Frage zu einem Testament mit folgendem Inhalt:
Elternteil hinterlässt nach seinem Tod folgendes Testament: Er hinterlässt alles seinem Schwiegersohn, weil das erste leibliche Kind bereits verstorben ist und das zweite leibliche Kind bereits "abgefunden" worden sei.
Was hat das zu bedeuten?
Von WEM abgefunden?
Fakt war folgender:
Der andere Elternteil war schon Jahrzehnte früher verstorben und es kam damals durch gesetzliche Erbfolge eine Erbengemeinschaft zustande. Beide Kinder erbten je 1/4. Das eine Kind hat dann das andere Kind ausbezahlt bzw das Viertel des anderen Kindes aufgekauft.
Der nun verstorbene Elternteil meint in seinem Testament vermutlich genau das mit der sog. Abfindung. Was anders kann es ja nicht bedeuten.
Denn vom jetzt verstorbenen Elternteil persönlich hat das betreffende enterbte Kind zu keiner Zeit keinerlei Abfindung erhalten.
Wie schaut die Rechtslage in so einem Fall aus?
-- Editiert von Rudi1958 am 18.10.2017 13:34
Frage zum Inhalt eines Testaments und Frage, ob es anfechtbar ist
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Für die Enterbung eines Kindes muss ein Erblasser keinen Grund nennen.
Wenn das vorverstorbene Kind keine eigenen Kinder hatte, dann wäre das andere Kind jetzt Alleinerbe geworden. Somit hat dieses Kind durch die Enterbung einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/2 des Nachlasswertes.
Selbst wenn das Testament erfolgreich angefochten wird, würde für das Kind nicht mehr herauskommen.
danke, und wie ist es wenn das vorverstorbene Kind ein Kind oder Kinder hatte?
weitere Frage: wie kann man überhaupt heraus bekommen, was alles zum Nachlass gehört? Wenn man selbst keinerlei Unterlagen hat und sich lediglich auf die Angaben desjenigen verlassen muss, dem alles vererbt worden ist? Kann man überhaupt herausfinden ob derjenige ehrlich ist oder nicht?
wortwörtlich steht im Testament das:
"Ich Person X. vermache meinen gesamten Nachlass meinem Schwiegersohn Y, da mein Kind P. bereits verstorben ist und mein anderes Kind S. bereits abgefunden wurde."
-- Editiert von Rudi1958 am 18.10.2017 15:00
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Zitat:danke, und wie ist es wenn das vorverstorbene Kind ein Kind oder Kinder hatte?
Dann beträgt der Pflichtteil des anderen Kindes nicht 1/2, sondern nur 1/4. Die Kinder des vorverstorbenen Kindes hätten dann ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von zusammen 1/4.
Zitat:weitere Frage: wie kann man überhaupt heraus bekommen, was alles zum Nachlass gehört?
Darüber muss der Erbe Auskunft geben
Zitat:Wenn man selbst keinerlei Unterlagen hat und sich lediglich auf die Angaben desjenigen verlassen muss, dem alles vererbt worden ist? Kann man überhaupt herausfinden ob derjenige ehrlich ist oder nicht?
Man kann verlangen, dass der Erbe die Angaben eidesstattlich versichert. Eine gewisse Vorstellung über die Höhe des Vermögens der eigenen Eltern hat man doch normalerweise, oder?
Vielen Dank. Nein, keine Vorstellung. Der besagte Elternteil hat darüber keine Auskunft gegeben, und das Kind hat den Elternteil danach nie ausgefragt. Das betreffende Kind wohnt schon lange nicht mehr im elterlichen Haus.
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