Frage zum Unterschied Vormundschaft und Sorgerecht

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)
Frage zum Unterschied Vormundschaft und Sorgerecht

Tag,
ich habe nicht das passende forum gefunden daher sonst verschieben.
es geht um folgendes.
Kinder lebt seot 7 jahren bei pflegeeltern es gab auch irgendwann mal einen gerichtstermin darünber weil die eltern das nicht wollten.
leider sind unterlagen von 7 jahren nun verschwunden.
es geht um folgendes. ich soll nachfragen was der unterschied hzwischen einem vormund und einem sorgeberechtigtem iost oder ob man das auch nur teilweise sein kann.
es geht darum, das die eltern in die pflegeakte des kindes von der kasse schauen möchten, krankenkasse sagt aber, dass nur der vormund dies kann.
die eltern haben aber noch das sorgerecht, also alles was anträge oder nicht so wichtige operationen anbelangt müssen von den eltern unterschrieben werden selbst die zeugnisse.
das aufenthaltsbestimmungsrecjht das ist klar liegt beim amt/pflegeeltern...., nur wie sieht es wirklich mit vormundschaft/sogerecht aus?

-- Editiert von Moderator am 07.12.2017 12:33

-- Thema wurde verschoben am 07.12.2017 12:33

-- Editiert von Moderator am 07.12.2017 14:12

-- Thema wurde verschoben am 07.12.2017 14:12

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Hier findest du eine Definition:

http://www.pflegeelternrecht.de/pf/vormundschaft.php

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nachdem wir alles x mal teilweise täglich durchkauen müssen, obwohl die Fragen schon bis zum Erbrechen beantwortet sind, bin ich ja mal richtig froh, wenn neue Fragen kommen. Danke Dir!

Also, ich bemühe mich mal, den Unterschied auf das wesentliche zu beschränken, nicht auf Feinheiten einzugehen. Es gibt immer Ausnahmen, also nur das Grundsätzliche, und dann kannst Du auf den Punkt nachfragen.

Sorgerecht und Vormundschaft beziehen sich nur auf minderjährige Kinder. Zum Sorgerecht für sein Kind kommt man entweder durch Gesetz quasi automatisch (Geburt), durch Zuweisung durch Gericht oder bei nichtehelichen Kindern auch durch Einigung beim Jugendamt. Sorgerecht ist ein Puzzle. Es besteht aus vielen Einzelteilen, die auch teilweise unterschiedlich zugewiesen werden können. Z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat nur Elternteil A, den Rest beide Elternteile. Die Idee dahinter ist, dass die grundgesetzlich geschützten Elternrechte nur so wenig wie erforderlich eingeschränkt werden sollen. Wenn also ein Elternteil nicht in der Lage ist, über den Aufenthalt des Kindes vernünftig zu entscheiden, aber gut die Gesundheitsfürsorge betreiben kann, dann soll er letztere auch behalten.

Die Vormundschaft ist anders strukturiert. Das ist eher ein "all in one" Paket. Auch da kann etwa die Vermögenssorge rausgenommen werden (Kind ist wahnsinnig wohlhabend, Vollwaise, der Vormund muss nicht in der Lage sein, das Vermögen optimal zu verwalten, das tut dann jemand anderes), aber ansonsten regelt er alles. Die klassische Variante bei Waisenkindern oder aber bei Kindern von minderjährigen Müttern, wobei in letzteren Fällen die Vormundschaft automatisch erlischt, wenn die Mutter volljährig wird.

Als Zwischenergebnis ist also festzuhalten, dass sich letztlich Sorgerecht und Vormundschaft ausschliessen. Wenn ein Vormund da ist, dann hat dieser auch alleinig die Entscheidungsbefungnis. Dann müssen die Eltern aber auch nichts unterschreiben. Bekommen aber Infos auch nur über den Vormund, nicht direkt von der Krankenkasse oder wem auch immer. Wenn keine Vormundschaft existiert (darüber gibt es einen Gerichtsentscheid!), sondern ein Teilentzug des Sorgerechts, dann haben die Eltern über den Teil, der ihnen nicht entzogen wurde, einen direkten Auskunftsanspruch. Über den Teil, der ihnen entzogen wurde, gegenüber dem Inhaber dieses Teils.

Schon merkwürdig, dass in einer so wichtigen Angelegenheit alle Unterlagen weggeschmissen wurden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

sind abhanden gekommen durch einen umzug.
wie ist es also nun, wenn die eltern noch sorgerecht haben in allen belangen was unterschtiften bei anträgen anbelangt wer hat denn da nun die vormundschaft die eltern?
das amt hat sozusagen nur das aufenthaltsbestimmungsrecht.
die kasse verweigert nämlich in die pflegekassenakte reinzuschauen weil nicht klar geklärt ist wer der vormund ist.
nur die frage ist eben gibt es einen vormund wenn die eltern noch teil sorgerecht haben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Also, ein "sozusagen" gibt es da nicht. Genauso wenig, wie es ein bissele schwanger gibt. Wenn ein Vormund da ist, dann entscheidet der alles, hab ich doch weiter oben erklärt. Versuch doch mal, das zu verstehen. Und, Gerichtsentscheidungen kann man nochmals anfordern. Ebenso Entscheidungen des Jugendamtes, sofern da was beurkundet worden ist, keine Ahnung. Und solange man den Status nicht kennt, solange kann man hier auch nur im Nebel stochern. Woher sollen wir wissen, was entschieden worden ist, wenn nicht mal die Eltern sich dran erinnern, unabhängig von der Papierlage?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das würde ich auch tun, zuerst einmal das Urteil wieder anfordern. Das bekommt man normalerweise relativ problemlos zugeschickt. Ansonsten, wenn tatsächlich ein Vormund eingesetzt wurde und sich im Urteil diesbezüglich nichts findet, dann beim Vormundschaftsgericht nachhaken und herausfinden wer da welche Funktion er hat.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das würde ich auch tun, zuerst einmal das Urteil wieder anfordern. Das bekommt man normalerweise relativ problemlos zugeschickt. Ansonsten, wenn tatsächlich ein Vormund eingesetzt wurde und sich im Urteil diesbezüglich nichts findet, dann beim Vormundschaftsgericht nachhaken und herausfinden wer da welche Funktion inne hat.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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