Erbe / Pflichtteil

30. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
Erbe / Pflichtteil

Hallo,

ich brauch eure Hilfe mal wieder!
Heuer ist meine Mutter verstorben, im Jahre 2010 ist mein Vater verstorben.
Jetzt zu meiner Frage, ich hab ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen da drin steht (Sie sind zum Alleinerben berufen).
2 Geschwister haben ihr Erbe schon bekommen.
2 Brüder bekommen ihren Teil noch, ein Bruder davon nur Erbe Mütterlicherseits!
Beide Geschwister müssen doch ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen haben (so wie ich auch, den ich ausgefüllt habe und zurück geschickt hab) wegen ihren Pflichtteil?
Den sie ausfüllen müssen und auch zurück schicken, oder muß ich mich darum kümmern?

Gruß
Alex




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30 Antworten
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#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Heuer ist meine Mutter verstorben

War die Mutter in Österreich wohnhaft?

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#2
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Heuer ist meine Mutter verstorben

War die Mutter in Österreich wohnhaft?

Nein, in Deutschland!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
2 Brüder bekommen ihren Teil noch, ein Bruder davon nur Erbe Mütterlicherseits!

Wenn Du Alleinerbe bist, sind die weiteren Geschwister enterbt.

Diese haben lediglich einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) den diese innerhalb von drei Jahren Dir gegenüber geltend machen können. Du bist verpflichtet auf Anforderung ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Beide Geschwister müssen doch ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen haben


Alle Geschwister sollte ein Schreiben bekommen haben.

Zitat:
Den sie ausfüllen müssen und auch zurück schicken, oder muß ich mich darum kümmern?


Zurückschicken müssen die nichts. Um die Auszahlung von Pflichtteilen und Vermächtnissen muss sich der Erbe kümmern.

Zitat:
2 Brüder bekommen ihren Teil noch, ein Bruder davon nur Erbe Mütterlicherseits!


Es kann jetzt ausschließlich um das Erbe mütterlicherseits gehen. Um das väterliche Erbe ging es im Jahre 2010 und das jetzige Schreiben des Amtsgerichtes sagt über das väterliche Erbe nichts aus. Das sind zwei verschiedene Vorgänge.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Was muss ich nun machen das sie ihren Pflichtteil bekommen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Eigentlich müssen Deine Geschwister aktiv werden und den Pflichtteil fordern. Aber Du kannst die Sache natürlich schon vorbereiten oder Deine Geschwister auf deren Anspruch hinweisen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Im ersten Schritt musst Du ein Nachlassverzeichnis erstellen und darin den Wert des Nachlasses ermitteln. Bei Immobilien oder anderen werthaltigen Gegenständen (z.B. Schmuck) ist dafür ggf. Die Erstellung eines Gutachtens erforderlich.

Natürlich kann man sich auch ohne Gutachten mit den Pflichtteilsbetechtigten auf einen Wert einigen.

Das Nachlassverzeichnis muss auch alle Schwankungen enthalten.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich hatte nach den Tod meiner Mutter ein schreiben bekommen. In dem ich meine Geschwister erwähnen musste, und den Aktuellen Kontostand und auch Grundstück mit Haus!




-- Editiert von heinzi1976 am 31.12.2017 12:46

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
In dem ich meine Geschwister erwähnen musste


Damit die Geschwister angeschrieben werden können.

Zitat:
und den Aktuellen Kontostand und auch Grundstück mit Haus!


Das dient ausschließlich zur Berechnung der Gerichtsgebühren.

Zitat (von hh):
Das Nachlassverzeichnis muss auch alle Schwankungen enthalten.


Da hat die Rechtschreibkorrektur zugeschlagen. Es sollte heißen:
Das Nachlassverzeichnis muss auch alle Schenkungen enthalten.

-- Editiert von hh am 31.12.2017 13:15

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Sollte ich mich mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen (wegen den Pflichtteil)?



-- Editiert von heinzi1976 am 31.12.2017 14:22

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wie verstehst Du Dich denn mit Deinen Geschwistern?

Wenn Ihr Euch so einigen könnt, ist ein Rechtsanwalt nicht erforderlich.

Ohnehin sind jetzt eigentlich die Geschwister am Zuge. Wenn die einen Rechtsanwalt einschalten kann es aus Gründen der Waffengleichheit geboten sein, selbst auch einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Zunächst würde ich das aber ohne Rechtsanwalt versuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Mit einen nicht gut!
Wie komme ich dann auf den Pflichteil, wo ich bezahlen muss. Ich hab da mal was gehört das sich der Pflichteil nach den Basiswert vom Haus richtet und das vermögen?


1x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ich hab da mal was gehört das sich der Pflichteil nach den Basiswert vom Haus richtet und das vermögen?


