Hallo,
heute habe ich einen Brief von der Polizei bekommen. Es wird mir vorgeworfen, folgende Straftat(en) begangen zu haben : Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Par.229 StGB). Von mir wird erwartet, das ich mich als 'Schuldiger' äußern soll, jedoch bin ich nicht der Unschuldige, dies hat mir auch die Polizei gesagt. Ich als 'Schuldiger' habe 4 Zeugen, die für mich sprechen, der andere hat jedoch keine Zeugen. Meine 4 Zeugen haben ebenfalls einen Brief bekommen, wo sie von dem Unfall berichten sollen.
Meine Frage jedoch ist, warum ich als Unschuldiger gesehen werde, und welche folgen hat das falls ich doch im Recht bin und der andere der keine Zeugen hat trotzdem der Überzeugung ist dass er nicht schuldig ist? Die Folgen des Unfalls waren paar blaue Flecken, und ich hatte eine delle im auto, also nichts großes.
Da ich zu vor noch nie so einen Brief erhalten habe, weiss ich nicht, wie ich bei sowas vorgehen sollte.
Ich würde mich über eine Antwort freuen .
-- Editiert von ErmIncl am 11.12.2017 11:42
-- Editiert von Moderator am 11.12.2017 13:02
-- Thema wurde verschoben am 11.12.2017 13:02
Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall
11. Dezember 2017
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Frage vom 11. Dezember 2017 | 11:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 12:33
Von
Status: Schüler (486 Beiträge, 316x hilfreich)
Ich verstehe nur Bahnhof. Sie sollen sich als Schuldiger äußern und werden als Unschuldiger gesehen?
Fahrlässige Körperverletzung kann auch bei einem Miniunfall in Frage kommen. Vermutlich wird die Schuldfrage gerade erst geklärt.
Der andere ist ja nicht schuldig, nur weil sie Zeugen haben und er keine. Das wäre ein bisschen einfach.
Eine etwas strukturierter Schilderung um was es genau geht und als was Sie sich jetzt äußern sollen wäre ganz gut.
#2
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 13:27
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Das steht zu 100% NICHT in dem Brief der Polizei! Dort steht, dass man sich als "Beschuldigter" äußern soll. Das ist ein himmelweiter Unterschied!ZitatVon mir wird erwartet, das ich mich als 'Schuldiger' äußern soll, :
Nunja, wenn du nicht der Unschuldige bist, dann bist du wohl der SchuldigeZitatjedoch bin ich nicht der Unschuldige, :
Das tut niemand wenn du als Beschuldigter vernommen werden sollst.ZitatMeine Frage jedoch ist, warum ich als Unschuldiger gesehen werde :
Da es hier um Personenschaden geht und du anscheinend nicht weißt was du überhaupt so schreibst, solltest du die Antwort deinem Anwalt überlassen! Deine Fallbeschreibung hier zeigt deutlich, dass du dies nicht selbst machen solltest!ZitatDa ich zu vor noch nie so einen Brief erhalten habe, weiß ich nicht, wie ich bei sowas vorgehen sollte. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 13:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatVon mir wird erwartet, das ich mich als 'Schuldiger' äußern soll, jedoch bin ich nicht der Unschuldige, dies hat mir auch die Polizei gesagt. :
Dann ist doch alles in Ordnung. Denn das gegenteil von "nicht der Unschuldige" ist "der Schuldige"
ZitatMeine Frage jedoch ist, warum ich als Unschuldiger gesehen werde, :
Wird man doch gar nicht.
ZitatDa es hier um Personenschaden geht und du anscheinend nicht weißt was du überhaupt so schreibst, solltest du die Antwort deinem Anwalt überlassen! Deine Fallbeschreibung hier zeigt deutlich, dass du dies nicht selbst machen solltest! :
100% Zustimmung.
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