Gebrauchtwagenkauf, Mangel am Fahrzeug am ersten Tag entdeckt - Gewährleistung?

10. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alwi89
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 7x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf, Mangel am Fahrzeug am ersten Tag entdeckt - Gewährleistung?

Hallo zusammen,

ein Freund von mir hat sich einen gebrauchten Wagen mit knapp 150.000km gekauft. Es handelt sich um einen Leasingrückläufer mit Baujahr 2014, welcher den letzten Service/Inspektion im April 2017 hatte inkl. HU/AU und stets beim Händler fristgerecht gewartet wurde (Historie nachvollziehbar).
Der gewerbliche Verkäufer unterschrieb den Kaufvertrag, welcher dem Käufer absolute Mängelfreiheit des Fahrzeuges bescheinigte.

Beim Fahrzeug handelt es sich um eine "Allroad" Version des Audi A6, welche mit Luftfederung ab Werk ausgeliefert wird.
Bei der Probefahrt (welche nur in 1 Fahrzeughöhe stattgefunden hat) erschien der Wagen mangelfrei, der Kaufbetrag wurde bezahlt, das Auto mit nach Hause genommen.

Am ersten Tag nach dem Kauf wurden nun im alltäglichen Gebrauch (Fahrt zum Wocheneinkauf) auch andere Fahrwerkhöhen des Luftfahrwerks ausprobiert und leider musste mein Freund feststellen, dass die Hinterachse, vermutlich ein Dämpfer, in dieser Fahrwerkseinstellungen dauerhaft Geräusche verursacht und dementsprechend ausgetauscht werden müsste.

1. Mündliche, als auch schriftliche Bestätigung des Händlers, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Übergangs mangelfrei ist, liegen nachweislich vor. Könnte man hier von einer vorsätzlichen Täuschung des Händlers ausgehen, da ein Dämpfer nicht auf der Heimfahrt kaputtgehen kann?

2.Würde ein zu ersetzender Dämpfer (in diesem Fall müssten beide der Hinterachse gewechselt werden -> ca. 1.300 EUR Kosten), welcher unmittelbar nach dem Kauf Probleme macht unter die gesetzl. Gewährleistung fallen? Und demzufolge:

3. Wer müsste nun für die Reparatur des Mangels aufkommen?

4. Gesetzt dem Fall, dass der Händler für die Mangelbeseitigung zuständig ist: Müsste mein Freund die 450km zum Händler fahren um den Wagen dort zur Reparatur abzugeben? Müsste diese Überführungskosten der Händler tragen?

Danke für eurer Feedback!

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Alwi89):
da ein Dämpfer nicht auf der Heimfahrt kaputtgehen kann?

Stimmt, weis ja jeder das die nur an Ostern und Weihnachten kaputtgehen ...



Zitat (von Alwi89):
Würde ein zu ersetzender Dämpfer (in diesem Fall müssten beide der Hinterachse gewechselt werden -> ca. 1.300 EUR Kosten), welcher unmittelbar nach dem Kauf Probleme macht unter die gesetzl. Gewährleistung fallen?

Nö. Denn die Gewährleistung wurde vor über 15 Jahren abgeschafft.
Aber der Mangel könnte unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fallen. Oder auch nicht, wenn das ganz normaler Verschleiß ist.

In den ersten 6 Monaten hat man im übrigen Glück, da muss in solchen Fällen der Verkäufer den Beweis antreten, das es kein Fall für die gesetzliche Sachmängelhaftung ist.

Wenn ihm das aber gelingt, dann hätte man Pech gehabt.



Zitat (von Alwi89):
Wer müsste nun für die Reparatur des Mangels aufkommen?

Kommt darauf an, ob gesetzliche Sachmängelhaftung oder nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Könnte man hier von einer vorsätzlichen Täuschung des Händlers ausgehen
Nein.
Zitat:
da ein Dämpfer nicht auf der Heimfahrt kaputtgehen kann
Wieso nicht? Natürlich geht das!

Bei 150TKM kann das ganz normaler Verschliess sein, der dann zu Euren Lasten geht.

Zitat:
Würde ein zu ersetzender Dämpfer (in diesem Fall müssten beide der Hinterachse gewechselt werden -> ca. 1.300 EUR Kosten)
Falsch!!! Es MÜSSEN nicht beide Dämpfer gewechselt werden! Man macht das meisst nur, wegen der wirtschaftlichkeit, da der andere Dämpfer meisst nicht viel länger hält, aber ein muss ist das nicht!

Sollte das ganze unter die Sachmängelhaftung fallen, genügt es wenn der Händler nur den betroffenen Dämpfer wechselt! Für diesen Wechsel kann er dann auch ohne weiteres einen gebrauchten Dämpfer nutzen, auf einen neuen hast du keinen Anspruch...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Alwi89):
Könnte man hier von einer vorsätzlichen Täuschung des Händlers ausgehen, da ein Dämpfer nicht auf der Heimfahrt kaputtgehen kann?

Nö, man sollte mal andere Audifahrer fragen, das haben solche Teile an sich.
Zitat (von Alwi89):
.Würde ein zu ersetzender Dämpfer (in diesem Fall müssten beide der Hinterachse gewechselt werden

Bei der Sachmängelhaftung darf ein gebrauchter Dämpfer verbaut werden, wie schon andere geschrieben. Und nie beide Dämpfer zusammen.
Zitat (von Alwi89):
Müsste mein Freund die 450km zum Händler fahren um den Wagen dort zur Reparatur abzugeben? Müsste diese Überführungskosten der Händler tragen?

Nö, das Auto wurde ja auch dort gekauft, also wird man es dem Händler wieder zur Verfügung stellen müssen.

Wurde denn keine Garantieversicherung abgeschlossen?
Hier hätte man zwar eine SB, jedoch spart man sich die Anfahrt zum Händler, also Reparatur vor Ort in der Fachwerkstatt, und man bekommt Neuteile, es reicht da aus die Diagnose der Werkstatt, das man beide wechseln müsste. In dem Fall hätte man dann für die nächsten 100.000 km die Sicherheit, das nicht in 8 Monaten die nächste Dämpfereinheit kaputt geht (was durchaus normal und Verschleiß ist). Wenn solch eine Garantieversicherung dabei ist, sollte man jedoch den Umfang erst mal anschauen, ob die Dämpfer mit dabei sind.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Wenn der Fall jedoch wirklich unter die Sachmängelhaftung (ich provoziere diesmal nicht mit der Verwendung des Begriffs "Gewährleistung" :D) fällt, sind allerdings auch die Transportkosten vom Händler zu tragen. Das kann auch die Pflicht zum Vorschuss umfassen.

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