Es wird der Wert des gesamten Vermögens ermittelt. Dazu gehören Immobilien, Bankkonten, aber auch Auto, Schmuck, Hausrat usw. Abgezogen werden vorhandene Schulden und Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören u.a. die Beerdigungskosten.

Es gehören aber auch Schenkungen dazu, die der Verstorbene gemacht hat, was hier z.B. die vorzeitige Erbauszahlung an zwei Geschwister umfasst. Diese Schenkungen werden aber für jedes Jahr zwischen Schenkungstag und Todestag um 10% gekürzt.

Das alles ist in einem Nachlassverzeichnis aufzuführen.

Wenn ich das richtig verstanden haben, dann hatte Deine Mutter 5 leibliche Kinder. Somit beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes 1/5 und der Pflichtteil 1/10 des ermittelten Nachlassvermögens.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, das meine Brüder ihren Pflichteil bekommen, und wie kann ich den Pflichteile ermitteln lassen?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, das meine Brüder ihren Pflichtteil bekommen


Rein rechtlich darfst Du warten, bis Deine Brüder den Pflichtteil fordern.
Es spricht natürlich nichts dagegen, die Brüder auf ihren Anspruch hinzuweisen.

Zitat:
und wie kann ich den Pflichteile ermitteln lassen?


Es muss ein Nachlassverzeichnis erstellt werden.

Für die Ermittlung des Hauswertes sollte ein Gutachten erstellt werden. Da kann man die Brüder schon mal fragen, ob sie das auch so sehen und dass man sich gemeinsam auf den Gutachter einigen möge, der das Gutachten erstellen soll. Hierzu kann man Kontakt mit dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss aufnehmen um die Kontaktdaten eines entsprechenden Gutachters zu bekommen.

Statt der Einschaltung eines Rechtsanwaltes würde ich die Einbeziehung der Brüder in die Ermittlung des Pflichtteils vorschlagen. Das schafft typischerweise Vertrauen und hilft bei einer reibungslosen Abwicklung. Erst wenn das gar nicht geht, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Da jeder Bruder nur 1/10 des Nachlasswertes als Pflichtteil bekommt, würde ich mich auch nicht über den letzten Euro streiten.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von heinzi1976):
2 Geschwister haben ihr Erbe schon bekommen.


Hab heute mal beim Amtsgericht angerufen und musste feststellen, das mein anderer Bruder und von meiner verstorbenen Schwester der Sohn auch ein schreiben bekommen haben!

Hab aber ein Schreiben vom Notar von 1994 Überlassung:
Die Überlassung des Vertragsobjekts erfolgt als vorweggenommene Erbfolge unentgltlich , also ohne jede Gegenleistung.
Im Hinblick auf vorstehende Überlassung verzichten hiermit beide Erwerberteile gegenüber dem Veräußerer auf ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht am künftigen Nachlaß der Veräußerer, verzichtet auf Pflichtteilsergänzungsansprüche eingeschlossen.



-- Editiert von heinzi1976 am 02.01.2018 17:30

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Hab heute mal beim Amtsgericht angerufen und musste feststellen, das mein anderer Bruder und von meiner verstorbenen Schwester der Sohn auch ein schreiben bekommen haben!


Ja, alle diejenigen, die in der gesetzlichen Erbfolge sind, werden vom Nachlassgericht angeschrieben. Das dient rein zu deren Information und hat nichts damit zu tun, ob der Angeschriebene Ansprüche hat.

Zitat:
Hab aber ein Schreiben vom Notar von 1994 Überlassung:


Das liegt mehr als 10 Jahre zurück, führt also nicht mehr zu Ansprüchen der anderen beiden Brüder. Die beiden beschenkten Geschwister haben aufgrund des Verzichtes keine Ansprüche. Das gilt auch für den Sohn der verstorbenen Schwester.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von hh):
Für die Ermittlung des Hauswertes sollte ein Gutachten erstellt werden. Da kann man die Brüder schon mal fragen, ob sie das auch so sehen und dass man sich gemeinsam auf den Gutachter einigen möge, der das Gutachten erstellen soll.


Muss ich die kosten für das Gutachten tragen, oder wird es geteilt?

Gibt es für mich eine Möglichkeit zu jemanden zu gehen der die ganzen unterlagen durchsieht und mich beratet?



1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Muss ich die kosten für das Gutachten tragen, oder wird es geteilt?


Die Kosten musst Du tragen, jedoch mindern sie den Nachlasswert.

Zitat:
Gibt es für mich eine Möglichkeit zu jemanden zu gehen der die ganzen unterlagen durchsieht und mich beratet?


