Hemmung der Widerrufsfrist

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go377701-95
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Hemmung der Widerrufsfrist

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Onlinebestellung am 01.07.
Lieferung am 04.07
Reklamation über Komplettdefekt am 04.07
Rücksendung an Händler am 05.07
Neulieferung am 12.07
Widerruf am 22.07

Ergebnis: Widerruf wird nicht akzeptiert, da die Lieferung am 04.07 erfolgte und der letzte Tag der Widerrufsfrist der 19.07. sein soll.

Frage:
Handelt der Händler gesetzeskonform?

Gruß,
ein Nutzer

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es ist keine Hemmung der Widerrufsfrist erkennbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ganz so eindeutig sehe ich das nicht. Wenn die Ware sofort nach Eintreffen reklamiert wird, z.B. weil sie sichtbar beschädigt ist oder nicht dem entspricht, was bestellt wurde, dann könnte man auch argumentieren dass die Leistung noch gar nicht angenommen wurde - in diesem Falle würde dann die Frist erst nach Annahme der zweiten Lieferung laufen. Sicher bin ich mir aber keineswegs.

Daher auch die Frage: Um was für Ware geht es denn? Man hatte ja nach Eintreffen der zweiten Lieferung noch 5 Tage Zeit, haben die nicht ausgereicht um das Produkt zu prüfen?

-- Editiert von fm89 am 26.07.2017 08:27

0x Hilfreiche Antwort

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