Hi!
Bevor ich mich womöglich bei meinen Vermietern lächerlich mache habe ich eine Frage.
Wir wohnen seit 2013 in einer Doppelhaushälfte (2 Erwachsene, 3 Kinder).
Wir bezogen sie über eine Maklerin zur Miete.
Vermieter beider Doppelhaushälften ist ein Ehepaar.
DIese Vermieter haben einen Sohn und eine Tochter.
Wir gingen natürlich davon aus, dass die Vermieter auch die Eigentümer sind.
Zumindest wurde uns auch von der Maklerin nichts gegenteiliges gesagt.
Auch die zweite Doppelhaushälfte war bis letztes Jahr vermietet.
Dann zog die Tochter unserer Vermieterin dort ein mit Mann und Kind.
Nun stand der Schwiegersohn dieses Ehepaars(unser jetzt Nachbar im Doppelhaus) vor unserer Tür und teilte uns MÜNDLICH mit, dass er und seine Frau unsere Hälfte von ihrem Bruder gekauft hätten und nun uns wegen Eigenbedarf kündigen wollen.
Die zwei Doppelhaushälften sollen verbunden werden und ein riesiges Haus ergeben.
Von einem Eigentümer-wechsel ist mir SCHRIFTLICH nichts bekannt.
Nur durch dieses Gespräch wurde ich darauf aufmerksam.
Ich habe nun mehrere Fragen:
1. Mündliche Kündigung geht gar nicht, sehe ich das richtig?
Davon ausgegangen, dass die Angaben stimmen, war ja immer der Sohn unserer Vermieter der Eigentümer.
2. Kann dann einfach seine Mutter unsere Vermieterin sein?
3. Wenn ja, muss nicht eben sie uns dann kündigen?
Die Tochter samt Ihrem Mann haben nun nach den Angaben unsere Hälfte ja gekauft.
4. Dürfen sie einfach Eigenbedarf anmelden obwohl sie in der anderen Hälfte wohnen?
Es sind ja 2 vollkommen getrennte Einheiten. Ein klassisches Doppelhaus eben. kein Mehrfamilienhaus.
In der "anderen" Hälfte stehen 6 Zimmer zur Verfügung, hier 5. Ein Mangel an Wohnraum kann es ja kaum sein^^
Ich hoffe ihr könnt mir weitere Tips geben!
Auch dazu wie wir uns nun als Familie mit 3 Kindern verhalten am besten....
LG
Eigenbedarfskündigung weitere Doppelhaushälfte
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Auch dazu wie wir uns nun als Familie mit 3 Kindern verhalten am besten.... Überhaupt nicht - eine mündliche Kündigung ist einfach inexistent. Und wenn Sie eine schriftliche Kündigung haben, dann legen Sie sie einem Anwalt vor.
Dürfen sie einfach Eigenbedarf anmelden obwohl sie in der anderen Hälfte wohnen? Darüber kann man reden, wenn man das schriftlich hat. Eigenbedarf muß aber nicht zwingend für den Vermieter persönlich sein - das kann auch für die Eltern, den Bruder etc. sein und inzwischen sogar für gewerbliche Nutzung.
Ich würde mich geistig drauf einstellen, dass das die mündliche Vorabinfo war, auf die bald das schriftliche folgen wird.
Grundsätzlich ist m.W. nach der Wunsch des Vermieters verständlich und nachvollziehbar und auch als Grund für Eigenbedarf zulässig. Bei DHHs kommt das zwar seltener vor, aber in einem Mehrfamilenhaus, kann das durchaus mal vorkommen, dass der mit ihm Haus wohnende Vermieter mehr als 1 Wohnung haben will, um diese für sich zusammen zulegen.
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#ZitatAuch dazu wie wir uns nun als Familie mit 3 Kindern verhalten am besten. :
Mündlich ist keine Kündigung gültig, jedoch kann man sich schon vorzeitig umsehen.
Bei Einzug 2013 wird es dann aufs genaue Datum wegen der Fristen ankommen, wenn dann was schriftliches kommt.
ZitatKann dann einfach seine Mutter unsere Vermieterin sein? :
Vermieter und Eigentümer müssen nicht identisch sein.
Zitat3. Wenn ja, muss nicht eben sie uns dann kündigen? :
Kündigen kann derjenige der den Status "Vermieter" hat.
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