Guten Tag, folgender Fall:
Herr M. kauft von Herrn R.welcher gewerblicher Händler ist ein gebrauchtes Fahrzeug. Der Kauf wird vertraglich festgehalten.
Nach 3 Tagen stellt M einen Mangel fest und teilt dies R mit, welcher darauf hin eine Einmalzahlung in Höhe von 150€ anbietet. Im Gegenzug fordert R eine Verzichtserklärung von M auf sämtliche Gewährleistungsansprüche. M stimmt zu, ihm sind zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Mängel bekannt!
Nachdem M nun das Fahrzeug reparieren lassen möchte werden weitere erhebliche Mängel entdeckt. Sie sind so schwerwiegend dass das KFZ nicht mehr benutzt werden kann.
M fordert nun schriftlich, mit zweiwöchiger Frist per Zustellnachweis Nachbesserung von R doch dieser beruft sich auf die Verzichtserklärung von M und lässt die Frist verstreichen.
Kann M rechtlich gegen R vorgehen, und ist die geschlossene Vereinbarung rechtskräftig?
Gewährleistungsverzicht nach Einmalzahlung
23. September 2017
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Frage vom 23. September 2017 | 16:54
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsverzicht nach Einmalzahlung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 23. September 2017 | 19:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Das ist nun der dritte Beitrag zu dem gleichen Thema.
Eine besondere Art der Langeweile oder haben die anderen Antworten nicht gefallen?
Und jetzt?
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