Falsche Ebay-Artikelbezeichung ; Wer liegt im Recht?

12. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
BR4T078
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Ebay-Artikelbezeichung ; Wer liegt im Recht?

Guten Abend,

ich befinde mich gerade in einer etwas ärgerlichen Situation, und hoffe dass mir jemand von euch weiterhelfen kann. Folgendes :

Ich wollte unbedingt zwei Konzertkarten loswerden, und da in meinem Umkreis keiner Interesse hatte, dachte ich mir probiere ich es mal auf Ebay. Ich habe also ein bild von den zwei Karten gemacht, Stückzahl 2 angegeben und in die Artikelbezeichnung sowie in die Beschreibung geschrieben dass es sich um 2 Tickets handelt, was sich im Nachhinein als eine blöde Idee rausgestellt hat.
Als Preis habe ich 100€ angegeben, wobei sich der Preis nur auf eines der zwei Tickets beziehen sollte.
Da es sich um insgesamt Zwei Tickets gehandelt hat, und den Käufern auch 2 verfügbare Tickets angezeigt wurden (das heißt die anzugebende Stückzahl kann entweder 1 oder 2 betragen), dachte ich es wäre offensichtlich dass sich der Preis eben nur auf ein Ticket bezieht. Dem war leider nicht so.

Es haben sich relativ schnell zwei Käufer gefunden. Der erste Käufer hat im Nachhinein erst begriffen dass der Preis sich nicht auf beide Tickets bezogen hat, und da ich das Missverständnis nachvollziehen konnte, haben wir das ganz entspannt geregelt und den Kauf abgebrochen.
Ich dachte mir daraufhin dass das selbe Missverständnis auch beim zweiten Käufer bestehen könnte, und habe ihn deshalb angeschrieben um zu verdeutlichen dass sich der Preis nur auf ein Ticket bezieht. Ich habe ihm außerdem geschrieben, dass falls er das missverstanden hat, und dachte er würde für zwei Tickets zahlen, wir den Kauf problemlos abbrechen können.

Käufer Nr. 2 war leider nicht ganz so locker drauf wie Käufer Nr. 1 ; Käufer Nr. 2 besteht nämlich darauf, beide Tickets für 100€ geliefert zu bekommen, da in der Bezeichnung und in der Beschreibung die Rede von zwei Tickets war. Ich bin, laut ihm, einen Kaufvertrag eingegangen, und bin nun dazu verpflichtet diesen auszuführen.

Meine Frage lautet nun, wer von uns beiden im Recht ist. Mir ist bewusst, dass Ich die Artikelbezeichnung hätte anders formulieren sollen, und dass ich mehr oder weniger selber die Schuld an diesem 'Schlamassel' habe, allerdings bin ich der Meinung, dass das nötige Angeben einer Stückzahl (in diesem Fall 1 oder 2) schon darauf schließen lässt, dass sich der Preis nur auf ein Ticket bezieht.

Was meint ihr, bin ich wirklich verpflichtet die beiden Tickets für 100€ zu verschicken? Und welche Konsequenzen drohen mir, falls ich das nicht mache?


Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, und bedanke mich schon mal für alle Antworten!

MfG, BR4T078

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Link zur Auktion?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Artikelbezeichnung sowie in die Beschreibung geschrieben dass es sich um 2 Tickets handelt, was sich im Nachhinein als eine blöde Idee rausgestellt hat.


genauso ist es

Zitat:
bin ich der Meinung, dass das nötige Angeben einer Stückzahl (in diesem Fall 1 oder 2) schon darauf schließen lässt, dass sich der Preis nur auf ein Ticket bezieht.


siehe oben - in der Beschreibung sprichst du von zwei Tickets. Ganz eindeutig und unmissverständlich. Man kann auch herauslesen, dass du insgesamt 2 x 2 Tickets also vier verkaufst....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Allgemein würde ich mal sagen, dass das ein Fall für die Anfechtung ist; auf diesem Wege könnte man sich vllt von dem prinzipiell wirksamen Vertrag lösen.

Ich hab nur, weil ich das bloß spontan überflogen habe, nicht ganz verstanden, was cirius mit "Man kann auch herauslesen, dass du insgesamt 2 x 2 Tickets also vier verkaufst...." meint; das könnte Einfluss auf die Frage der Plausibilität des ganzen Vorgangs nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Meiner Meinung nach hast Du zweimal (2 Stück) jeweils zwei Tickets (laut Deiner Artikelbeschreibung) zum Preis von 100,- Euro angeboten! Also 2 Tickets = 100 Euro und nochmal 2 Tickets = 100 Euro.

Aus den eBay Hilfeseiten ( im Text sogar mit "Konzertkarten",http://pages.ebay.de/help/sell/contextual/inframe/quantity.html )
Stückzahl
- Geben Sie bei der Menge „1" ein, wenn Sie einen Artikel oder eine kleine Artikelgruppe (wie z. B. zwei Konzertkarten) an einen Käufer verkaufen möchten.
- Wenn Sie mehrere identische Artikel an unterschiedliche Käufer verkaufen, geben Sie hier bitte die Anzahl Ihrer Artikel ein. Siehe So stellen Sie mehrere identische Artikel ein.

-- Editiert von guyfromhamburg am 12.03.2018 16:54

2x Hilfreiche Antwort

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