Gemeinsames Sorgerecht - Muss Kindsvater Urlaub ankündigen?

15. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bhalian
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gemeinsames Sorgerecht - Muss Kindsvater Urlaub ankündigen?

Hallo zusammen,

Zur Ausgangssituation: Beide Jungs (7 und 11 Jahre) leben bei der Mutter. Alle 14 Tage ist ein Papawochenende, beide Eltern haben gemeinsames Sorge- und Umgangsrecht. An einem regulären Papawochenende holt der Kindsvater die Jungs ab, und fährt anschließend, ohne die Kindsmutter darüber zu informieren, mit Ihnen und anderen Verwandten seinerseits an die Ostsee (ca. 300 KM entfernt) und übernachtet dort mit den Kindern. Kurz vor dem Abholen verlangt er, dass die Kinder bitte wettergerecht angezogen sein sollen, da er sie zu Fuß abholt und es kalt draußen sei (Wohnort Potsdam - Brandenburg).

Meine Frage zu oben genannten Sachverhalt: Ist der Kindsvater verpflichtet, die Mutter im Vorhinein über diesen Urlaub zu informieren? Es geht nicht zwingend um die Einwilligung eines solchen Urlaubs (den Kindern sei jeder Urlaub absolut gegönnt). Es uns vielmehr um die Tatsache, dass die Kindsmutter nicht darüber bescheid wusste, wo sich ihre Kinder aufhalten. Auch hatte sie keinerlei Chance, den Kindern passende, wetterbedingte Kleidung für die Ostsee (im Winter - es schneite wohl) mitzugeben. Die Jungs waren erst kürzlich genesen von einem grippalen Infekt.

In einigen Foren konnte man bereits grob herauslesen, dass es sich ggf. hier rechtlich gesehen um Kindesentführung handeln könnte, da sich der Vater damit strafbar gemacht hat. Die Mutter müsse wohl über solche Urlaube informiert werden, da diese nicht zum täglichen, geregelten Ablauf gehören.

Wir haben mit dem städtischen Jugendamt telefoniert, diese machten, wie leider so oft, den Eindruck, als ob sie eher Konflikt ausweichend reagieren, und die Tatsache abbügeln, oder runterspielen würden.

Sowohl der Kindsvater, als auch der Großvater (der mit dabei war) hatten wenige Tage zuvor (der Kindsvater sogar am selben Tag) telefonischen Kontakt mit der Mutter. Es wurde zu keinem Zeitpunkt über diesen Urlaub informiert, nicht einmal im Nachhinein wurde darüber ein Wort verloren. Lediglich die Kinder berichteten vom Urlaub, und darüber, wie sehr sie dort gefroren hatten. Zudem wollten die Kinder laut deren Aussage auch erst gar nicht mit in den Urlaub.

Über eine sachliche, objektive Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bhalian,

m.E. ist ein Wochenendurlaub eine alltägliche Sache.

Warme Kleidung von der Mutter nützt nicht, wenn die gepackte Tasche dann zu Hause stehen bleibt ( weil vergessen).

edy


3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bhalian
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

eben das dies zu einer alltäglichen Sache gehört, da bin ich mir doch sehr unsicher.
Weil darin keinerlei Regelmäßigkeit erkennbar ist.

Zu deiner Annahme, mit der warmen Kleidung, kann ich deine Gedanken nicht ganz nachvollziehen, warum sollte, wenn die Mutter eine gepackte Tasche den Kindern mitgibt, diese vergessen werden. Diese Argumentation ist eine seltsame Annahme und ist nicht lösungsorientiert.

Dennoch danke für deine Antwort.
Viele Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ein Wochenendausflug ist eine Entscheidung des täglichen Lebens. Sogar eine Urlaubsreise ist es, wenn sie nicht gerade in den Gaza-Streifen geht. Ob es ein guter Stil ist, nicht richtig zu informieren, das ist eine menschliche, keine juristische Frage.

Im Augenblick ist es doch überall kalt, da muss man seine Kids doch auch im Binnenland warm anziehen, wenn sie raus gehen. Und der Vater hatte zusätzlich noch darauf hingewiesen, dass die Kids warm angezogen sein sollten. Also alles im grünen Bereich.

Es liegt weder eine Kindsentziehung noch eine Entführung vor, was ein Quatsch. Einfach mal ins StGB schauen, da steht alles drinne.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Absolut treffend zusammengefasst.

Und mit Sorgerecht hat das Ganze absolut nichts zu tun, weil es sich hier um planmäßigen Umgang handelt. Die Ausgestaltungs des Umgangsrechts obliegt allein dem Elternteil.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

um es mal ganz einfach auszudrücken, es war ein Papawochenende und nicht ein Papawochenende mit Mamma muss ständig über alles informiert werden Wochenende!!!

Zitat:
Meine Frage zu oben genannten Sachverhalt: Ist der Kindsvater verpflichtet, die Mutter im Vorhinein über diesen Urlaub zu informieren?
Nö!

Zitat:
In einigen Foren konnte man bereits grob herauslesen, dass es sich ggf. hier rechtlich gesehen um Kindesentführung handeln könnte
Nicht mal im geringsten!

Zitat:
Wir haben mit dem städtischen Jugendamt telefoniert
Und Diese absolut irrelevant wieder in irgendwas hineingezogen, wo die nun wirklich nichts machen müssen.

Zitat:
Zudem wollten die Kinder laut deren Aussage auch erst gar nicht mit in den Urlaub.
Ich denke mal, dass wird es letzendlich sein, was ich so an der Sache im gesammten aufregt.
Du musst den Kids eines beibringen: Willkommen im Leben, es läuft nicht immer alles so wie man es gerne hätte. Am Papawochenende hat nunmal auch NUR der Papa das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Solange bis die beiden nicht 18 Iahre alt sind, hat einfach der Papa an den besagten Wochenenden das Bestimmungsrecht. Natürlich wäre es schön, auf die Wünsche der Beiden mit einzugehen, aber am Ende sind diese nun halt mal nicht ausschlaggebend, dass ist es einfach...

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
In einigen Foren konnte man bereits grob herauslesen, dass es sich ggf. hier rechtlich gesehen um Kindesentführung handeln könnte, da sich der Vater damit strafbar gemacht hat. Die Mutter müsse wohl über solche Urlaube informiert werden, da diese nicht zum täglichen, geregelten Ablauf gehören.


In Foren liest man alles mögliche, auch viel Unsinn (siehe oben).

Zitat:
Wir haben mit dem städtischen Jugendamt telefoniert, diese machten, wie leider so oft, den Eindruck, als ob sie eher Konflikt ausweichend reagieren, und die Tatsache abbügeln, oder runterspielen würden.


Völlig zurecht, denn wie wirdwerden schon schreibt, ist das kein rechtliches, sondern ein zwischenmenschliches Problem.

Kann es sein, dass die Mutter eher überkontrolliert und der Vater deshalb einfach mal ohne Ankündigung sein Recht genutzt hat, das WE nach seiner Wahl zu gestalten? Manche Mütter halten sich für den wichtigeren Part des Elternseins, aber das sind sie nicht. So wie der Vater der Obhut der Mutter vertrauen muss, muss die Mutter das umgekehrt auch - selbst wenn das Risikodenken unterschiedlich ist.

Vor allem: Den Kindern zuliebe hier kein Fass aufmachen!

2x Hilfreiche Antwort

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