Gründe für die Restschuldbefreiung

6. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
stonemouse
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Gründe für die Restschuldbefreiung

Hallo,

in der Privatinsolvenz wurde die Restschuldbefreiung erteilt,da kein Gläubiger seine Forderung vor dem Insolvenzgericht angemeldet hat.
Nun möchte aber ein ehem. Gläubiger ( Kontopfändung ) wissen, was die Gründe für die vorzeitige Restchulbefreiung sind.
Hat aber seine Forderung seinerzeit nicht bei Insolvenzgericht angemeldet.

Hat er ein Recht darauf dies zu erfahren oder soll man diesen Wunsch ignorieren. ?

Danke für Info.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da braucht es keine Befragung des Gerichts. Wenn keine Gläubiger ihre Forderungen zur Tabelle anmelden, dann wird dem Schuldner auf entsprechenden Antrag die vorzeitige RSB erteilt.

War halt sehr blöd von den Gläubigen nicht anzumelden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von stonemouse):
Hat er ein Recht darauf dies zu erfahren

Meines Wissen nach nicht.



Zitat (von stonemouse):
oder soll man diesen Wunsch ignorieren. ?

Würde ich so machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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