundbucheintrag) anfangskapital 100.000
Frau (20% Grundbucheintrag) anfangskapital 50.000
Haus für 300.000 verkauft
Mann 240.000
Frau 60.000
Differenz zum anfangskapital:
Mann 140.000
Frau 10.000
Differenz 130.000÷2 =65.000
Mann 175.000
Frau 125.000
Richtig ?
-- Editiert von max999 am 01.03.2018 16:15
ZitatRichtig ? :
Jawoll, jetzt bin ich zufrieden.
Und nun rechne das Ganze mal mit einer anderen Grundbucheintragung etwa 50/50 durch ... und siehe da, wie durch Zauberhand haben die beiden nach dem Zugewinnausgleich auch dann das Endergebnis 175.000 / 125.000.
Warum ist das so ? Ganz einfach: Mann und Frau erwerben die Immobilie für 100.000 + 50.000 = 150.000 Euronen. Dann verkaufen sie die Hütte für 300.000 Euro und machen dabei also einen Gewinn von 150.000 Euro.
Die Idee der Zugewinngemeinschaft ist es, denn "Ertrag der Ehe" hälftig zu teilen. Also kriegen beide 75.000 Euro vom Gewinn ab.
Tja und 100.000 + 75.000 = 175.000 (Mann) und 50.000 + 75.000 = 125.000 (Frau)
So ist das Rechenverfahren "gestrickt". Also, alles elementare Mathematik !
Also wenn man während der ehe eine immobilie kauf und sich der Mann zu 100 % ins Grundbuch schreiben lässt. Dann würde die Frau keinen Cent vom Verkauf des hauses bekommen auch wenn man in eine zugewinngemeinschaft lebt, auch nicht ihre 50%, sehe ich das richtig ???
Nein, das siehst du nicht richtig !
Der Ertrag der Ehe wird durch den Zugewinnausgleich hälftig geteilt. So steht es doch in meinem Beitrag.
Aber wenn mein anfangsvermögen 300.000 waren und ich das Geld genommen habe um das Haus zu kaufen und ich zu 100% im grundbuch stehe. Und das Haus dann auch wieder für 300.000 verkauft wird. Dann würde sie nichts bekommen ?
Hallo Max.
wenn nur das Haus vorhanden ist, würde sie in deinem Beispiel nicht bekommen.
Du müsstet aber die 300000€ Anfangsvermögen zum Stichtag ( Hochzeitstag) nachweisen.
edy
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