Falls Du Dir die Abwicklung nicht zutraust, bleibt nach meiner Einschätzung nur der Gang zum Anwalt. Frag den aber vor der Beauftragung nach dem Honorar. Das richtet sich nach dem Geschäftswert und kann je nach Höhe des Nachlasswertes ziemlich hoch ausfallen. Ggf. kann eine Zeitvergütung oder eine Pauschalvergütung in Deinem Fall sinnvoller sein.

Und dann stellt sich die Frage, ob das Geld nicht besser investiert ist, wenn man etwas großzügiger zu den Geschwistern ist. Sprich doch erst einmal mit den Beiden. Und wenn Du mit offenen Karten spielst, dann sollte das auch so gehen.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo, guten Morgen!
Ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage oder zwei! :)
Im November ist mein Vater gestorben, (in Deutschland, ich wohne in Österreich). Mein Bruder hat das Testament gefunden, wo er als Alleinerbe angeführt ist.
Er hat das zum Gericht gebracht, nun ist ein Brief vom Nachlassgericht an mich unterwegs.
Was wird drinstehen?
Und wie komme ich zu meinem Pflichtteil, wie ist die Vorgehensweise?

LG
Otto
:)

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Was wird drinstehen?


Protokoll der Testamentseröffnung mit Kopie des Testamentes. Du wirst damit über den Inhalt des Testamentes informiert. Damit ist die Aufgabe des Nachlassgerichtes erledigt.

Zitat:
Und wie komme ich zu meinem Pflichtteil, wie ist die Vorgehensweise?


Das habe ich in diesem Thread doch ausführlich erklärt. Welche konkrete Frage ist denn offen?

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hallo Erbe###, bitte keine neuen Beitrage an alte dranhängen, sondern einen neuen Thread eröffnen, sonst wird es zu unübersichtlich. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten :)
Ich werde bei neuen Fragen einen neuen Fred eröffnen.

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von hh):
Rein rechtlich darfst Du warten, bis Deine Brüder den Pflichtteil fordern.
Es spricht natürlich nichts dagegen, die Brüder auf ihren Anspruch hinzuweisen.


Hallo hh,

ein Bruder will seinen Pflichtteil und meldet sich nicht! Hab ihn auch schon einen Vorschlag gemacht, ob wir uns auch so einigen können, da Kamm von seiner Seite auch nichts.
Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich einen Gutachter bestellen der das Haus schätz, da ich mit den Renovieren anfangen möchte?
Oder sollte ich die 3 Jahre abwarten, bis der Pflichteil Anspruch verfällt?

Gruß
Alex

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Kann ich einen Gutachter bestellen der das Haus schätz


Es besteht dann trotzdem die Gefahr, dass der Pflichtteilsberechtigte das nicht anerkennt.

Bevor Du den Gutachter beauftragst, solltest Du den Bruder noch einmal anschreiben und ihn darüber informieren, dass Du einen Gutachter mit der Schätzung des Hauswertes beauftragen möchtest. Damit es später deswegen keinen Streit gibt, möchtest Du den Gutachter gerne mit ihm zusammen aussuchen. Außerdem solltest Du darauf hinweisen, dass Du nach Erstellung des Gutachtens renovieren möchtest.

Bei dem Gutachter sollte es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handeln. Dann dürfte es dem Bruder schwer fallen, das Gutachten anzugreifen. In dem Gutachten ist der Zustand des Hauses genau beschrieben. Wenn es dann anschließend renoviert wird, kann ein neuer Gutachter letztlich auch nur auf diese Feststellungen zurückgreifen.

Zitat:
Oder sollte ich die 3 Jahre abwarten, bis der Pflichteil Anspruch verfällt?


Dann ist man zwar auf der absolut sicheren Seite, aber ich würde nicht so lange warten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo zusammen,

jetzt besteht mein Bruder auf sein Pflichtteil!
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, das Haus schätzen lassen evtl. noch zu einen Notar gehen?

Müssen meine Brüder bei der Schätzung vom Haus mitbezahlen?

(Wer errechnet mir das jetzt)?


-- Editiert von heinzi1976 am 14.01.2019 17:23

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von heinzi1976):
Hallo zusammen,

jetzt besteht mein Bruder auf sein Pflichtteil!
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, das Haus schätzen lassen evtl. noch zu einen Notar gehen?

(Wer errechnet mir das jetzt)?


-- Editiert von heinzi1976 am 14.01.2019 17:23

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von heinzi1976):
Hallo zusammen,

.


-- Editiert von heinzi1976 am 14.01.2019 17:23

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
heinzi1976
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von heinzi1976):
Zitat (von heinzi1976):
Hallo zusammen,

mein Bruder besteht jetzt auf sein Pflichtteil Mutterlicherseit wie hoch ist der Anteil 1/10?
Da er nicht der Sohn meisnes Vaters ist, und mein Vater schon 2010 Verstorben ist!

Gruß
Alex


-- Editiert von heinzi1976 am 14.01.2019 17:23

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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