Erbberechtigung- Pflichtteil- Rangfolge

16. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
231150
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbberechtigung- Pflichtteil- Rangfolge

Mein einziger Bruder ist im Alter von 70 Jahren verstorben.
Er hinterlässt seine Ehefrau und 2 Kinder. Des weiteren gibt es nur noch mich, seinen einzigen Bruder.
Es existiert kein Testament.
Frage : Wie ist die Rangfolge der Erbberechtigten mit entsprechender prozentuellen Aufteilung nach dem geltendem Recht.
Es wär nett, wenn man mich hier aufklären könnte.
Gruss

Testament oder Erbe?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wie ist die Rangfolge der Erbberechtigten mit entsprechender prozentuellen Aufteilung nach dem geltendem Recht. Im Regelfall (Zugewinngemeinschaft) erbt die Ehefrau 50 % und die Kinder je 25 %. Sie kriegen nichts.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
231150
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

herzlichen dank.
wie geht dies dann von statten ? werden ehefrau, das kind / die kinder evtl.benachrichtigt, wenn ja, von wem ? ... oder wie erfahren die über die höhe des nachlasses ? müssen die selbst tätig werden ? irgendetwas bei einem amt beantragen ?? wenn die ehefrau keine kontovollmachten hatte, es kein gemeinschaftliches konto gab ?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
wie geht dies dann von statten ? werden ehefrau, das kind / die kinder evtl.benachrichtigt, wenn ja, von wem ?

Wenn kein Testament vorhanden ist, passiert nix.
Zitat:
... oder wie erfahren die über die höhe des nachlasses ? müssen die selbst tätig werden ?

Was an Nachlass vorhanden ist, muss man selbst herausfinden - dafür benötigt man einen Erbschein. Einen entsprechenden Antrag stellt man beim zuständigen Nachlassgericht oder bei jedem Notar.

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#4
 Von 
231150
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Suuper, herzlichen Dank für die Mühe und die Zeit !! :)

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

werden ehefrau, das kind / die kinder evtl.benachrichtigt Die wissen doch, daß der Gatte/Vater tot ist, nehme ich an? Die Rechtsfolge "Erbe" tritt dann automatisch per Gesetz ein - darüber benachrichtigt einen niemand. Anders wäre das nur, wenn ein Testament existieren würde.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
231150
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wie wäre die situation, wenn bekannt werden würde, dass ein testament existert ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Dann würde das Nachlaßgericht die darin benannten Erben informieren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Dann würde das Nachlaßgericht die darin benannten Erben informieren.

Es werden nicht nur die darin benannten Erben informiert, sondern auch die gesetzlichen (pflichtteilsberechtigten) Erben.

Ein privatschriftliches Testament muss beim Nachlassgericht eingereicht werden.

https://dejure.org/gesetze/BGB/2259.html
Zitat:
Mein einziger Bruder ist im Alter von 70 Jahren verstorben.

Du hast weder einen Erb- noch Pflichtteilsanspruch.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
231150
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Frage : Kann Sie das Testament einfach so schon öffnen lassen ??

.....-bitte lesen !!

so, nun hat es sich bestätigt, es existiert ein testament. erbbererichtigt wären ohne testament : 1. seine ehefrau zu 50 %- 2. sein sohn zu 25 % -3. seine tochter zu 25 %, wenn ich das bis jetzt richtig verstanden habe. Die Ehefrau/ Mutter wohnt in der Nähe von Flensburg, die Kinder in der Nähe von Wiesbaden. Das Testamnet soll in Flensburg liegen, ich nehme an, bei einem Notar oder AG. Termin zur Testamentseröffnung stand noch nicht fest. Gestern rief die Ehefrau die Tochter an und sagte ihr, dass sie das Testament bereits habe öffnen lassen, da sie kein Geld mehr habe, um Rechnungen zu begleichen. Gleichzeitig sagte sie der Tochter, dass sie, die Ehefrau, lt. Twestament als Alleinerbin eingesetzt sei.

Frage : Kann Sie das Testament einfach so schon öffnen lassen ?? ... ohne , dass die Kinder offiziell davon in Kenntniss gesetzt wurden ??

danke für ihre nachrichten !!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die offizielle Testamentseröffnung erfolgt durch das Nachlassgericht. Es ist aber nicht so, wie es immer wieder in Spielfilmen zu sehen ist, dass zur Testamentseröffnung die Erben eingeladen werden. Vielmehr eröffnet der Rechtspfleger das Testament alleine, erstellt darüber ein Protokoll und verschickt beides mit normaler Post an die testamentarischen und die gesetzlichen Erben.

Wenn die Ehefrau das Testament gefunden hat, dann ist es nicht verboten, dass sie den Briefumschlag öffnet und einen Blick hinein wirft. Das ist aber keine Testamentseröffnung. Sollte es sich um ein handschriftliches Testament handeln, so muss sie dieses beim Gericht abliefern. Sollte es sich um ein notarielles Testament handeln, so muss sie bei Gericht dessen Eröffnung beantragen. Die Testamentseröffnung kann die Ehefrau auch ohne Mitwirkung der Kinder beantragen.

Zitat:
dass sie das Testament bereits habe öffnen lassen, da sie kein Geld mehr habe, um Rechnungen zu begleichen.


Zum Nachweis der Erbenstellung ist ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein Erbschein erforderlich.

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