Hausbau - Dixi Toilette

24. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)
Hausbau - Dixi Toilette

Hallo Zusammen,

vielleicht hat einer von euch schon mal Erfahrungen mit Hausbau und Bauträger gemacht.
Mich interessiert aktuell ein bestimmter Punkt im Vertrag.
Das Dixi Klo wurde laut Vertrag für einen Betrag X für 12 Wochen angeboten und von uns so (gesamtheitlich) angenommen.
Das Klo selbst stand aber nach den 12 Wochen noch weitere 25 Wochen. Ist dadurch, dass wir nicht gesagt haben "kann weg" bzw der Bauträger nicht nachgefragt hat "sollen wir vertraglich verlängern?" eine automatische Verlängerung und unsererseits Akzeptanz entstanden? Es wurde von den nachfolgenden (auch Bauträger-seitigen) Handwerkern natürlich noch benutzt und wir haben dann bei Einzug gesagt, es soll abgeholt werden (ist dann auch passiert).
Es handelt sich um einen eher kleinen Posten, es interessiert mich dennoch, ob auch in solchen Fällen, wo eine konkrete Menge (12 Wochen) genannt wird eine automatische Verlängerung eintritt. Man könnte ja quasi als Bauträger auch sagen: Es handelt sich nicht um einmalige 12 Wochen, sondern um "solange wie nötige" 12 Wochen.
Wie seht ihr das?

Ansonsten auch einen schönen Tag an alle fleißigen Leser und Kommentatoren (hier ist SONNE!!!)

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Grundsätzlich wäre eine automatische Verlängerung möglich.

Näheres dazu sollte eigentlich in den vertraglichen Vereinbarungen stehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Näheres dazu sollte eigentlich in den vertraglichen Vereinbarungen stehen

Und wenn da nix steht, auch nicht am Ende so nach dem Motto "wenn klar ist dass irgendwas vielleicht auch länger als vereinbart benötigt wird, dann ist eine automatische Verlängerung impliziert solange nichts gegenteiliges vermeldet wurde"? Will sagen: Sowas steht da nicht. 12 Wochen Dixi, Kosten XXX,-
Ist natürlich moralisch fraglich, ob man den BT da aufs Kreuz legen will und argumentiert, du hättest Bescheid sagen müssen dasss das mehr kostet. Aber ich wiederum hätte mich ja auch selbst um Ersatz kümmern können (der im Übrigen ein wenig günstiger gewesen wäre, nur dann hätte ich eben selbst bestellen müssen). Aber letztlich pocht der ja auch auf den Vertrag wenns drum geht für ihn einen Vorteil zu erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Therese):
12 Wochen Dixi, Kosten XXX,-

Ich sehe das so:
Dann wäre das auch nur für 12 Wochen angemietet.
Wenn die dann nicht in der Lage sind den Terminkalender richtig zu bedienen ist das deren Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
§ 545 BGB

Und das Ding greift pauschal bei jedem? Mag ja sein, dass die Verlängerung zwischen BT und Dixie sich stillschweigend verlängert. Aber warum sollte das mein Problem sein, wenn in meinem Vertrag 12 Wochen stehen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen