Führerschein mit Auflagen?

20. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Silke72
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein mit Auflagen?

Hallo!
Meine Frage, ist es ungewöhnlich eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis allerdings mit Auflagen zu bekommen? ( z.B. gesundheitlicher Natur) oder als gäbe es sonst noch für eventuelle Auflagen die denkbar wären?
Danke für Eure Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von Silke72):
Meine Frage, ist es ungewöhnlich eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis allerdings mit Auflagen zu bekommen?
Nö, es ist völlig normal einen Führerschein mit Auflagen zu bekommen. Das betrifft Millionen von Menschen alleine hier in Deutschland. Bei mir ist. z.B. die Auflage eingetragen, dass ich eine geeignete Sehhilfe tragen muss.

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#2
 Von 
Silke72
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Silke72):
Meine Frage, ist es ungewöhnlich eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis allerdings mit Auflagen zu bekommen?
Nö, es ist völlig normal einen Führerschein mit Auflagen zu bekommen. Das betrifft Millionen von Menschen alleine hier in Deutschland. Bei mir ist. z.B. die Auflage eingetragen, dass ich eine geeignete Sehhilfe tragen muss.

Danke für deine Antwort. Bei mir ist es in diesem Fall Diabetes und Bluthochdruck da habe ich mich gefragt wie bzw wo das dann vermerkt würde?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Ich verstehe nicht was du meinst. Im Führerschein wird sicherlich nicht eingetragen werden, dass du Diabetes oder Bluthochdruck hast.

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#4
 Von 
Silke72
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich verstehe nicht was du meinst. Im Führerschein wird sicherlich nicht eingetragen werden, dass du Diabetes oder Bluthochdruck hast.

Ja aber ich soll einmal im Jahr ein ärztliches Attest laut Gutachter, der FSST vorlegen. Das würde mich interessieren wie das Vermerkt wird, legt sich die FSST das auf Termin und erinnert mich oder aber wird der FS gar zeitlich begrenzt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Man wird ein Schreiben erhalten, das man jährlich bis spätestens Nachweise über dies und das zu erbringen hat.
Daran denken muss man in der Regel selber.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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