Hallo,
Mein Arbeitsvertrag sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor, jedoch ist dort nicht angegeben "zum Monatsende". Gilt in diesem Fall die Kündigunsfrist genau wie bei einer gesetzlichen Kündigungsfrist entweder vor dem 15. Monatstag/zum Monatsende oder lediglich zum Monatsende?
Konkret: ich würde gerne so schnell wie möglich die Stelle wechseln. Mein Arbeitsvertrag sieht 3 Monate Kündigungsfrist vor, allerdings ist NICHTS bzgl "zum Monatsende" oder ähnlichem vermerkt. Angenommen ich kündige am Montag den 13.11., tritt meine Kündigung dann für den 15.02 in Kraft da ich vor dem 15. gekündigt habe, oder erst für den 28.02?
Ich habe diesbezüglich keine Informationen gefunden, nur über die gesetzliche Kündigungsfrist die 4 Wochen entspricht..
Eine zweite Frage: FALLS dies zum 15. gehen würde, muss ich dann am 14.11 das Kündigungsschreiben vorlegen oder ist der 15.11 noch früh genug?
Danke für eure Hilfe!
Gilt bei 3 monatiger Kündigungsfrist auch der 15./oder Monatsende?
10. November 2017
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Frage vom 10. November 2017 | 18:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gilt bei 3 monatiger Kündigungsfrist auch der 15./oder Monatsende?
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#1
Antwort vom 10. November 2017 | 19:09
Von
Status: Weiser (17380 Beiträge, 6471x hilfreich)
Wenn dein Arbeitsvertrag eine vom Gesetz abweichende Kündigungsfrist vorsieht, gilt genau das, was im Vertrag steht. 3 Monate Kündigungsfrist würde ich demnach auch exakt taggenau verstehen wollen. Also 13. 11. zu 13. 02. beispielshalber.
#2
Antwort vom 10. November 2017 | 20:03
Von
Status: Weiser (17380 Beiträge, 6471x hilfreich)
/// Kündigungsschreiben vorlegen
Zur Zustellung: Wenn du 'vorlegen' schreibst und tatsächlich die persönliche Übergabe meinst, geht/ginge es auch am Montag noch fristgerecht. Bei allen anderen Zustelloptionen muss man großzügiger kalkulieren, selbst beim Briefeinwurf gilt der Brief erst am nächsten Tag als zugestellt.
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