Hallo,
in der Privatinsolvenz wurde die Restschuldbefreiung
erteilt,da kein Gläubiger seine Forderung vor dem Insolvenzgericht angemeldet hat.
Nun möchte aber ein ehem. Gläubiger ( Kontopfändung ) wissen, was die Gründe für die vorzeitige Restchulbefreiung sind.
Hat aber seine Forderung seinerzeit nicht bei Insolvenzgericht angemeldet.
Hat er ein Recht darauf dies zu erfahren oder soll man diesen Wunsch ignorieren. ?
Danke für Info.
Gründe für die Restschuldbefreiung
6. November 2016
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Frage vom 6. November 2016 | 12:28
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Gründe für die Restschuldbefreiung
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#1
Antwort vom 6. November 2016 | 22:28
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Da braucht es keine Befragung des Gerichts. Wenn keine Gläubiger ihre Forderungen zur Tabelle anmelden, dann wird dem Schuldner auf entsprechenden Antrag die vorzeitige RSB erteilt.
War halt sehr blöd von den Gläubigen nicht anzumelden.
#2
Antwort vom 6. November 2016 | 23:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120331 Beiträge, 39875x hilfreich)
ZitatHat er ein Recht darauf dies zu erfahren :
Meines Wissen nach nicht.
Zitatoder soll man diesen Wunsch ignorieren. ? :
Würde ich so machen.
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