Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
ErmIncl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall

Hallo,

heute habe ich einen Brief von der Polizei bekommen. Es wird mir vorgeworfen, folgende Straftat(en) begangen zu haben : Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Par.229 StGB). Von mir wird erwartet, das ich mich als 'Schuldiger' äußern soll, jedoch bin ich nicht der Unschuldige, dies hat mir auch die Polizei gesagt. Ich als 'Schuldiger' habe 4 Zeugen, die für mich sprechen, der andere hat jedoch keine Zeugen. Meine 4 Zeugen haben ebenfalls einen Brief bekommen, wo sie von dem Unfall berichten sollen.
Meine Frage jedoch ist, warum ich als Unschuldiger gesehen werde, und welche folgen hat das falls ich doch im Recht bin und der andere der keine Zeugen hat trotzdem der Überzeugung ist dass er nicht schuldig ist? Die Folgen des Unfalls waren paar blaue Flecken, und ich hatte eine delle im auto, also nichts großes.

Da ich zu vor noch nie so einen Brief erhalten habe, weiss ich nicht, wie ich bei sowas vorgehen sollte.

Ich würde mich über eine Antwort freuen .

-- Editiert von ErmIncl am 11.12.2017 11:42

-- Editiert von Moderator am 11.12.2017 13:02

-- Thema wurde verschoben am 11.12.2017 13:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Ich verstehe nur Bahnhof. Sie sollen sich als Schuldiger äußern und werden als Unschuldiger gesehen?
Fahrlässige Körperverletzung kann auch bei einem Miniunfall in Frage kommen. Vermutlich wird die Schuldfrage gerade erst geklärt.

Der andere ist ja nicht schuldig, nur weil sie Zeugen haben und er keine. Das wäre ein bisschen einfach.
Eine etwas strukturierter Schilderung um was es genau geht und als was Sie sich jetzt äußern sollen wäre ganz gut.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von ErmIncl):
Von mir wird erwartet, das ich mich als 'Schuldiger' äußern soll,
Das steht zu 100% NICHT in dem Brief der Polizei! Dort steht, dass man sich als "Beschuldigter" äußern soll. Das ist ein himmelweiter Unterschied!

Zitat (von ErmIncl):
jedoch bin ich nicht der Unschuldige,
Nunja, wenn du nicht der Unschuldige bist, dann bist du wohl der Schuldige

Zitat (von ErmIncl):
Meine Frage jedoch ist, warum ich als Unschuldiger gesehen werde
Das tut niemand wenn du als Beschuldigter vernommen werden sollst.

Zitat (von ErmIncl):
Da ich zu vor noch nie so einen Brief erhalten habe, weiß ich nicht, wie ich bei sowas vorgehen sollte.
Da es hier um Personenschaden geht und du anscheinend nicht weißt was du überhaupt so schreibst, solltest du die Antwort deinem Anwalt überlassen! Deine Fallbeschreibung hier zeigt deutlich, dass du dies nicht selbst machen solltest!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ErmIncl):
Von mir wird erwartet, das ich mich als 'Schuldiger' äußern soll, jedoch bin ich nicht der Unschuldige, dies hat mir auch die Polizei gesagt.

Dann ist doch alles in Ordnung. Denn das gegenteil von "nicht der Unschuldige" ist "der Schuldige"



Zitat (von ErmIncl):
Meine Frage jedoch ist, warum ich als Unschuldiger gesehen werde,

Wird man doch gar nicht.



Zitat (von -Laie-):
Da es hier um Personenschaden geht und du anscheinend nicht weißt was du überhaupt so schreibst, solltest du die Antwort deinem Anwalt überlassen! Deine Fallbeschreibung hier zeigt deutlich, dass du dies nicht selbst machen solltest!

100% Zustimmung.
Gegenüber den Ermittlern schweigen und einen Anwalt hinzuziehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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