Hallo lieber Leser,
ich stehe leider derzeit in der Situation, dass meine leibliche Oma (väterlicherseits) wahrscheinlich bald ableben wird und ich nochmal ihr Testament prüfen soll. Da ich nicht gerade fit auf dem Gebiet bin, hoffe ich dass mir jemand ein paar Infos geben kann.
Meine Oma hat ein selbst-geschriebenes Testament, das besagt, dass ich alles erben soll. Sie hat darin meinen leiblichen Bruder ausgeschlossen, da es inner-familiär Streitigkeiten gab, so dass für sie dieser Schritt notwendig war. Ich soll jetzt prüfen, ob das so überhaupt geht.
Ich habe bisher gelesen, dass er wahrscheinlich trotzdem einen Pflichtteil bekommen wird. Aber wie hoch wird dieser sein; gibt es hier Richtwerte?
Hierzu muss ich noch erwähnen, dass mein leiblicher Vater bereits vor 4 Jahren verstorben ist und von meiner leiblichen Mutter seit mehr als 15 Jahren geschieden war. Auch hat es keine anderen Ehefrauen/Partnerinnen und Kinder - außer mir und meinem Bruder - gegeben und meine Oma hat keine weiteren Verwandten/weitere Kinder oder ähnliches mehr.
Dementsprechend gehe ich davon aus, dass ich den größten Teil bekommen würde und mein Bruder den Pflichtteil. Ist das so richtig? Es sei noch zu erwähnen, dass ich kinderlos bin, mein Bruder aber 2 leibliche Kinder hat sowie ein nicht leibliches Kind seiner Ehefrau im Haushalt. Haben seine Kinder hier auch noch Anspruch auf einen gesetzlichen Anteil bzw. seine Frau auch?
Für jede Info bin ich euch super dankbar!
Erbverlauf/ Testamentsausschluss
2. Oktober 2017
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Frage vom 2. Oktober 2017 | 14:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbverlauf/ Testamentsausschluss
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2017 | 15:42
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Aber wie hoch wird dieser sein; gibt es hier Richtwerte?
Der Pflichtteilsanspruch ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar. Dieser wäre hier 1/4.
Zitat:Dementsprechend gehe ich davon aus, dass ich den größten Teil bekommen würde
Du bist Alleinerbe.
Zitat:und mein Bruder den Pflichtteil. Ist das so richtig?[7QUOTE]
Diesen erhält man nicht "automatisch". Ein Pflichtteilsanspruch muss/kann innerhalb von drei Jahren eingefordert werden.
Zitat:Haben seine Kinder hier auch noch Anspruch auf einen gesetzlichen Anteil bzw. seine Frau auch?
Im Fall des Todes Deines Bruders ginge der Pflichtteilsanspruch an dessen Kinder über. Die Ehefrau hat keine Ansprüche.
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